Moralisch gesehen: gehört ein nie angetretener Urlaub zur Erbmasse
Mal ganz ab, von jeglichen juristischen Sachen. Es geht mir rein um eine moralische Einschätzung, darum, wie ihr das sehen würdet.
Jemand bekommt von einem Kind einen Urlaub geschenkt, im Sinne von: "hier ist das Geld dafür", dieses Geld blieb vorerst auf dem Konto des Schenkenden. Den Urlaub sollte der Beschenkte mit dem anderen Kind (als Begleiter) machen, das ist aber wegen Corona und später Krankheit nie passiert.
Findet ihr, dieses Geld für den geplanten aber nie gemachten Urlaub sollte in die Erbmasse gehen?
Wie gesagt, hier geht es nicht um juristische Fragen zur Schenkung, sondern allgemein um was ihr denkt, was richtig wäre hier.
8 Antworten
Ich vermute mal Kind B hat es nun von Kind A eingefordert?
Ich finde moralisch ist das Geschenk mit dem Tod verfallen.
Immerhin wollte Kind A seinem Elternteil eine Freude machen. Dass Kind B davon mit profitiert hätte, ist nett, aber nicht das eigentliche Ziel der Schenkung gewesen, das Ziel galt der Freunde vom Elternteil, da es dessen Geburtstag war.
Wenn man hier mit Moral anfängt: alle haben sich entschieden, wie das im Kommentar unten wirkt, die Steuerzahler zu betrügen in dem es nicht aufs Konto des Beschenkten lief, damit Grundsicherung und Co. das nicht abgreifen. Wer also eine Masse schädigt und hofft davon zu profitieren, muss sich nicht wundern, wenn man selber dann auch mal blöd aus der Wäsche guckt.
Nee, Kind B sagt "ist dein Geld" Kind A sagt: "ist Erbmasse" :-D.
In Bezug auf die Steuerzahler: ich fände ohnehin falsch, wenn es da Abzüge gäbe bei sowas, wo es sowieso nicht um riesige Summen geht, dafür aber um Geschenke. Vielleicht wäre das sogar gar kein Problem gewesen, weil es da ja Gesetzesänderungen inzwischen gab, aber es war halt einfach einfacher so. Die Grundsicherung stand rechtlich definitiv zu.
Warum hat damals Kind A dem Geburtstagskind (also dem Vater der beiden Kinder) nicht direkt das Geld gegeben, damit er mit Kind B in den Urlaub fahren kann. Spätestens nach einem Jahr, also beim nächsten Geburtstag, hätte das nachgeholt werden müssen. Das wäre meiner Ansicht nach die Aufgabe von Kind A gewesen. Besonders da immer wieder Gründe aufgetreten sind, die den Urlaub verhindert haben.
Persönlich habe ich Mühe mit solchen „Geschenken“. Das sind wie Einladungen zum Essen, nachdem man um eine Gefälligkeit gebeten wurde. Wenn nicht direkt ein bestimmtes Datum abgemacht wird, erinnert sich derjenige, der das Essen zahlen muss, nicht mehr daran.
Warum nun Erbmasse? Ist eine der drei beteiligten Personen inzwischen verstorben?
Zurück zur Frage. Wenn jemand so lange Zeit das Geschenk nicht einfordert oder der Schenkende nicht von sich das Ganze erledigen möchte, ist es halt verfallen und Kind A soll das Geld behalten.
Weil es beim Geburtstagkind schwierig mit Rente und Grundsicherung gewesen wäre und das Geburtstagskind auf diesen Kontoteil freien Zugriff hatte. Es war so einfach einfacher.
Wir hatten auch schon ein Datum - nur verhinderte Corona das durch plötzliches Auftreten kurz vor Buchen der Flüge :-D.
Das Geburtstagskind ist verstorben. Die anderen beiden sind beide die (einzige) Kinder/Erben.
Moralisch gesehen ist es aus der Erbmasse herauszunehmen da es ein Versprechen/Geschenk war.
Juristisch verbleibt die Beweisbarkeit und weitere Fallstricke.
Dieser Kommentar ist unverständlich und in keinem Zusammenhang mit der Frage!
Dann macht doch einfach kein Problem daraus.
Okay, versuche ich das für dich einfacher zu formulieren:
Juristisch wird das nie irgendwo ein Thema sein. Das Erbe klären beide friedlich unter sich (sind auch die einzigen Erben).
Derjenige, der das Geld für den Urlaub ursprünglich geschenkt hat, ist der Meinung, es gehört zur Erbmasse.
Der zweite ist anderer Meinung und sagt: Ist komplett das Geld des ersten, denn den Urlaub gab es ja nie.
Der Urlaub war in dieser Situation ein Angebot an den (jetzt Verstorbenen) zu einem Urlaub mit Begleitung. Durch widere Umstände konnte dieses Angebot an den jetzt Verstorbenen nicht verwirklicht werden.
Damit ist es keine Erbmasse und verbleibt im Vermögen des Schenkenden.
Ich hoffe das es mir nun möglich war deine geschilderte Situation richtig zu erkennen.
Ja, ist doch eigentlich ganz einfach.
Geschenkt ist geschenkt und alle Gelder auf allen Konten gehören zu Erbmasse.
Wer was wem wann geschenkt hat, spielt gar keine Rolle. Null. Auch nicht, wofür welches Geschenk gedacht war oder was damit passiert ist.
Die Erbmasse besteht einfach aus allen aktuellen Vermögenswerten und fertig.
Macht es euch nicht so kompliziert!
Mal abgesehen davon, dass Begleiter zu einem Urlaub ja auch anstrengend ist und jetzt nachträglich einfach nur den Urlaub ohne die nötige Begleitung abzugreifen, wäre völlig unfair und unangemessen.
Pech für den Beschenkten, hätte er das Geld, wäre es seins, blieb es auch den der es gaben wollte.... allgm. Erbmasse. es sei denn, es kann schriftl. beim Nachlassgericht vorgelegt werden.
und die Moral hört nun mal beim Geld auf, gerade bei Verwandten.,..
die dann eh immer sehen, das der andere zu unrecht mehr bekommt.
und die Moral hört nun mal beim Geld auf, gerade bei Verwandten.,..
Nicht bei jedem :-D.
nun ja, da halt halt jeder seine Erfahrungen gemacht... ich mein, du hast ja diese Frage gestellt...
Richtig. Anders als man denken konnte, gibt es darüber eine Diskussion in dem Sinne von: Das ist dein Geld - von Seiten des zweiten und ein "Das ist Erbmasse, weil war ja Geschenk an Mutter" von Seiten desjenigen, der es immer noch auf dem Konto hat :-D.
Juristisch würde das bei uns nie in Frage gestellt werden, denn derjenige, der der Meinung ist, dass das Erbmasse sein müsste ist der Schenker, derjenige, der denkt: "das ist dein Geld" ist derjenige, der mit in den Urlaub sollte :-D.