unheilbare attestierte Sucht und Recht auf gesellschaftliche teilhabe
Hallo,
ich habe einen guten Freund, der vor kurzem einen Antrag auf Wiederausstellung seiner Fahrerlaubnis gestellt hat.
Da er damals unter nicht geringem Substanzeinfluss bei der Fahrt angehalten würde, verlangt die führerscheinstelle ein toxikologisches gutachten.
D.h. Blut, Urin, Haare um glaubhaft zu machen er habe die Vorraussetzungen für die Fahrerlaubnis jetzt erfüllt.
Ihm wurde seit Abnahme der Erlaubnis jedoch ärztlich bescheinigt, das er unheilbar süchtig sei und so ist sein täglicher Konsum auch ausgelegt ohne das er merklich verändert wirkt.
Gilt so eine Aussage nicht als Anlass um einen behinderungsgrad zu beantragen und gilt dann nach Inklusionsgesetz damit nicht eine Sonderregelung bezüglich Recht auf gesellschaftliche Teilhabe?
Mein bekannter sagt die Anwaltskosten für dieses Verfahren übersteigen seine Finanzen bei weitem, aber sobald er als behindert eingestuft wäre, müssten die behörden ihm doch auch besondere fürsorge zukommen lassen?
Was meint ihr dazu?
Lg Tanja
15 Antworten
Hallo Tanja totaler Quatsch man sollte an die anderen Verkehrsteilnehmer denken was da alles passieren kann wenn jemand Alkoholiker ist dann ist er auch krank und bekommt nicht deswegen die Erlaubnis besoffen fahren zu dürfen
Ihm wurde seit Abnahme der Erlaubnis jedoch ärztlich bescheinigt, das er unheilbar süchtig sei und so ist sein täglicher Konsum auch ausgelegt
Sorry, aber so eine Person möchte ich auch mit Behindertenausweis nicht im Straßenverkehr wissen.
Jemand der regelmäßig Drogen konsumiert, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen.
Selbstverständlich können Fußgänger(innen) Straßen ohne vorhandenen Gehweg/Bürgersteig benutzen, sofern diese nicht (wie etwa die Autobahn) für sie gesperrt sind. Am Straßenrand (linke Seite) gehen, auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmende achten und gut.
Wenn er versucht über den Weg seinen Führerschein zurück zu bekommen kann er das gleich vergessen.
Es wäre vielleicht sogar möglich einen gewissen Grad der Behinderung zu bekommen. Aber der wird dann wohl eher so gering sein das er da keinen wirklichen Nutzen von hat.
Unheilbar suechtig? Gibt es sowas ueberhaupt? Behinderte koennen Auto fahren (bis 50 km ohne Autobahn). Vielleicht kaeme das ja fuer ihn infrage. Dafuer braucht man noch nicht einmal einen FS.
Der Sohn einer Freundin von mir ist geistig beeintraechtigt und hat eine Sehfaehigkeit von nur 10%. Selbst er durfte so ein Fahrzeug fahren. Er ist betrunken gefahren und wurde erwischt. FS konnte man ihm nicht abnehmen, da er ja keinen brauchte. Gott sei Dank hatte seine Mutter soviel Verstand, ihm die Autoschluessel abzunehmen.
Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe koennen auch ausserhalb des Strassenverkehrs stattfinden.
Zu Fuß zu gehen (und somit am Straßenverkehr teilzunehmen) wird man niemandem verwehren können.