Hoheitsträger ausserhalb der Schulzeit (Lehrer; Recht)?

3 Antworten

Meines Erachtens bist Du ab dem Betreten des Schulgeländes unter den Fittichen der Lehrer. In diesem Falle also ab 7:40, da Du den Schulhof betrittst. Von da an bin ich der Meinung darfst Du das Schulgelände nur noch verlassen um nach Hause zu gehen. Zumindest ist ein Verlassen in den meisten Schulordnungen untersagt.

Wenn Du also um 7:50 das Schulgelände verlässt um im Straßenland eine zu rauchen, hast Du meiner Meinung nach gegen die Schulordnung verstoßen.

Du solltest also der Sucht ein letztes Mal zwischen Bushaltestelle und Schulgelände nachkommen. Im öffentlichen Raum.

Seit 2007 darfst du als u18 in der Öffentlichkeit überhaupt nicht rauchen.

https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-rauchen/

(Ich hab's ja selbst nicht geglaubt, selbst Raucher vom 15. bis ca. 37. Lebensjahr)

Diese wollen das Mindestalter sogar auf 21 hochsetzen:

https://www.nichtraucherhelden.de/magazine/rauchen-ab-18-oder-rauchen-ab-21-132

Der Lehrer, der wider besseres Wissen ein Auge zudrückt, handelt streng genommen sogar ordnungswidrig: JuSchG §28 (4) Ebenso der, bei dem du eine Kippe schnorrst.

Harte Zeiten für Raucher. Gewöhn's dir am besten wieder ab. Spart über die Jahre Unmengen an Kohle.

Woher ich das weiß:Recherche

Denk mal rauchn auf dem Schulweg oder an der Bushaltestelle is OK, machn ja auch manche, aber wenn du aufn Schulhof kommst must halt aufpassen das dich keiner erwischt.