Islamisch religiöse Frage :Bitte schnell antworten ist wichtig.

11 Antworten

Der Alkohol wird nun zu Essigsäure durch die Bakterien oxidiert, so dass am Ende der Fermentation ca. 0,3 % Alkohol darin enthalten ist. Nach dem Lebenmittelgesetz darf man das als "alkoholfrei" bezeichnen. Nach religiösen Gesetzen ist zweifelhaft, aber dann dürften Moslem auch keinen Orangensaft trinken. In Fruchsäften ist fast immer eine ganz geringe Menge Alkohol

kleine Ergänzung: DANN dürften Muslime nicht einmal Früchte essen, denn im Magen entsteht Alkohol da diese verdaut werden und somit fermentieren ;-)

DH!!!

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@kikkelchen

Danke :-)

Wenn ich das hier lese, hätte ich lieber gar keinen Beitrag geschrieben.

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Essige. ob Branntweinessige oder Weinessige sind Halal. Bei den Schafeiten gilt allerdings eine Einschränkung. Man darf dem Alkohol in der Vorstufe der Essigherstellung nichts hinzumengen (--> Nadschassa). Auch später bei der Filtration und Veredelung dürfen keine Stoffe verwendet werden, die Haram sind.

Branntweinessig ist halal (Ausnahmen gelten in der shafe'itischen Fiqh-Schule) in Bezug auf das Herstellungsverfahr en.

Zur Essigherstellung werden Weintrauben und Traubenmost verwendet, die geringe Mengen an Alkohol beinhalten. Gerade im ersten Produktionsschritt der Essigherstellung ist dieser Alkohol ausschlaggebend für die Transformation von Alkohol in Essig-Säure. Der Restalkohol-Gehalt liegt für unser Produkt liegt bei < 0,3%. Es wird kein Alkohol während des Herstellungsverfahr ens zugesetzt.

In der Regel wird bei der Essigherstellung kein Alkohol zugesetzt. Es gibt sicherlich auch gesetzliche Bestimmungen, die genau das verbieten.

Der Grundstoff ist in der Regel Wein der durch Zusatz von Essigbakterien den Alkoholgehalt abbaut und zu Essig wird.

Im Normalfall wird der Alkohol eins zu eins zu Essigsäure vergoren, d.h. 1% Alkohol wird zu 1% Säure.

Herstellung von Essig: Alkohol (haram) wird zu Essigsäure (halal) durch Gärung oxidiert.

Trotzdem ist es möglich, dass der Alkohol noch nicht vollständig vergoren ist, wenn der Essig in den Handeln kommt.

Daher wurde für die verschiedenen Essigsorten ein Höchstgehalt an Alkohol festgelegt.

Obstessig besteht aus Obstwein oder vergorenem Obstweinkonzentrat und darf nach der Lebensmittelverordn ung 0,5% Alkohol besitzen.

Weinessig wird aus Wein hergestellt, und darf nach der Gärung noch 1% Alkohol enthalten.

Balsamicoessig wird aus dunklen Trauben hergestellt. Um die dunkle Farbe zu verstärken dürfen Zuckercoleure hinzugefügt werden. Der erlaubte Alkoholanteil liegt bei 1,5%.

Wird dem Essig nach der Gärung noch einmal Alkohol zugeführt, in Ausnahmefällen bei billigerem Essig oder Weinessig , muss dieses im Zutatenverzeichniss angegeben werden. Der zugesetzte Alkohol verflüchtigt sich aber, wenn Sie den Essig einige Zeit an einem warmen Ort geöffnet stehen lassen.

danke für die antwort

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Essig ist erlaubt, da er keine berauschende Wirkung mehr hat.
Etwas - hier wegen seiner berauschenden Wirkung - Unerlaubtes kann durch eine chemische Umwandlung zu etwas Erlaubtem werden. Deswegen gibt es heute auch Gelehrte, die bspw. Gelantine als erlaubt ansehen.
http://islam.de/1640.php

In Branntweinessig ist kein Alkohol mehr enthalten.

Aber da der Essig aus Branntwein hergestellt wurde, ist er trotz Allem Haram.

Natürlich dürft ihr Ketchup essen. Gibt's auch in allen islamischen Ländern und eingelegtes Gemüse (in Essig )

richtig! und vor allem kochen Muslime den besten Ketchup überhaupt ;-)

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@kikkelchen

kikelcheeeen...Geeeh und nerv woanderst ruum..xD Duu biiist soo erbäärmliccch :D eyh

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