Alkoholfreie Getränke haram?
Nur so aus Neugierde... Es gibt ja zb alkoholfreien Hugo oder alkoholfreies Bier etc und Alkohol ist ja bekannterweise haram im Islam ist es auch bei Alkoholfreien Getränken, weil die haben ja auch noch ein Minimum an Alkohol enthalten:) bitte nur ernstgemeinte antworten danke !!
6 Antworten
"Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen haram" (Abu Dawud) wobei dieser Hadith in 2 komplett unterschiedliche Richtungen interpretiert wird:
1. Wenn eine Substanz in großen Mengen berauscht, darf sie auch nicht in kleinen Mengen konsumiert werden. Diese Auslegung birgt aber viele Probleme, da z.B. reife Früchte, Fruchtsäfte, Essig, viele Aromen und Gewürze, ja sogar Brot auf Grund natürlicher Gärung oder Herstellung IMMER einen kleinen Teil Alkohol enthalten und somit haram wären. Kurz: Diese Auslegung ist mit einer gesunden Ernährung (die ja auch im Quran vorgeschrieben ist: "Und tötet (schadet) euch nicht selbst!" - Sure 4 Vers 29) nicht zu vereinbaren.
2. Nur wenn man genug konsumieren kann, um berauscht zu werden, sind auch kleine Mengen haram. Nach dieser Auslegung sind alle o.g. Dinge halal, da man keine 20 kg Äpfel oder 20l Fruchtsaft oder 2l Essig etc. konsumieren kann und sich somit nicht daran berauschen kann.
Wie so oft ist man sich im Islam auch hier nicht einig.
Darüber hinaus ist Alkohol nicht grundsätzlich haram; siehe hier:
„Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke (zu trinken), woraus ihr euch einen Rauschtrank macht, und (außerdem) schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand haben.“ Quran (16:67)
„Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt!“ Quran (4:43)
„Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“ Quran (5:90)
„Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel. Sag: In ihnen liegt eine schwere Sünde. Und dabei sind sie für die Menschen (auch manchmal) von Nutzen. Die Sünde, die in ihnen liegt, ist aber größer als ihr Nutzen. Und man fragt dich, was man spenden soll. Sag: Den Überschuss (von dem, was ihr besitzt)! So macht Gott euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr nachdenken.“ Quran (2:219)
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Im ersten Vers wird der Genuss und der Handel mit Alkohol eindeutig erlaubt, solange man mit Verstand (in Maßen) trinkt. Hierzu musst Du Dir die Mühe machen, den Kontext zu betrachten, da wäre es hilfreich, die umliegenden Verse zu betrachten.
Im zweiten Vers wird geboten, nicht betrunken zum Gebet zu erscheinen, was ganz klar impliziert, dass außerhalb der Gebetszeiten Alkohol nicht grundsätzlich verboten sein kann. Ansonsten wäre dieser Vers ja auch sinnbefreit.
Im dritten Vers wird aufgefordert, Alkohol zu MEIDEN. "Meiden" ist - übrigens auch im Arabischen Sprachverständnis - kein Verbot, sondern hat Rat-Charakter. "Auf Deiner Fahrt durch Frankreich meide die Autobahnen wegen der teuren Maut-Gebühren!" macht vielleicht deutlich, wie "meiden" zu verstehen ist. Es ist eine Empfehlung, kein Gebot, kein Verbot. Dies unterstreicht nochmals den ersten Vers und die Botschaft, nur in Maßen und mit Verstand zu trinken.
Erst im vierten Vers wird der Genuss von Alkohol als Sünde bezeichnet. Gleichzeitig wird aber auch vom Nutzen gesprochen. So richtig eindeutig ist das also auch nicht, obwohl das doch sehr einfach gewesen wäre.
Und jetzt frage ich Dich, warum Allah nicht einfach übersandt hat, dass "jedem gläubigen Muslim der Alkohol streng verboten ist". Wenn er das hätte sagen wollen, hätte er es wohl gesagt. Ein eindeutiges Verbot kann man angesichts der ersten drei Verse unmöglich formulieren, da ein eindeutiges Verbot den ersten drei Versen widerspräche. Und da auch der vierte Vers nicht glasklar verbietet, sehe ich das Alkoholverbot als widerlegt an.
Zu guter letzt gibt es noch Quran-Verse (76:5), (76:17), in denen den Gläubigen für das Paradies WEIN in Aussicht gestellt wird.
Wie aber könnte Wein dann eine Sünde sein?
Dann darfst du auch kein Reifes Obst essen, denn das enthält immer auch eine Spur C2H5OH, also Äthylalkohol! Es geht aber darum, dass man sich an Lebensmitteln oder Getränken nicht berauschen darf!
Auch in Alkoholfreiem Bier ist Alkohol enthalten auch wenn nur in äußerst geringe Mengen... Und was in großen Mengen berauscht ist auch in geringe Mengen verboten also ist 0,01% Alkohol immernoch Alkohol
"Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen haram" (Abu Dawud) wobei dieser Hadith in 2 komplett unterschiedliche Richtungen interpretiert wird:
1. Wenn eine Substanz in großen Mengen berauscht, darf sie auch nicht in kleinen Mengen konsumiert werden. Diese Auslegung birgt aber viele Probleme, da z.B. reife Früchte, Fruchtsäfte, Essig, viele Aromen und Gewürze, ja sogar Brot auf Grund natürlicher Gärung oder Herstellung IMMER einen kleinen Teil Alkohol enthalten und somit haram wären. Kurz: Diese Auslegung ist mit einer gesunden Ernährung (die ja auch im Quran vorgeschrieben ist: "Und tötet (schadet) euch nicht selbst!" - Sure 4 Vers 29) nicht zu vereinbaren.
2. Nur wenn man genug konsumieren kann, um berauscht zu werden, sind auch kleine Mengen haram. Nach dieser Auslegung sind alle o.g. Dinge halal, da man keine 20 kg Äpfel oder 20l Fruchtsaft oder 2l Essig etc. konsumieren kann und sich somit nicht daran berauschen kann.
Natürlich ist das haram. Ein winziger Rest Alkohol bleibt. Es gibt sooo viel anderes zu trinken.
Ja. Alkohol zu trinken ist Haram, da gibt es keine Grenzwerte.