Können Richter richten, wenn der Hauptangeklagter überhaupt nicht erscheint?
Bei einem Verfahren, wo esein Urteil geben soll, kann eine Richter ein Urteil aussprechen wenn der Hauptangeklagte überhaupt nicht erscheint? Also weg ist, versteckt. Geht sowas von deutschen Gesetz her?
2 Antworten
Sicher geht das.
"Strafprozeßordnung (StPO)§ 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten(1) Die Hauptverhandlung kann ohne den Angeklagten durchgeführt werden, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann, und wenn nur Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung, allein oder nebeneinander, zu erwarten ist. Eine höhere Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zulässig, wenn der Angeklagte in der Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.
(2) Auf Grund einer Ladung durch öffentliche Bekanntmachung findet die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten nicht statt.
(3) Das Protokoll über eine richterliche Vernehmung des Angeklagten wird in der Hauptverhandlung verlesen.
(4) Das in Abwesenheit des Angeklagten ergehende Urteil muß ihm mit den Urteilsgründen durch Übergabe zugestellt werden, wenn es nicht nach § 145a Abs. 1 dem Verteidiger zugestellt wird."
Ist der Täter auf der Flucht oder entzieht sich dem Verfahren, dann wird die Ladung öffentlich zugestellt. Das bedeutet es wird im Gerichtsgebäude ausgehängt. Du glaubst doch nicht, dass jemand so einfach davon kommt, oder? Übrigens, in aller Regel ergeht dann ein Haftbefehl. Ein Haftbefehl verjährt nicht, da ein Urteil erfolgt ist.
In Deutschland kann in Abwesenheit und sogar unter Ausschluß des Angeklagten verhandelt werden. Dieser kann auch in Abwesenheit verurteilt werden.
Bedanken dafür darfst Du Dich bei Andreas Baader. Vor dem großen RAF-Prozess in Stuttgart-Stammheim ging das nämlich nicht.
Aber Baader hat da so provoziert, dass man damals die Strafprozessordnung derart geändert hat (um ihn rauszuwerfen und trotzdem weiter verhandeln zu können).
Und dabei ist es leider geblieben.
Haftbefehl ist normal. aber wenn man weg ist, ausland, muss man eh erstmal gefasst werden dass was passiert
ja aber wer soll einem vertreten? oder wird einfach ohne anhörung von anwalt etc entschieden frei nach schnauze?
was möchtest du jetzt hören? Von mir rein persönlich aus ist das gut. Er ist nicht mehr hier, stellt hier nichts mehr an, kann nicht zurückkommen, da er per Haftbefehl gesucht wird. Er kostet den Staat keinen Haftplatz und keine Sozialunterstützung. Also eine winwin Situation.
Und im Ausland wird es ihm ganz toll gefallen.
wenn mal paar millionen in der tasche hat kann man im ausland doch auch gut leben zum beispiel
Ohne Anwalt, wenn Du Dich nicht darum kümmerst und einen Anwalt mit Deiner Vertretung beauftragst.
es gibt alles in der realität, du träumst
Dann musst du aber in ein Land das nicht an Deutschland ausliefert. Das ist je nach Moment der Strafverfolgung gar nicht mal so einfach.
nö muss man nicht, land egal, man muss nur gut sein sich zu verstecken und nicht aufzufallen, was soll dann passieren?
Was soll passieren? An sich nicht viel, ausser dass man festgenommen und ausgeliefert wird🤷🏻♂️
Natürlich. Man kann in Abwesenheit verurteilt werden. Ansonsten brauchte man nur unterzutauchen und würde nie zur Rechenschaft gezogen werden können.
ES kann dem nix zugestellt werden, hab doch gesagt wenn der weg ist, abgehauen.