Führerschein weg ist gleich MPU oder nicht?

5 Antworten

Entscheidend ist das Ergebnis der Blutentnahme.

Über 1,1‰ bist Du auf jeden Fall, dh Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Somit Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe voraussichtlich zwischen 30 und 50 Tagessätzen sowie Sperrfrist von ca. 12 Monaten.

Ab 1,6‰ ist dann vor der Neuerteilung eine MPU zwingend erforderlich. Beim ersten Delikt hast Du noch die Wahl zwischen kontrolliertem Trinken und Abstinenz.

Eine kleine Chance hast Du evtl noch, da die Polizei dich nicht direkt bei der Fahrt erwischt hat. Hier hilft dir ein Anwalt weiter.

andi2577 
Fragesteller
 08.09.2020, 05:26

also was ich alles bei dir Polizei gesagt habe weiss ich nicht genau weil ich laut dem pust test 1.8 Promille hatte....meinst du ich könnte glück haben und der blut wert zeigt unter 1.6 an?

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clemensw  08.09.2020, 19:23
@andi2577

Das war schon mal der 1. Fehler, mit der Polizei zu reden. Als Beschuldigter einfach Klappe halten!

Zum Promille-Wert: Wieviel Zeit lag zwischen Trinkende und Blutentnahme?

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andi2577 
Fragesteller
 08.09.2020, 19:40
@clemensw

Ich weiß nicht wie viel Zeit daszwischen liegt und ich weiß auch nicht was ich mit den geredet habe weil an so viel kann ich mich nicht erinnern

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clemensw  09.09.2020, 08:41
@andi2577

Dann hattest du aber ganz erhebliche Ausfallerscheinungen. Wurde eine oder 2 Blutentnahmen durchgeführt?

Je nach Zeit zwischen Trinkende, Fahrtende und Kontrolle wäre auch die Argumentation mit Nachtrunk möglich, wenn nur einmal Blut entnommen wurde.

Außer natürlich, wenn Du bereits alles gestanden hast...

Anwalt einschalten und Akteneinsicht anfordern.

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Hast du denn bei den Polizisten zugegeben dass du gefahren bist?

So oder so - da es einen Zeugen gibt + der Feststellungen durch die Polizei ist das Ding wohl gelaufen und du wirst nicht um eine MPU herumkommen sofern deine BAK bei 1,6‰ oder mehr liegt (das entscheidet übrigens kein Richter sondern die FEB)...

Wenn du 1,6 Promille (entscheidend ist die Blutabnahme) oder mehr hattest wird eine MPU fällig.

Wenn man dir nachweisen kann, dass du mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr ein Kfz gesteuert hast, wird der Führerschein eingezogen und darf erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist und nach positiver MPU neu erteilt werden.
Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

clemensw  07.09.2020, 22:48

Der Führerschein ist bereits ab 1,1‰ weg (absolute Fahruntüchtigkeit) und die 3 Punkte werden durch den Entzug der FE gleich wieder gelöscht.

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Einige Tagessätze, ein Jahr kontrollierte Abstinenz und MPU, dann erst Neubeantragung Führerschein.

andi2577 
Fragesteller
 07.09.2020, 12:27

ja aber was muss ich jetzt machen ? auf dein gelben zettel oder wie gehe ich jetzt am besten vor ?

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clemensw  07.09.2020, 22:47

Abstinenz ist hier (noch) nicht zwingend notwendig, bei der ersten TF ist noch kontrolliertes Trinken möglich.

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maxxxmann  07.09.2020, 22:50
@clemensw

Ja, vielleicht. Dann geht nach einem Jahr zur MPU und die sagen dann einem, dass sie eine kontrollierte Abstinenz wollen. Witzig. Passiert immer wieder.

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nancycotten  08.09.2020, 02:57
und MPU, dann erst Neubeantragung Führerschein.

Nö, ohne Neuantrag gibt es keine MPU-Aufforderung, also muss diese vorab beantragt werden ;-)

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