Beten nach Konsum mit Alkohol?

Fladenbrot77  30.04.2023, 19:40

Hast du das mit Absicht gegessen?

arminmuslim 
Fragesteller
 30.04.2023, 19:41

Es geht nicht um mich, ich war gerade mit meiner Familie Eis essen und in den Kirschen von jemanden war Ruhm drinne, wir haben es aber erst gemerkt, als wir schon bestellt haben

3 Antworten

Wenn es um Alkohol in Lebensmitteln und Getränken geht, gibt es zwei Szenarien zu berücksichtigen. Das erste Szenario ist, dass der Alkohol vollständig von den Lebensmitteln oder Getränken absorbiert wird, so dass seine Essenz nicht mehr vorhanden ist und keine Spuren mehr in den Lebensmitteln oder Getränken zu finden sind. In diesem Fall ist gegen das Essen oder Trinken nichts einzuwenden. Das zweite Szenario ist jedoch, dass die Essenz des Alkohols weiterhin vorhanden ist oder seine Spuren in der Mischung entdeckt werden können. In diesem Fall ist es haram, diese Lebensmittel oder Getränke zu verzehren, weil ein Teil des Alkohols noch nicht vollständig aufgenommen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wie gering der Anteil an Alkohol ist. Deshalb ist es nicht erlaubt, Nabidh, Alkohol oder andere berauschende Substanzen in Getränke, Lebensmittel oder andere Dinge zu geben. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn einige Leute behaupten, dass Alkohol eine gewisse medizinische Wirkung hat. Allah hat uns befohlen, khamr vollständig zu meiden, und vollständige Meidung bedeutet, ihn in keiner Weise zu verwenden, sei es durch Trinken, Verkaufen, Umwandeln in Essig, Verwendung zu medizinischen Zwecken usw.

https://islamqa.info/en/201520

Wenn man sagt, dass in den Kirschen Rum drin ist, meint man den Rumtopf, bei dem die Früchte in Rum eingelegt werden. Rum und Bier sind nicht weinhaltige alkoholische Getränke, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen und deren Verzerr daher streng verboten (haram) ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Alkohol ist haram:

"Alles Berauschende ist haram. Was in großen (Mengen) berauscht, ist auch in kleinen (Mengen) verboten."

Zitiert in Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 31

Wenn du was getrunken oder zu dir genommen hast, so werden die Gebete 40 Tage lang nicht angenommen, obwohl du zum Beten auch weiterhin verpflichtet bist. Schau hier.

Florabest  30.04.2023, 20:23

Und was wird mit den Gebeten gemacht, die gebetet wurden, aber nicht angenommen wurden? Kommen die in den Gebetsmülleimer oder werden sie recycelt?

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arminmuslim 
Fragesteller
 30.04.2023, 20:42
@Florabest

Die Gebete sind Pflicht, du bekommst nur einfach kein Lohn dafür

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Florabest  30.04.2023, 20:46
@arminmuslim

Ja und? Wer nur für Lohn betet, denn kann man doch gleich vergessen. Wenn ich ein Gott wäre, würde ich alle verstoßen die für Lohn beten.

Nochmal: was passiert mit nicht angenommenen Gebeten? Wo wandern die hin?

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arminmuslim 
Fragesteller
 30.04.2023, 21:10
@Florabest

Keiner Betet nur für Lohn. Beten ist einer der 5 Säulen des Islams und somit Pflicht, ob Lohn oder nicht die Pflicht besteht.

Am Tag des jüngsten Gerichts, werden deine Guten Taten unteranderem das Gebet auf eine Waage gestellt, mit deinen schlechten Taten. Und die Gebete, für die es keinen Lohn gab, werden dort nicht sein?

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Florabest  30.04.2023, 21:36
@arminmuslim

Aber wenn es so wäre, dass man nicht nur für Lohn betet, warum ist allen so wichtig, dass sie den Lohn für Gebete bekommen?

Steht Religion nicht für sich alleine? Wieso geht es in dieser Religion so zu wie in einer Markthalle?

Ist das so, weil der Erfinder ein Kaufmann war?

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Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Wer Khamr zu sich genommen hatte, dessen Gebete werden für 40 Tage nicht angenommen werden, aber man muss trotzdem die Gebete verrichten

Das Gebet ist eine der fünf Säulen des Islam und ist somit Pflicht (fard). Es gibt fünf Pflichtgebete, sie werden auch fard-Gebete genannt (Fajr, Dhuhr, Asr, Maghrib, Ishaa), die zu bestimmten Zeiten verrichtet werden müssen

Wenn man die 40 Tage nicht weiter betet, dann wird man zum Kafir

Florabest  30.04.2023, 20:24

...und wer will schon Kafir sein ... ich jedenfalls nicht.

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