Einsicht inne Polizeiakte von Fremden?!?!

11 Antworten

so ein quatsch. erstens hat da nicht einfach so jeder zugriff drauf, selbst bei der polizei nicht einfach so. und da steht ganz sicher nicht drin, ob jemand raucht und trinkt. alles märchengeschichte....der polizeibeamte würde sich strafbar machen, wenn er einfach so daten aus akten preisgeben würde, die sind nämlich nicht für die allgemeinheit bestimmt.

Der Vermieter hat Kumpels bei der Polizei? Die einfach so anderen Leuten Akteneinsicht geben? Ich glaub die Geschichte nicht. Und in Polizeiakten steht nicht, ob jemand raucht und trinkt.

Du glaubst, dass das Blödsinn ist... und Du hast Recht damit. Das ist absoluter Quatsch. Die Polizei gibt keine Akteneinsichten - und erst recht nicht telefonisch - an ~Fremde weiter. Das dürfen die gar nicht. Und selbst ´wenn´ der Vermieter so ´gute´ Kontakte hat und der entsprechende Beamte ´so wenig Verständnis von seinen Vorschriften hat´, würde in der Akte nirgends vermerkt sein, ob er Raucher oder Nichtraucher, Vegetarier oder ~Linksträger ist. Drogenkonsum- wenn damit/deswegen mal erwischt, halte ich für möglich- aber auch das würde nicht mitgeteilt werden.

Ist ja schön das hier so viele meinen das niemand Einsicht oder Infos bekommen würde aber ich kann euch garantieren das es doch gängige Praxis ist.

Bei uns im Haus wohnt ein Polizist. Als vor längerer Zeit mal jemand neu ins Haus gezogen ist wussten wir noch bevor er seinen Einzug abgeschlossen hatte im Prinzip alles womit er mal auffällig geworden war (Diebstahl, Einbruch, Drogen). So viel mal dazu das niemand Infos rausgeben würde.

Allerdings das er Raucher ist steht natürlich nicht drin. Auf einen Trinker könnte man schließen wenn er in diesem Zusammenhang öfter auffällig geworden ist.

Das ist grenzenloser Nonsens.

Die Polizei erteilt keine Auskünfte über etwaige Straftaten an Privatpersonen.

Das Akteneinsichtsrecht beschreibt überdies nicht die Einsicht in die Strafakte einer Person, sondern nur die Fallakte. Das heisst, dass eine Prozessbeteiligte Person das Recht hat, Einsicht in rein fallrelevante Akten zu fordern. Nicht mehr und nicht weniger.

Gibt ein Angehöriger der Polizei unter der Hand Informationen preis, macht er sich strafbar da er gegen das Amtsgeheimis verstösst. Solche Verstösse sind keine Lapalie und werden streng geahndet.