Was darf man im Ramadan nicht tun?

8 Antworten

Das Fasten wird in folgenden Fällen ungültig

· Das Fasten wird durch absichtlichen Essen oder Trinken, gleich ob Nützlich oder Schädliches (z.B. Sand), am hellen Tage ungültig, auch wenn es sehr wenig ist, wie z.B. ein Sesamkorn, oder ein Tropfen Wasser. Das Fasten wird nicht durch erzwungenes Essen oder Trinken gebrochen. Essen oder Trinken aus Vergeßlichkeit beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem entspricht das Wort des Propheten: Wer aus Vergeßlichkeit während des Fastenmonat, ißt oder trinkt, soll sein Fasten nicht unterbrechen, denn Allah gab ihm zu essen und zu trinken.

· Das Fasten wird bei absichtlichem Rauchen am hellen Tage ungültig; Das Einatmen von Gerüche, wie z.B. Weihrauch, beeinträchtigt nicht das Fasten.

· Das Fasten wird beim absichtlichen Erbrechen am hellen Tage ungültig: Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigt nicht das Fasten, es sei denn, der Fastende verschluckt absichtlich etwas von dem Erbrochenem. Wenn er jedoch absichtlich erbrochen hat, dann muß er den Tag später nachholen, auch wenn er nichts von dem Gebrochenem verschluckt;

· Das Fasten wird beim Einträufeln von Flüssigkeit ins Ohr oder in die Nase am hellen Tage ungültig, unter der Bedingung, daß die Tropfen zur inneren Höhlung gelangen. Auch dürfen keine Medikamente am Tage eingenommen werden, noch andere Mittel, die durch eine natürliche Körperöffnung eingeführt werden. Injektionen, gleich ob sie in den Muskel hinein (intramuskulär) oder in einer Vene hinein (intravenös) verabreicht werden, brechen das Fasten nicht. Blutabnahme, willkürliches Bluten, wie z.B. durch dem Ziehen eines Zahnes beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem Fastenden ist es erlaubt Salben, Haarwasser und Parfüm auf seinen gesamten Körper auftragen. Ihm ist es erlaubt die Zähne zuputzen, Verletzungen mit Medikamenten zu behandeln, zu schwimmen und zu duschen. Medikamente oder andere Mittel, die in die Haut, Augen oder Arterien eingeführt werden, machen das Fasten nicht ungültig, da die Haut, die Augen und die Arterien keine natürlichen Körperöffnungen sind; das Gleiche gilt, wenn man die Haut mit Öle oder Fette einreibt. Daher sind keine Bedenken gegen das von den Poren der Haut aufgenomme Öl oder gegen Augenschminke, selbst wenn es nachher in der Kehle einen Geschmack hinterläßt.

· Das Fasten wird beim Einführen von Zäpfchen in das Geschlechtsteil oder After am hellen Tage ungültig; 6. durch Entzug des Verstandes am Tage, auch wenn dies nur für einen Augenblick der Fall ist; 7. bei Ohnmächtigkeit am Tage, die den ganzen Tag andauert und durch Selbstbefriedigung am Tage. Wenn man jedoch den ganzen Tag von Ramadan schläft, dann bleibt das Fasten gültig.

· Das Fasten wird durch geschlechtlichen Beischlaf am hellen Tage ungültig, selbst wenn man dabei keinen Orgsmus bekommt. Sexueller Beischlaf aus Vergeßlichkeit macht das Fasten nicht ungültig; Nächtlicher Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt nicht das Fasten, selbst wenn man sich nach der Morgendämmerung oder nach dem Sonnenuntergang wäscht. Ein Orgsmus, der durch das Sehen von Bildern nackter Frauen hervorgerufen wurde, macht das Fasten nicht ungültig, jedoch ist diese Handlung verboten.

· Das Fasten wird auch durch Unglaube ungültig. Der Muslim ist verpflichtet, auf seinen Glauben zu achten, während und nach Ramadan. Er muß die Dinge unterlassen, die ihn aus dem Islam herausbringen.

Die Abtrünnigkeit (Al Ridda) bzw. der Unglaube

Der Unglaube ist die schlimmste Sünde, die von Gott nicht vergeben wird, wenn man Ungläubig stirbt. Im Quran, Sure Muhammad, Vers 34, heißt es sinngemäß: Diejenigen, welche nicht glauben und andere an dem Eintritt in den Islam hindern und dann als Ungläubige sterben, wird Allah niemals vergeben.

Also, diese Diskussionen sind doch albern!Jeder soll es soo machen, wie er sich am besten fühlt! Sicher wird so mancher, der es dieses Jahr locker angeht, es besonders "genau" machen um umgekehrt! Aber wer das ganze jahr über viel macht (Koranlesen, Gebete verrichten, Gutes tun etc.) braucht doch über sowas nicht nachzudenken! Viel Spaß! Bald ist die "Große Nacht der Bestimmung"! Allen viel Segen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

Das Fasten des Tages Arafa tilgt die Sünden des vergangenen und kommenden Jahres, wie es uns vom Propheten Muhammad in Sahîhu Muslim überliefert wurde. Durch dein Fasten dieses Tages sind dir deine Sünden hoffentlich vergeben. Allâh der Erhabene sagt: „Die guten Taten lassen die bösen Taten vergehen.“ (Sûra 11:114).

Da hast du meiner Meinung nach ein riesengroßes "Fass" aufgemacht. - Was ich schon so bei GF über Verbote gelesen habe, könnte sicher viele Seiten füllen. - Nach meinem Verständnis ist fast alles verboten. Einfacher wäre es wahrscheinlich umgekehrt zu fragen, was während des Ramadan erlaubt ist.

Soviel weiß ich jedoch: Tagsüber ist Essen und Trinken für alle Gesunden und auch nur "leicht Kranken" strikt verboten. Darüber hinaus alle körperlichen zwischenmenschlichen Freuden, also nichts mit Liebe und Sex. Nachts darf man wenigstens nach Herzenslust essen und trinken, als Entschädigung für viele andere untersagten Freuden und heimlichen Wünsche. Das ist's, grob zusammengefasst.

Bin sicher irgendwer wird mich bestimmt korrigieren und zurechtweisen.

Also eine Freundin von mir macht das auch mit dem Ramadam und soweit ich weiß darf man den ganzen Tag nichts essen sondern erst so um halb 10 abends bis 4uhr morgens aber dass man nicht in Facebook darf und sonstige soziale Netzwerke weiß ich nichts also sie geht zumindest immer noch in Facebook :D

Lg

xXDerExperteXx  09.08.2012, 19:05

Das Fastenbrechen fängt heute um 20: 47 Uhr und endet kurz vor 4 Uhr.

0
Fth06  09.08.2012, 19:06
@xXDerExperteXx

Das ist in jeder Stadt anders, man kann es im Internet nachschauen, in Köln kurz vor viertel nach 9

0