Sollte man die Todesstrafe in Deutschland wieder einführen? Was wären Vor- und Nachteile?
In den USA, China und Japan, was hochentwickelte Länder sind, wird die Todesstrafe immer noch praktiziert, aber sind vorsichtiger, daß keine Unschuldige bestraft werden, da die Todesstrafe nicht rückgängig gemacht werden kann, deshalb kann es oft mindestens 5–10 Jahre, manchmal sogar 20–30 Jahre nach der Verurteilung dauern, bis die Person hingerichtet wird.
Die meisten Gründe für Todesstrafe sind Mord, Massenmord, Terrorismus, Amokläufe, Verrat, und weitere abscheuliche Verbrechen.
Ist die Wiedereinführung eher vorteilhaft oder nachteilig?
6 Antworten
Nein. Rechtsstaatlichkeit ist eine der wertvollsten und unverzichtbarsten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Nicht mal die Verhinderung eines (weiteren) Mordes ist so (!) wichtig. (Obwohl das wichtig ist. Nur darf das nicht zur Antastung der universalen Menschenrechte führen.)
Die Todesstrafe ist undemokratisch und hat in einem jüdisch-germanischen Rechtsstaat innerhalb der regelbasierte Werteordnung der Hemisphäre der Bevölkerungen der Staaten der westlichen Welt keinen Platz. Sie ist eine Forderung ewig-gestriger, klerikalfaschistoider Kräfte, deren Entstehung aus dem jungsteinzeitlichen Pfahlbauerntum zwar nicht als erwiesen, jedoch als in starkem Maße belegt gilt.
Auf gar keinen Fall! Man kann dann Justizirrtümer nicht mehr korrigieren.
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_102.html
und das ist gut so.
In Deutschland, wäre eine Wiedereinführung von der Todesstrafe sowieso aus verfassungsrechtlicher Hinsicht und auch aus europarechtlicher Hinsicht unmöglich!. Der Artikel 102 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) besagt nämlich explizit, dass die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist. Zwar würde sich dieser Artikel rein theoretisch betrachtet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates abschaffen lassen, die Todesstrafe, wäre dann allerdings immernoch verfassungswidrig, da sie ebenfalls gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 GG sowie nach Auffassung der allermeisten, auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, verstoßen würde. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit, kann zwar durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, wie alle Grundrechte bei denen dies möglich ist jedoch nur zu verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, wenn der beabsichtigte Zweck durch die Grundrechte weniger beeinträchtigende Maßnahmen nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Außerdem verbietet es der Artikel 19 GG, dass ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wird und genau das, wäre bei der Todesstrafe aber der Fall. Die unantastbare Würde des Menschen, gilt für die Ewigkeit nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes. Hinzu käme die lange Zeitspanne zwischen der Verurteilung und der tatsächlichen Vollstreckung der Strafe. Schon alleine das mitunter jahrelange Warten auf den Tod ohne den genauen Zeitpunkt zu kennen oder auch mit, dürfte gegen die Menschenwürde verstoßen. Auch den Artikel 104 GG, der festlegt, dass festgehaltene Personen weder seelischer noch körperlicher Misshandlung ausgesetzt werden dürfen, könnte man durchaus heranziehen. Das lange Warten auf den Tod, käme einer seelischen Misshandlung gleich, die tatsächliche Vollstreckung von der Toddesstrafe einer körperlichen Misshandlung. Da auch das Europarecht ein Grundrecht auf Leben garantiert und hierin ebenfalls keine Ausnahmen für die staatliche Todesstrafe vorgesehen sind, wäre diese auch europarechtswidrig.
In der Praxis, würde sich noch die Problematik stellen, welche Gerichte die Todesstrafe aussprechen dürften. Dürfte dies jedes Amtsgericht, das Landgericht, nur ein Oberlandesgericht oder sogar ausschließlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe als oberster Gerichtshof des Bundes für Strafsachen?!. Das müsste auch ganz konkret geregelt sein.
Mfg