Abtreiben ohne das die Eltern es erfahren

4 Antworten

Hallo MiaS097,

falls Deine Freundin noch keine 16 Jahre alt ist, braucht sie für eine Abtreibung unbedingt die Zustimmung der Eltern. Vorher muss sie sich auch bei einer Beratungsstelle wie z.B. proFamilia beraten lassen. ProFamilia stellt dann einen Beratungsschein aus. Ohne den wird keine Abtreibung in Deutschland vorgenommen.

Vielleicht ist es aber besser, doch erst mal mit den Eltern zu reden. Sie kann ja auch eine Vertrauensperson dazu mitnehmen. Manchmal reagieren Eltern besser, als man vorher gedacht hat.

Alles Gute und viel Glück!

MiaS097 
Fragesteller
 18.11.2012, 18:42

herzlichen dank, du hast uns sehr weitergeholfen :))

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http://www.profamilia.de/?id=2644

Deine Rechte als Mädchen bei (ungewollter) Schwangerschaft und bei einem Schwangerschaftsabbruch

Auch Mädchen unter 18 Jahren steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, eine ungewollte Schwangerschaft straffrei abbrechen zu können. Es gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei Volljährigen, das heißt, man muss sich vor einem Abbruch rechtzeitig beraten lassen oder es muss ein sehr wichtiger Grund –wie beispielsweise eine Vergewaltigung – für den Abbruch bestehen. Bei über 16 Jahren alten Mädchen geht man meistens davon aus, dass sie selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchten oder nicht, auch ohne die Eltern zu fragen.

Wenn du zwischen 14 und 16 Jahren alt bist, wird die Ärztin oder der Arzt vielleicht die Zustimmung deiner Eltern oder zumindest von einem Elternteil für den Schwangerschaftsabbruch einholen wollen. Das hängt davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt der Ansicht ist, dass du reif genug bist (im Gesetz steht dafür der Ausdruck „Einsichtsfähigkeit“), diese Entscheidung zu treffen.

Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, hast du das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung. In der Beratung können auch der Vater des erwarteten Kindes oder auch deine Eltern anwesend sein, wenn du das möchtest. Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch kannst du dich beraten und unterstützen lassen, beispielsweise in einer pro familia-Beratungsstelle. Gegen ihren Willen dürfen Mädchen und Frauen, auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht von ihren Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen.

  • Unterhalb von 14 Jahren ist die Einwilligung der Eltern erforderlich und kein verantwortungsbewusster Arzt wird einen Abbruch ohne elterliches Einverständnis vornehmen.
  • Zwischen 14 und 16 entscheidet der Arzt über die Reife und Einsichtsfähigkeit der Schwangeren und er kann auf die Einwilligung der Eltern verzichten. Hat der Arzt Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, so muss er die Zustimmung der Eltern einholen.
  • Ab 16 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern NICHT erforderlich und es ist problemlos möglich, einen Abbruch ohne Kenntnis der Eltern durchführen zu lassen.
  • Das Mädchen darf sich in jedem Alter immer und unter allen Umständen GEGEN einen Abbruch aussprechen und die Eltern können niemals einen Abbruch erzwingen. Das Einwilligungsrecht zum Abbruch ist höchstpersönlicher Natur.
  • Ab 14 Jahren gilt die Schweigepflicht des Arztes uneingeschränkt. Hat er also Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, so darf er nicht gegen die Willen des Mädchens die Eltern informieren, sondern allenfalls den Abbruch verweigern. Du kannst Dich also problemlos und ohne Angst an einen Frauenarzt oder an ProFamilia wenden und Dich ausführlich beraten lassen.
  • Das Mädchen entscheidet sich völlig alleine für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.
  • "Totsaufen" oder dergleichen funktioniert NICHT. Es ist nicht einmal einen Versuch wert. Der Embryo kann durch Alkoholvergiftung zwar schwer geschädigt werden und das Baby dann schwerbehindert zur Welt kommen, aber ein Abbrich der Schwangerschaft durch Saufen oder Rauchen ist nicht zu erwarten. Dieses Mittel ist also einfach nicht zielführend, sondern nur falsch und gefährlich.
  • Wartet jetzt erst einmal ab, ob sie überhaupt schwanger ist. Wenn der akute Verdacht besteht (anhand eines handelsüblichen Urin-Schwangerschaftstests), dann muss sie sofort zum Frauenarzt gehen und sich untersuchen und beraten lassen. Alles weitere könnt Ihr Euch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft von profamilia.de erläutern lassen.

7 Jahre her..das Kind wäre also schon ein Schulkind..Jedes Kind sollte das Recht auf Leben haben in DIESER Welt

Was sind wohl 7 Jahre in der Ewigkeit leben.

Ich glaube daran das die Seelen der Abgetriebenen in einer anderen Welt weiterleben dürfen