Fragen nach neg. MPU gutachten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Meine Fragen:
1. Meine Frist für das Einreichen des GA ist der 12.11.23
Soll ich den Antrag auf Neuerteilung zurückziehen? Ich hätte ja noch genügend Zeit für eine 2. MPU ?

Du kannt auch erstmal nachfragen, ob die FSSt. die Akte ein zweites Mal an ein MPI verschickt, wenn dein Sachbearbeiter sich weigert, kannst du den Antrag immer noch zurückziehen.

Die Akte wird ja von Darmstadt zur FSST geschickt ohne Gutachten. Daraufhin wird sich die FSSt melden und nach dem Gutachten fragen. Ich werde es natürlich nicht abgeben.

Die FSSt. wird erstmal nicht nach dem Gutachten fragen, da du ja eine Frist bis zum 12.11.23 hast.

Aber was sage ich denen? Kann ich einfach sagen, sie sollen die Akte zu einer anderen Prüfstelle schicken,was sage ich als Begründung ?

Streng genommen könntest du sogar die Wahrheit sagen und von dem negativen Gutachten erzählen. Natürlich besteht dann die Gefahr dass der SB das Gutachten haben möchte - es existiert aber keine Pflicht das zu tun. Du könntest auch erzählen, dass du die Begutachtung (weil es dir nicht gutging) abgebrochen oder sie gar nicht erst angetreten hast. Wir hatten allerdings auch schon Fälle, bei denen der SB dann eine schriftliche Bestätigung des MPI haben wollte, dass die MPU nicht stattgefunden hat. Also, wenn alle Stricke reißen musst du deinen Antrag tatsächlich zurückziehen und ihn neu stellen, was leider wieder mit Kosten verbunden ist.

2. Als Empfehlung wird geschrieben, ich solle weitere Abstinenznachweise machen, für wie lange steht nicht dabei.
Vom Ende des 1 Jahr Abstinenzprogramm bis zur MPU sollen laut Internet nicht mehr als 3 Monate vergehen, also habe ich doch theoretisch noch Zeit bis zur zweiten mpu, also wäre doch das jahr Abstinenzprogramm noch gültig und ich müsste keine neuen machen und noch mehr Geld ausgeben, oder nicht?

Es sind maximal 4 Monate die bei "ausreichender Begründung" ohne weitere AN akzeptiert werden. Ich würde trotzdem dazu raten noch ein verkürztes Urinscreeningprogramm abzuschließen. Alternativ gäbe es die Möglichkeit bei der nächsten MPU eine Haaranalyse anzubieten sofern du über ausreichend lange, unbehandelte Haare verfügst..

3. Falls ihr mir ratet weitere screenings zu machen, was sage ich dem neuen Gutachter warum ich 1 Jahr gemacht habe, dann 5 Wochen Pause bis gestern als das neg. GA kam und dann weitere 3 monate? Er kann sich ja dann auch denken, dass es zwischen drin eine MPU gab mit neg. Gutachten. Ich muss es ihm ja nicht auf die Nase binden, dass ich vor einiger Zeit durchgefallen bin.

Es gibt immer noch Corona, oder andere Erkrankungen...

Davon ab, wirst du im Personalbogen anfangs ja gefragt ob du bereits eine MPU gemacht hast, darin müsstest du also auch schon lügen. Ein Gutachter sollte immer ein unabhängiges Gutachten erstellen. Auch wenn du bereits ein neg. Gutachten erhalten hast, so ist der neue Gutachter verpflichtet dich nach den Vorgaben der Beurteilungskriterien zu begutachten. Und wenn du so fit bist wie dein Psychologe dich einschätzt, wirst du den Gutachter auch überzeugen.

Hierzu noch:

Mein Psychologe sagte, ich soll ein Gedankenprotokoll schreiben und ihm es schicken, denn in letzter Zeit hat es bereits schon drei Beschwerden über diese Prüferin gegeben.

Bleibt zu hoffen dass dieser Gutachterin mal genauer auf die Finger geschaut wird. Allerdings schaut idR der Leiter der Gutachtenstelle auch noch auf das angefertigte Gutachten und diesem hätte zwischenzeitlich dann auch schon etwas auffallen müssen...

Ich würde übrigens die nächste MPU bei einem ganz anderen Unternehmen machen lassen, Avus, oder Dekra z.B. (nicht TÜV oder Pima), denn die Gutachter sind frei angestellt und können innerhalb der angegliederten Stellen rotieren...

Dorian78 
Fragesteller
 13.07.2023, 13:43

Vielen Dank Nancy für deine hilfreichen Antworten.

Wenn die Prüferin z.b. bei den Vermeidungsstrategien von mehreren Punkten nur einen Punkt aufschreibt, und den noch in "Zitatfetzen", dann wird auch dem Leiter nichts auffallen.

Grüße

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nancycotten  14.07.2023, 00:22
@Dorian78

Da magst du vermutlich recht haben. Ich drücke dir die Daumen, dass du beim nächsten Versuch einem objektiveren Gutachter gegenüber sitzt. VG Nancy

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