Übernimmt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall unter Alkohol noch irgendwas?

4 Antworten

Ja, deine Kfz-Haftpflicht zahlt in der Regel trotz Alkohol den Schaden am anderen Auto – aber nur nach außen, also an den Geschädigten. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, damit Unfallopfer nicht leer ausgehen.

Aber: Die Versicherung kann sich das Geld teilweise von dir zurückholen – das nennt man „Regress“. Meistens bis zu 5.000 Euro, in manchen Fällen auch mehr. Wie viel genau, hängt vom Vertrag und vom Schaden ab.

Dein eigener Schaden (am Auto oder an deinem Körper) wird nicht bezahlt, wenn du unter Alkohol standest – es sei denn, du hast eine Vollkasko, und selbst dann kann sie die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Mit 1,5 Promille bist du voll im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, da reagiert jede Versicherung streng. Dass niemand verletzt wurde, ist gut – sonst wäre der Regress viel härter.

Fazit: Die Haftpflicht zahlt erst mal, aber du musst voraussichtlich einen Teil zurückzahlen und bleibst auf deinem eigenen Schaden sitzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Kommt auf deine AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) an, was da genau drinsteht!

Bei der Kravag z.B. sieht dies so aus:

Bild zum Beitrag

usw.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
 - (Kfz-Versicherung, Autoversicherung)

Die Haftpflicht zahlt den Schaden des anderen, kann aber bis zu 5000€ Regress von dir verlangen.

Mein Versicherungsberater täte vorschlagen, den Schaden bis zum Regress in Höhe von 5.000 EUR selber und ohne Versicherung zu bezahlen, so bleibt wenigstens die SF-Klasse unangetastet.

Ist er drüber/deutlich drüber, läuft eben alles über die Versicherung.

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