Einverständniserklärung

5 Antworten

Hallo an dich, hier kommt einmal der Link zur EUTB für dich, dort ist u. a. das Thema erklärt. Du kannst über die Internetseite über die Beratungskarte Unterstützung finden und dir Info holen.

Persönliche Assistenz und Schulbegleitung für Jugendliche und junge Erwachsene: Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung im Alltag | www.teilhabeberatung.de

Liebe Grüße dir, Sabine

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pädagogin, Kontakterin, Ausbilderin, Beraterin

Nein, die Schule darf personenbezogene Daten deines Kindes grundsätzlich nicht ohne dein Einverständnis an das Jugendamt oder andere Stellen weitergeben, außer es liegt ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vor (zB akute Kindeswohlgefährdung).

Das weiß ich, weil ich mich auch mit dem Thema auseinandersetze: Grundsätzlich dürfen Schulen ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern keine personenbezogenen Daten – also Informationen, die Rückschlüsse auf dein Kind zulassen – an Dritte wie das Jugendamt weitergeben (§ 6 Abs. 1 DSGVO, § 67 SGB X). Der Datenschutz ist hier sehr streng geregelt, zum Beispiel durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das jeweilige Schulgesetz des Bundeslandes. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO vorliegt, beispielsweise bei einem konkreten Kinderschutzfall (§ 8a SGB VIII). Wenn es aber um eine persönliche Assistenz oder die Beantragung von Hilfen geht, ist in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung der Eltern nach § 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich, bevor Berichte oder Gutachten weitergegeben werden dürfen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du bei der Schule oder beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes nachfragen.

Woher ich das weiß:Hobby

Hallöchen gesagt.

NEIN.

Auch die Schule darf nicht ohne Einverständnis der Eltern so ohne weiteres persönlich Daten weiterleiten. Somit müsstet Ihr Euer Einverständnis für die Weiterleitung zwecks Antrag auf Kostenübernahme erteilen.

AUSNAHME: Es liegt der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor.

Lieben Gruß aus Berlin

Je nach Konstellation ja