Findet ihr die Todesstrafe gerecht?
26 Antworten
Nein, sie ist nicht rechtsstaatlich. Ein Staat sollte nicht töten. Zudem kann sie Unschuldige treffen!
Fehlurteile sind nie auszuschießen. Aber einen Häftling kann ich wieder frei lassen, während das mit einem Toten nicht geht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Ralf_Witte
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrt%C3%BCmer_um_Adolf_S._und_Bernhard_M.
Nein. Ich finde, wir Menschen haben nicht das Recht über Leben und Tod anderer Leute zu entscheiden.
Mit ca. 12-13 Jahren habe ich mir eine dokumentation über jemanden angesehen, der in seiner Zelle auf seine Hinrichtung/Todesstrafe gewartet hat, die dann auch vollstreckt wurde. Dieses Video hat mich sehr geprägt.
Auge um Auge, und die ganze Welt wird blind sein
Wir Menschen haben auch nicht das Recht, über die Freiheit oder das Eigentum anderer zu entscheiden, daher weg mit allen Freiheits- und Geldstrafen, keine Beschlagnahmungen mehr. Gefängnisse abreißen, Sozialwohnungen bauen.
Wenn für dich Leben und Tod dasselbe ist wie Freiheit und Eigentum…verdreh mir nicht die Worte im Mund.
"Wenn für dich Leben und Tod dasselbe ist wie Freiheit und Eigentum ..." Da frage ich mich, wer gerade wessen Worte im Mund verdreht.
Nun, du gehst auf meine Antwort ein, und vergleichst mein Beispiel mit Leben und Tod mit Freiheit und eigentum. Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen…sag doch gleich worauf du hinauswillst!
Ja. Das hat für mich mit der Wahrung der Würde des Opfers zu tun. Ich empfinde es als entwürdigend, wenn der Täter weiterhin ein Leben in Sicherheit führen kann, während die Schäden des Opfers nicht ungeschehen gemacht werden können (bei Mord oder Schlimmeren). So kann der Tat ein finaler, würdiger Abschluss verliehen werden (sofern es nicht so langwierig, grausam und mechanisch abläuft wie in den USA).
Wenn man "Gerechtigkeit" alttestamentarisch auslegt, womöglich ja. Insbesondere finde ich sie allerdings unsinnig, da sie dem Täter keine Konsequenz lehrt im engeren Sinne, und zudem moralisch nicht vertretbar. Richter und Vollstrecker werden so gleichermaßen zum Täter.
lg up
Nein. Und vorallem auch nicht effizient.
In der tat Fehlurteile können nicht behoben werden.