2 Antworten

Das ist doch völlig richtig und auch für juristische Laien verständlich erklärt.

Der Mordvorwurf kann nicht aufrecht erhalten werden,da die Schüsse nicht "auf den Mann " abgefeuert wurden ,sondern um dem Verlangen nach Geld ,einem bewaffneten Raub ,Nachdruck zu verleihen.

In Deutschland hat es inzwischen Methode jede Tötung eines Menschen, oder derartige Raubdelikte als Mordversuch anzuklagen.

Ich kenne den Fall nicht wahrhaftig. Finde es gut, wenn hier die Richter besseres Augemaß haben als die Staatsanwaltschaft, die hier ja "weisungsbedingt" politisch wohl eher ein sehr hohes aufgeblasenes Strafmass zur Abschreckung von Terroisten haben will.