Vergiss sie einfach. Und mit 17 wird man bestimmt nicht seine Frau fürs Zukunft finden.
Weil dort keine Wolken sind die die Sonnenstrahlen wieder zurück in die Erdoberfläche reflektieren. Also die Wärme wird schnell ins Universum abweichen.
Das gleiche Problem habe ich auch, das nervt auch irgendwie wenn die Leute ganze Zeit sagen kannst du es wiederholen. Darum melde ich mich in der Schule nur selten, da ich auch Angst habe, dass mich keiner versteht.
Sind die Beamte? Dann ist das normal.
Also du meinst damit Abitur. Du musst MSA bestehen und Der Zeugnisdurchschnitt darf nicht über 2,5 sein. In den Hauptfächern darf man nur 1 - 3 haben.
Es macht einen besseren Eindruck wenn man persönlich dorthin geht und fragt.
Das Fasten wird in folgenden Fällen ungültig
· Das Fasten wird durch absichtlichen Essen oder Trinken, gleich ob Nützlich oder Schädliches (z.B. Sand), am hellen Tage ungültig, auch wenn es sehr wenig ist, wie z.B. ein Sesamkorn, oder ein Tropfen Wasser. Das Fasten wird nicht durch erzwungenes Essen oder Trinken gebrochen. Essen oder Trinken aus Vergeßlichkeit beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem entspricht das Wort des Propheten: Wer aus Vergeßlichkeit während des Fastenmonat, ißt oder trinkt, soll sein Fasten nicht unterbrechen, denn Allah gab ihm zu essen und zu trinken.
· Das Fasten wird bei absichtlichem Rauchen am hellen Tage ungültig; Das Einatmen von Gerüche, wie z.B. Weihrauch, beeinträchtigt nicht das Fasten.
· Das Fasten wird beim absichtlichen Erbrechen am hellen Tage ungültig: Unbeabsichtigtes Erbrechen beeinträchtigt nicht das Fasten, es sei denn, der Fastende verschluckt absichtlich etwas von dem Erbrochenem. Wenn er jedoch absichtlich erbrochen hat, dann muß er den Tag später nachholen, auch wenn er nichts von dem Gebrochenem verschluckt;
· Das Fasten wird beim Einträufeln von Flüssigkeit ins Ohr oder in die Nase am hellen Tage ungültig, unter der Bedingung, daß die Tropfen zur inneren Höhlung gelangen. Auch dürfen keine Medikamente am Tage eingenommen werden, noch andere Mittel, die durch eine natürliche Körperöffnung eingeführt werden. Injektionen, gleich ob sie in den Muskel hinein (intramuskulär) oder in einer Vene hinein (intravenös) verabreicht werden, brechen das Fasten nicht. Blutabnahme, willkürliches Bluten, wie z.B. durch dem Ziehen eines Zahnes beeinträchtigt nicht das Fasten. Dem Fastenden ist es erlaubt Salben, Haarwasser und Parfüm auf seinen gesamten Körper auftragen. Ihm ist es erlaubt die Zähne zuputzen, Verletzungen mit Medikamenten zu behandeln, zu schwimmen und zu duschen. Medikamente oder andere Mittel, die in die Haut, Augen oder Arterien eingeführt werden, machen das Fasten nicht ungültig, da die Haut, die Augen und die Arterien keine natürlichen Körperöffnungen sind; das Gleiche gilt, wenn man die Haut mit Öle oder Fette einreibt. Daher sind keine Bedenken gegen das von den Poren der Haut aufgenomme Öl oder gegen Augenschminke, selbst wenn es nachher in der Kehle einen Geschmack hinterläßt.
· Das Fasten wird beim Einführen von Zäpfchen in das Geschlechtsteil oder After am hellen Tage ungültig; 6. durch Entzug des Verstandes am Tage, auch wenn dies nur für einen Augenblick der Fall ist; 7. bei Ohnmächtigkeit am Tage, die den ganzen Tag andauert und durch Selbstbefriedigung am Tage. Wenn man jedoch den ganzen Tag von Ramadan schläft, dann bleibt das Fasten gültig.
· Das Fasten wird durch geschlechtlichen Beischlaf am hellen Tage ungültig, selbst wenn man dabei keinen Orgsmus bekommt. Sexueller Beischlaf aus Vergeßlichkeit macht das Fasten nicht ungültig; Nächtlicher Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt nicht das Fasten, selbst wenn man sich nach der Morgendämmerung oder nach dem Sonnenuntergang wäscht. Ein Orgsmus, der durch das Sehen von Bildern nackter Frauen hervorgerufen wurde, macht das Fasten nicht ungültig, jedoch ist diese Handlung verboten.
· Das Fasten wird auch durch Unglaube ungültig. Der Muslim ist verpflichtet, auf seinen Glauben zu achten, während und nach Ramadan. Er muß die Dinge unterlassen, die ihn aus dem Islam herausbringen.
Die Abtrünnigkeit (Al Ridda) bzw. der Unglaube
Der Unglaube ist die schlimmste Sünde, die von Gott nicht vergeben wird, wenn man Ungläubig stirbt. Im Quran, Sure Muhammad, Vers 34, heißt es sinngemäß: Diejenigen, welche nicht glauben und andere an dem Eintritt in den Islam hindern und dann als Ungläubige sterben, wird Allah niemals vergeben.