Golf 7R in der Schweiz stilllegt!

1 Antwort

Nennt sich (zumindest in D) Halterverantwortlichkeit. Der Halter ist für den rechtlich korrekten Zustand des Kfz verantwortlich. Selbst wenn Du zwei Minuten nach der Hauptuntersuchung (umgangssprachlich TÜV) angehalten wirst, bist Du dran, wenn was nicht stimmt.


Fabulitz 
Beitragsersteller
 02.08.2025, 22:02

Ich verstehe den Punkt, dass ich als Halter eine Halterverantwortlichkeit habe. Aber wie kann das sein dass das Auto durch das MFK plus noch durch ein extra Gutachten der TCS durchgekommen ist und keiner die Mängel bemerkt hat? Ich wurde 1 Monat von der Polizei Basel-Stadt angehalten und die haben eine Dezibelmessung gemacht und es hiess ich dürft weiter fahren. Erst als ich nachgefragt habe, meinten sie das ich 7 Dezibel lauter bin als Eingetragen. Ich wurde aber nicht von der Polizei hingewissen das zu reparieren noch wurde ich gebusst von der Polizei. Also ging ich davon aus, das alles in Ordnung ist. Als ich 1 Monat später von der Polizei Baselllandschaft angehalten wurde und ich die gleichen Werte hatte ( 7 Dezibel zu laut) wurde es direkt beschlagnahmt! Ich habe auch den Polizisten gefragt wie das sein kann das ich vor einem Monat weiter fahren durfte und jetzmein Auto weggenommen wird. Er meinte nur, da habe ich liebe Polizisten gehabt die keine Lust hatten. Das kann doch nicht sein!

Ich habe doch auch kein Dezibelmesser bei mir zuhause und ich hätte doch gehört wenn das Auto lauter geworden ist als bei Kauf oder seit der Probefahrt.