Alkohol in der schulzeit?

4 Antworten

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Saufe während der Freizeit, wenn es sich nicht vermeiden läßt.

Den Rest müssen Deine Erziehungsberechtigten klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Ich glaube, die meisten Landesschulordnungen verbieten den Konsum auf dem Schulgelände was bei dir nicht der Fall war. Denke, dass ist eher ein Fall fürs Jugendamt, wenn man alkoholisiert am Unterricht danach teilnimmt.


Marek896 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 20:17

Hab ich ja nicht wurde dann nach hause geschickt

123kid1984  23.04.2025, 20:19
@Marek896

Ja aber ich denke es gibt eine Meldung ans Jugendamt und die werden dann die Hintergründe „erforschen“. Ich glaube aber, dass es nicht illegal ist, aber ggf. als erziehungs- bzw Entwicklungsdefizit gewertet wird. Aber 100 Prozent sicher bin ich mir auch nicht

Xandros0506  23.04.2025, 22:02
die meisten Landesschulordnungen verbieten den Konsum auf dem Schulgelände 

Das Schulgelände wäre hier lediglich ein eindeutiger Punkt, an dem JEDER erkennen könnte, das etwas falsch läuft. Es geht vielmehr um die Schulzeit. Und da sind die Pausen eingeschlossen, selbst wenn man dabei die Erlaubnis hat, das Schulgelände zu verlassen.
Das Schulgesetz NRW sagt hier z.B. in §54 Abs.5 "Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt."
Der ausschlaggebende Punkt wäre hier "im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen", denn der normale Unterrichtstag inklusive seiner Unterrichtsstunden und Pausen ist eine schulische Veranstaltung.
Die Formulierungen in anderen Bundesländern ist häufig nur marginal abweichend.

Ich glaube die Antwort ist dir klar, dass es nicht erlaubt sein kann, angetrunken am Unterricht teilzunehmen. Ob du das Bier jetzt mitbringst, in der Pause kaufst, auf dem Schulhof, in der Toilette oder auf dem Bürgersteig gegenüber trinkst ist doch Haarspalterei. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Trage die Konsequenzen, macht es nicht wieder und lasst es euch eine Lehre sein.


Marek896 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 15:06

Ich mache es ja nicht wieder meine Schule ist aber eher dafür bekannt das sich auch die Lehrer nicht wirklich ans Gesetz halten deswegen hab ich nach der Rechtssprechung bzw der gesetzesgebung gefragt damit ich weiß auf was ich mich gefasst machen und auf was ich mich berufen kann

Kerstin002  24.04.2025, 15:10
@Marek896

Eine Schule ist ja auch kein Gericht und von Erbsenzählerei halte ich auch nicht viel. Du hast deine Konsequenz dafür bekommen und dann ist auch wieder gut.

Mache es in deiner Freizeit und dann gibt es auch keine rechtlichen Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung