Rauchen außerhalb des Schulgeländes?

3 Antworten

Du hast durch das Verlassen des Schulgeländes natürlich nicht gegen das Rauchverbot auf dem Schulgelände verstoßen.

Allerdings bist du noch keine 18 und darfst daher noch gar nicht rauchen.

Aufgrund der Tatsache, dass du während der Schulzeit geraucht hast, war die Schule zu diesem Zeitpunkt für die Aufsicht über dich als Person zuständig.

Damit ist die schriftliche Missbilligung völlig in Ordnung.

Bist halt minderjährig.

Außerdem ist die Schule für dich während der Schulzeit verantwortlich, ob du nun auf oder neben dem Gelände stehst, ist relativ egal.

In der Pause darf man das Schulgelände gar nicht verlassen und wenn du unter 18 bist ist rauchen gesetzlich verboten