Mitteilung einer Regulierung durch die Haftpflicht?

1 Antwort

Ja klar - du hast sogar die Möglichkeit den Schaden später rückzahlen zu lassen wegen der sonstigen Schlechterstufung:

I.5 Wie können Sie eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko vermeiden?

I.5.1 Schadenrückkauf
I.5.1.1 Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Deshalb informieren wir Sie über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags informiert und müssen wir danach die Schadenregulierung wieder aufnehmen, gilt: Auch wenn wir eine weitere Entschädigung leisten, erhöht sich der Erstattungsbetrag nicht.
I.5.1.2 Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.

I.5.2 Rabattschutz

Haben Sie mit uns den Rabattschutz vereinbart und ist während des Rabattschutzes ein belastender Schaden angefallen, gilt: Ihr Vertrag wird im folgenden Kalenderjahr nicht zurückgestuft, sondern bleibt stattdessen in der bisherigen SF-Klasse. Für jeden weiteren Schaden im Kalenderjahr erfolgt eine Rückstufung nach I.3.5. Der Rabattschutz entfällt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Vertrag mit weniger als SF-Klasse 10 geführt wird.

Gruß einer Versich.-maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung