Führerschein weg ist gleich MPU oder nicht?
ich wurde mit Alkohol am steuer nicht direkt erwischt sonden die Polizei wurde von jemand informiert das ich und mein auto gefahren sei und als die Polizei kam stand ich vor meiner tür und sie sagten ich wurde gesichtet betrunken gefahren zu sein...mein auto war ja noch warm und sitz Einstellung war meine drin...jetzt ist die frage was könnte auf mich zu kommen? laut dem blas test hatte ich 1,8 Promille aber halbestunde später wurde mir nochmal blut entnommen....heist es gleich MPU oder entscheided es der richter ? weil Vorstrafen hab ich keine.
5 Antworten
Entscheidend ist das Ergebnis der Blutentnahme.
Über 1,1‰ bist Du auf jeden Fall, dh Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Somit Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe voraussichtlich zwischen 30 und 50 Tagessätzen sowie Sperrfrist von ca. 12 Monaten.
Ab 1,6‰ ist dann vor der Neuerteilung eine MPU zwingend erforderlich. Beim ersten Delikt hast Du noch die Wahl zwischen kontrolliertem Trinken und Abstinenz.
Eine kleine Chance hast Du evtl noch, da die Polizei dich nicht direkt bei der Fahrt erwischt hat. Hier hilft dir ein Anwalt weiter.
Dann hattest du aber ganz erhebliche Ausfallerscheinungen. Wurde eine oder 2 Blutentnahmen durchgeführt?
Je nach Zeit zwischen Trinkende, Fahrtende und Kontrolle wäre auch die Argumentation mit Nachtrunk möglich, wenn nur einmal Blut entnommen wurde.
Außer natürlich, wenn Du bereits alles gestanden hast...
Anwalt einschalten und Akteneinsicht anfordern.
Hast du denn bei den Polizisten zugegeben dass du gefahren bist?
So oder so - da es einen Zeugen gibt + der Feststellungen durch die Polizei ist das Ding wohl gelaufen und du wirst nicht um eine MPU herumkommen sofern deine BAK bei 1,6‰ oder mehr liegt (das entscheidet übrigens kein Richter sondern die FEB)...
Wenn du 1,6 Promille (entscheidend ist die Blutabnahme) oder mehr hattest wird eine MPU fällig.
Wenn man dir nachweisen kann, dass du mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr ein Kfz gesteuert hast, wird der Führerschein eingezogen und darf erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist und nach positiver MPU neu erteilt werden.
Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Der Führerschein ist bereits ab 1,1‰ weg (absolute Fahruntüchtigkeit) und die 3 Punkte werden durch den Entzug der FE gleich wieder gelöscht.
Einige Tagessätze, ein Jahr kontrollierte Abstinenz und MPU, dann erst Neubeantragung Führerschein.
ja aber was muss ich jetzt machen ? auf dein gelben zettel oder wie gehe ich jetzt am besten vor ?
Abstinenz ist hier (noch) nicht zwingend notwendig, bei der ersten TF ist noch kontrolliertes Trinken möglich.
und MPU, dann erst Neubeantragung Führerschein.
Nö, ohne Neuantrag gibt es keine MPU-Aufforderung, also muss diese vorab beantragt werden ;-)
also was ich alles bei dir Polizei gesagt habe weiss ich nicht genau weil ich laut dem pust test 1.8 Promille hatte....meinst du ich könnte glück haben und der blut wert zeigt unter 1.6 an?