Gewalt in der Erziehung
Wie alt seid ihr und wurdet ihr mit körperlicher Gewalt erzogen? Ich bin männlich, 19, und wurde bis vor einem Jahr noch geschlagen und gejagt, wenn ich zum Beispiel schlechte Marnieren am Tisch hatte (z.B. mit vollem Mund geredet). Durftet ihr lachen/weinen?
3 Antworten
Deine Eltern haben sich schwer strafbar gemacht.
Es gibt viele andere Wege, seine Kinder zu erziehen. 😊
Ich denke, es ist klar, dass Kommunikation auch anders funktioniert. Man muss Kompromisse eingehen. Und selbst wenn nicht, ist körperliche Gewalt an Kindern wirklich nicht nötig. Jeder, der sich dazu gezwungen fühlt, ist als Elternteil anscheined zu unfähig, um respektiert zu werden. Ich diskutiere nicht darüber.
Das mit den schlechten Marnieren am Tisch war bloß ein Beispiel
Auch da gibt es andere Wege, zumal es nur ein Beispiel war. Also war das sehr wohl eine Antwort auf die Frage.
Ich bin w/27 und meine Erziehung war absolut gewaltfrei. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Auch ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge.
Kinder schlagen ist weder okay noch normal. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.
In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:
Das Kind hat ein Recht auf […] Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen […]
Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GGverankert.
Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.
Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.
Eine Freundin meiner jüngsten Cousine wurde über Jahre von ihrem alleinerziehenden Vater geschlagen wurde. Die psychische Belastung ist für sie so groß geworden, dass sie vor kurzem auf dem Heimweg von der Schule zusammengebrochen ist. Sie ist zurzeit in psychiatrischer Behandlung und der Vater sitzt in Untersuchungshaft.
Es mag zwar früher in der Gesellschaft durchaus als normal angesehen worden sein, aber auch schon in den 60er und noch früher war es strafbar. Siehe dazu § 223b StGB in den Fassungen vom 01.06.1933 - 01.09.1969 und vom 01.09.1969 - 24./28.11.1973.
Ja hat schon mal gescheppert, bis ich 18 war jetzt wird geredet.
Wie sonst beibringen?