Staatsbürgerschaft aberkannt, weil ein Ukrainer die österreichische Nationalhymne nicht singen wollte
Hey,
ein Ukrainer wollte sich in Österreich einbürgern lassen. Dieser Prozess wurde gestoppt, da er sich geweigert hat, die Nationalhymne mitzusingen.
Was haltet ihr davon? Hier in Deutschland wäre nur der Gedanke daran fremdenfeindlich 😂
6 Antworten
Richtig so. Das wäre auch in Deutschland möglich, allerdings wird hier die Deutsche Nationalhymne bei der Verleihung der Deutschen Staatsangehörigkeit nicht gesungen. Daher kommt das dann auch nicht raus.
Ich schließe mich dieser juristischen Einschätzung an:
Einbürgerungszeremonie im Oktober
Die gescheiterte Verleihungszeremonie hatte bereits am 15. Oktober stattgefunden. Im Standesamt der Stadt Baden sollte der Mann das Gelöbnis ablegen, "der Republik Österreich als getreuer Staatsbürger anzugehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft zu beachten und alles zu unterlassen, was den Interessen und dem Ansehen der Republik abträglich sein könnte" – und anschließend den Einbürgerungsbescheid erhalten.
So kam es aber nicht. Zwei Monate später, am 10. Dezember, cancelte die Landesregierung die Staatsbürgerschaftsverleihung. Doch kann es wirklich sein, dass mangelnde musikalische Performance die Zugehörigkeit zum Land der Berge vereitelt? Tatsächlich findet sich in Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes eine Bestimmung, wonach bei Einbürgerungen die Hymne anzustimmen ist:
Paragraf 21 (1) "Die Verleihung der Staatsbürgerschaft hat in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird."
Die Bestimmung gibt es noch nicht allzu lang. Sie kam erst 2013 in das Gesetz, um die Einbürgerung feierlicher zu gestalten und das bürokratische Prozedere etwas aufzuhübschen.
Rechtlich gesehen sei die Aufforderung zum Singen eine "Soll-Vorschrift ohne Konsequenzen", erklärt Rechtsanwalt Bernhard Brehm, der als Mitautor des juristischen Fachkommentars zum Staatsbürgerschaftsgesetz fungiert. "Es wäre sicher nicht rechtskonform, die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu widerrufen, nur weil jemand bei der Hymne nicht in vollem Brustton auswendig mitsingt", sagt er. Zumal es ja beispielsweise möglich sei, dass jemand heiser ist. "Es wäre auch abstrus, wenn die Behörde die Lippenbewegungen im Detail kontrolliert."
"Nicht überzeugend"
Da die Akten zum Fall nicht öffentlich sind, ist derzeit nicht transparent, wie die Verweigerung der Staatsbürgerschaft im niederösterreichischen Fall seitens der Behörde konkret argumentiert wurde. Am Donnerstag stützte sich der stellvertretende Bezirkshauptmann von Baden im STANDARD-Gespräch tatsächlich nur auf besagten Paragrafen 21, am Freitag gab er auf Nachfrage keine Auskünfte mehr.
Im Sitzungsprotokoll der niederösterreichischen Landesregierung findet sich aber eine öffentlich einsehbare Kurzbeschreibung des Falls: Dort wird ebenfalls nur die Verletzung von Paragraf 21 – also mangelndes Trällern – als Grund für die Ablehnung herangezogen. Diese Begründung wäre "nicht überzeugend, so einfach kann man es sich nicht machen", betont Rechtsexperte Brehm.
Zeuge Jehovas
Ein Sprecher des niederösterreichischen Landesrates Christoph Luisser (FPÖ) schildert allerdings, dass der Fall eine längere Vorgeschichte habe. Der Ukrainer sei ein Zeuge Jehovas und habe schon vor dem Behördentermin in Baden angekündigt, dass er aus religiösen Gründen nicht mitsingen wolle. Dazu muss man wissen: Die Zeugen Jehovas lehnen als radikale Christengemeinschaft die Teilnahme an der Verehrung nationalstaatlicher Symbole generell ab.
Im Standesamt habe der Mann seine Ankündigung dann wahrgemacht und nicht mitgesungen. Die Beamtin habe das schriftlich festgehalten, der Akt sei hernach an die Fachabteilung im Amt der Landesregierung weitergeleitet worden. Diese Abteilung habe der niederösterreichischen Landesregierung sodann empfohlen, den Verleihungsbeschluss zu widerrufen.
Wenn dieses Szenario der Realität entspricht, sei es unter Umständen möglich, die Verweigerung der Staatsbürgerschaft juristisch gut zu begründen, sagt Rechtsexperte Brehm. Boykottiere jemand mit Anlauf und partout die Hymne, könne man nämlich eine "mangelnde Verbundenheit und Loyalität gegenüber der Republik Österreich und ihren Grundwerten ableiten", sagt er.
Da Paragraf 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes von künftigen Staatsbürgern zwingend eine "bejahende Einstellung zur Republik Österreich" verlangt, könne man das Verhalten des Mannes auf dieser Basis als Verleihungshindernis einstufen. Daran ändere auch die Berufung auf die Religions- oder Gewissensfreiheit nichts, fügt Brehm hinzu: "Sonst müsste der Staat alle staatsverneinenden und fundamentalistischen Grundeinstellungen, etwa die Berufung auf die Scharia, bei Einbürgerungen akzeptieren."
https://www.derstandard.de/story/3000000249138/muss-man-die-hymne-singen-um-oesterreicher-zu-werden
Hallo,
für eine Nation ist es wichtig das eine Nationale Einheit aufrecht bleibt (ein gesellschaftlich geteiltes Land möchte ja niemand). Die Nationalhymne ist wie zum Beispiel der Nationalfeiertag ein wichtiges nationales Symbol das seit mehr als hundert Jahren zu dieser Nationalen Einheit beiträgt da es zu den Werten des Landes gebunden ist, die über jeder politischen oder Religiösen Teilung stehen. Wenn jetzt jemand in dieses Land (und Gemeinschaft) kommt, aber nicht die Werte von diesem teilt ist es nachvollziehbar dass diese Person nicht den Status des Staatsbürgers erhält.
Ich hoffe meine Argumentation ist verständlich formuliert.
Ich fände es doof vor anderen die Hymne singen zu müssen.
Das hat etwas wie in der Schule, wenn man sich vor allen hinstellen muss um ein Gedicht auswendig aufzusagen. Fand ich immer richtig doof.
Und ob ich nun die Staatshymne singen kann oder nicht sagt nichts darüber aus ob ich gut integriert bin. Arbeiten, dem Staat nicht auf der Tasche liegen, sich vielleicht ehrenamtlich engagieren... es gibt so viele Möglichkeiten zu zeigen, dass einem das Leben hier wichtig ist. Aber sicher nicht das Singen von ner Hymne.
Er ist Zeuge Jehovas.
Ich weiß zwar nicht, was ihm an der Hymne gestört hat, aber verstehen kann ich ihn.
Ich bin gläubiger Christ und würde auch nichts mitsingen, was sich gegen Gott und die Bibel richtet.