Rauschmiss und polizei wegen bekifft in der Disco?
Ein Freund 24jahre(dunkle Hautfarbe und dreads) hat vorher einen durchgezogen bevor wir reingingen, er hatte nichts mehr bei.
Nach ungefähr 10 min ist wohl jemanden aufgefallen das sich mein freund etwas ruhig verhält und nicht tanzen wollte, also wurde er gefragt (warum wird man sofort gefragt?) ,,Hallo einmal bitte in die Taschenlampe gucken, sie legen ein ganz ruhiges verhalten an, das kennen wir sehr gut und wollen gucken ob da cannabis im spiel ist,,
,,Es tut mir sehr leid aber sie haben etwas zu sich genommen, ihre Pupillen sind sehr groß, bitte verlassen sie den Club Polizei wird gleich angerufen,, draußen stand nun die Polizei aber die haben bei ihm nur ein Drogentest gemacht und wollten ihn mit zur Wache nehmen, er hatte Glück das er gleich nebenan gewohnt hat.
Draußen: überall betrunkene Jugendliche
Polizei zu mein Kifferfreund : ,, in diesen Zustand darf ich sie hier draußen nicht lassen,,
Frage: Darf man bekifft durch die Stadt laufen?
Zwischen den ganzen betrunkenen ist er nun so stark aufgefallen? Hmm komisch
Was haltet ihr von diesem Ablauf?
18 Stimmen
6 Antworten
Pure Schikane - mal Infos einholen um entsprechend darauf zu reagieren ;) Konsum ist legal und solange keine massive eigen oder fremdgefahrdung vorliegt, hat die Polizei keinerlei rechtliche handhabe ihn mitzunehmen das wäre eine Freiheitsberaubung
Den Drogentest grundsätzlich ablehnen gibt keinen Grund dafür bei einem Fußgänger
Der Konsum ist nicht strafbar, daraus folgt...
Für mich ist das Oktoberfest auch nichts. Aber hey, jedem seine Droge(n) solange er keinen anderen direkt behelligt.
Zugegeben, ja. Auf der anderen Seite der Medaille wissen die Leute zu was für einer Veranstaltung sie da gehen. Mein Mitleid hält sich da in den Grenzen von 45.
Die Geschichte klingt unglaubwürdig.
Unabhängig davon die Faktenlage:
Der Discobesitzer bzw. von ihm beauftragte Personen dürfen euch aus der Disko in Anwendung des hausrechts rausschmeisen.
Die Polizei darf ohne Erlaubnis in so einem Fall keinen Drogentest durchführen, da kein Straftatbestand vorliegt.
Sofern die Polizisten allerdings davon ausgehen können, dass Personen gefährdet sind, können sie ihn möglciherweise durchaus mit zur Wache nehmen. Außerdem können sie beim Verdacht des Besitzes oder des Handels mit Drogen odre Ähnlichen Delikten auch gewisse Durchsuchungsmaßnahmen durchführen. Ein Bluttest ist allerdings in keinem Fall gerechtfertigt, da allein aus dem Konsum kein Tatbestand erfüllt ist.
Das Laufen durch die Dtadt ist unter Drogeneinfluss an sich auch nicht verboten.
Was allerdings verboten ist, ist die teilnahme mittels zugelassenem verkehrsgerät am Straßenverkehr. Infolge dessen kann die Polizei einen Drogentest veranlassen.
Ach ja, und zu seinem eigenen Schutz können die beamten deinen freund durchaus mit auf die Wache nehmen.
Möglicherweise sogar dann, wenn er dem widerspricht, je nachdem, ob er noch als zurechnungsfähig einzustufen ist.
Wobei in so einem Fall vermutlich eher das Krankenhaus als die Wache ein sinnvoller Aufenthaltsort wäre.
Das ist aber nun so Passiert und ich glaube Kleinstadtcops haben diese art von Einsatz gern, denen ist das doch egal
Die dürfen es eben, weil Kleinstadtcops die sich alles erlauben
Die Polizei hat eine Garantenstellung. Wenn sie vermuten, dass du nicht sicher nach Hause kommst, müssen die das regeln.
Ich hätte ja schon die Aufforderung im Club nicht befolgt.
Wie kommt er dazu, bei der Polizei einen Drogentest zu machen? Warum hat er das nicht verweigert?
Das geht den Polizisten gar nichts an, solange Dein Freund seiner Sinne noch einigermaßen mächtig ist. Und kein Auto fährt.
Genau,so Alkifeste,wie das Oktoberfest in München sind viel schlimmer.