Promillegehalt von Mitfahrern bei BF17?
Moin, ich mach bald meine praktische Prüfung. Wenn alles gut läuft dürfte ich mit Begleitung selbst fahren. Meine Frage wäre jetzt, dürften die Begleitpersonen vor der Fahrt Alkohol konsumiert haben und falls ja wo liegt der Grenzwert? Danke schonmal im Voraus.
3 Antworten
Die Bedingungen findet man in § 48a FeV.
In Absatz 2 steht, dass deine Fahrerlaubnis mit der Auflage erteilt wird, u.a. Absatz 6 zu beachten.
In Absatz 6 steht, dass die Begleitperson nur mit weniger als 0,5 ‰ Alkohol bzw. 3,5 ng/ml THC begleiten darf. Außerdem darf sie auch keine bestimmten sonstigen Rauschmittel intus haben (Heroin, Kokain, XTC etc.).
Wenn du als Fahrer die zu hohe Alkoholisierung kanntest oder hättest kennen können, verstößt du gegen die o.g. Auflage und die Fahrerlaubnis wird widerrufen. Außerdem gibt es 70€ Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst nach Absolvieren des Aufbauseminars erteilt werden.
Die Begleitperson dagegen hat nichts zu befürchten.
Für die Begleitperson gilt dieselbe Promillegrenze, als wenn sie selbst fahren würde. Sprich, in der Regel 0,5 Promille (weil die Begleitperson eh nicht mehr in der Probezeit sein kann).
ist es nicht naheliegend dass man den Fahrlehrer fragt? Oder googelt? Man man man...
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, bei jeder Fahrt dabei und namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragungder Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkoholim Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.