Tausch auf ferne über Kleinanzeige

3 Antworten

Zwei Kaufverträge wären die bessere Option!

Du schreibst:

ich möchte mit jemanden über Kleinanzeige was auf ferne tauschen dazu gebe ich ihm gleichzeitig eine Zuzahlung, da sein Artikel etwas mehr Wert hat.

Tauschgeschäft:

  • Artikel + Zuzahlung zzgl. Versandkosten

gegen

  • Artikel zzgl. Versandkosten

Angenommen, der Artikel, den du erhältst ist mangelhaft. Dann würde sich beim Schadenersatz die Frage stellen, welchen Wert die getauschten Artikel haben.

Du schreibst:

 Wir sind uns beide nicht so sicher und wollen es so sicher wie möglich für beide machen.

Mein Vorschlag:

Einfacher wäre es, wenn ihr anstatt einen Tausch-Vertrag, zwei individuelle Kaufverträge schließt.

Mustervorlage Kaufvertrag (Zweifache Ausfertigung)

Grundsätzlich ist diese Mustervorlage für einen Kaufvertrag zwischen Privatpersonen zum Verkauf/Ankauf beweglicher Sachen innerhalb Deutschlands geeignet.

https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Kaufvertrag-allgemein-Mustervorlagen-OERAG.pdf

In diesem Kaufvertrag wird zudem der Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufern wirksam ausgeschlossen.

Mindestens einer von Euch fühlt sich am Schluß ungerecht behandelt. Tauschen mit zwei zufriedenen Geschäftspartnern funktioniert nach meiner Erfahrung nur wenn man sich direkt gegenüber steht.

Da hilft halt nur Vertrauen, oder ein Mittelsmann.