Alkohol in der schulzeit?
Hi ich bin bereits 16 und bin in der Pause mir und ein paar freunden ein paar Bier holen gegangen wir wurden natürlich beim entleeren dieser Flaschen erwischt dies war jedoch außerhalb des schulgeländes aber eben nicht außerhalb der schulzeit die Frage ist halt ob ich das durfte da es ja nicht auf dem Gelände war und ich es ja legal erworben habe
PS wir dürfen das Gelände in den Pausen verlassen
4 Antworten
Saufe während der Freizeit, wenn es sich nicht vermeiden läßt.
Den Rest müssen Deine Erziehungsberechtigten klären.
Ich glaube, die meisten Landesschulordnungen verbieten den Konsum auf dem Schulgelände was bei dir nicht der Fall war. Denke, dass ist eher ein Fall fürs Jugendamt, wenn man alkoholisiert am Unterricht danach teilnimmt.
Ja aber ich denke es gibt eine Meldung ans Jugendamt und die werden dann die Hintergründe „erforschen“. Ich glaube aber, dass es nicht illegal ist, aber ggf. als erziehungs- bzw Entwicklungsdefizit gewertet wird. Aber 100 Prozent sicher bin ich mir auch nicht
die meisten Landesschulordnungen verbieten den Konsum auf dem Schulgelände
Das Schulgelände wäre hier lediglich ein eindeutiger Punkt, an dem JEDER erkennen könnte, das etwas falsch läuft. Es geht vielmehr um die Schulzeit. Und da sind die Pausen eingeschlossen, selbst wenn man dabei die Erlaubnis hat, das Schulgelände zu verlassen.
Das Schulgesetz NRW sagt hier z.B. in §54 Abs.5 "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt."
Der ausschlaggebende Punkt wäre hier "im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen", denn der normale Unterrichtstag inklusive seiner Unterrichtsstunden und Pausen ist eine schulische Veranstaltung.
Die Formulierungen in anderen Bundesländern ist häufig nur marginal abweichend.
Hab ich ja nicht wurde dann nach hause geschickt