Hallo,

wenn die 1. Verlängerung nach Tarifvertrag unwirksam ist bzw. war, könnte damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet worden sein, auch wenn später (vielleicht zu Unrecht) wieder verlängert worden ist. Ich wundere mich darüber, dass der Arbeitgeber seinen eigenen Tarifvertrag nicht anwenden kann.

Da ich kein Anwalt für Arbeitsrecht bin, bitte ich dich, einen solchen bald aufzusuchen. Es wird nicht viel kosten, kann dir aber evtl. eine Festanstellung bringen.

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Arbeitslosengeld1 Berechnung / Sozialversicherung trotz 400 Euro-Job

Hallo Zusammen,

bitte verzeiht mir den nicht so ganz aussagekräftigen Frage-Titel. Ich fange mal direkt mit der Vorgeschichte an: Seit dem 01.02.12 gehe ich wieder zur Schule um mein Fachabitur nach zumachen, zeitgleich habe ich eine Beschäftigung auf 400 Euro-Basis im Einzelhandel angenommen, leider habe ich 3 Monate nacheinander über 40 Stunden gearbeitet(alle drei Male aus Unwissenheit, da mich mein Abteilungsleiter - der mir auch gleichzeitig die Schichten zuteilt - nicht über die Folgen aufgeklärt hat), dies ist bei einem 400€-Job ja leider nicht zulässig. Die Folge war, dass die Verwaltung mich auf Teilzeit hochgestuft hat und mir für alle drei Monate Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen hat(trotz 400€-Vertrag). Und da ist der Punkt: mein Arbeitgeber hat mir auch für alle weiteren Monate die Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen obwohl ich danach nicht mehr über die 40 Stunden gekommen bin! An jedem Ende des Monats bin ich also in die Verwaltung gegangen und habe sie darum gebeten den Fehler zu korrigieren, allerdings ist nie was geschehen. Das größte Problem bei der Sache ist nun, dass meine Schulzeit Mitte diesen Monats vorbei ist und ich danach gern für eine paar Monate Arbeitslosengeld 1 kassieren möchte, da ich noch keine Aussicht auf eine Anstellung habe. Normalerweise würde mir das Arbeitslosengeld ja wie folgt berechnet werden, 1.Ich muss in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben 2. für die 12 Monate wird dann der Durchschnittsverdienst berechnet und davon bekomme ich 60%. Da mich mein blöder Arbeitgeber für die 400€-Stelle allerdings nun für die Sozialversicherungen angemeldet hat - obwohl ich manchmal nur 260€ im Monat verdient habe -, muss ich doch befürchten, dass ich nun um Einiges weniger an Arbeitslosengeld bekommen werde, denn in den 12 Monaten vor meiner Schulzeit habe ich knapp 2200€/monatlich verdient und die werden dann ja nicht mehr ganz mitberechnet oder?

Meine Hauptfrage ist nun eigentlich: Sollte ich zur Rechtsberatung bzw. Anwalt gehen und versuchen diese Abgaben an die Sozialversicherung rückgängig zu machen, da ich ja nur einen 400€-Job hatte? Denn es ist doch ein Fehler des Arbeitgebers?

Meine Absicht dabei wäre, sowohl die Beiträge zurückzubekommen, als auch mehr Arbeitslosengeld zu bekommen.

Oder wirken sich diese Abgaben gar nicht negativ auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes aus? Dann würde ich nämlich auf die Rückerstattung verzichten.

Ich fühle mich jedenfalls verarscht, da ich eine 400€-Anstellung hatte und auf die wenige Kohle die ich bekommen habe Teilweise noch 60-70 Euro Abzüge für die Versicherungen hatte.

Vielen Dank für die Geduld diesen Text zu lesen... ....und für die eventuellen, hilfreichen Antworten! :)

mfg

Maltron

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Hallo Maltron, bei einem Minijob darfst du die 400-Euro-Grenze zweimal im Jahr um max. jeweils 400 Euro überschritten werden, d.h. dein maximaler Jahresverdienst beträgt 5200 Euro während eines kompletten Jahres. Dafür ist der Minijob für dich sozialversicherungsfrei.

Da du drei Monate hintereinander "zuviel" gearbeitet hast, hat dich der Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Hierbei gilt jedoch: Einmal SV-pflichtig, immer SV-pflichtig! Der AG kann die SV-Pflicht für dieses Arbeitsverhältnis nicht mehr rückgängig machen, so wie du das jetzt gerne hättest. Dein Arbeitgeber hat absolut korrekt gehandelt und abgerechnet.

Warum willst du Arbeitslosengeld beziehen? Du bist nicht arbeitslos, sondern teilzeitbeschäftigt!

Deine Minijob-Tätigkeit wird beim Arbeitslosengeld eh nicht berücksichtigt, da du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, als es noch ein "echter" SV-freier Minijob war (s.o.). Deine Teilzeittätigkeit würde dagegen beim 12-Monats-Zeitraum für das Arbeitslosengeld voll berücksichtigt, d.h. das Arbeitslosengeld würde geringer.

Meiner Meinung nach kannst du dir den Gang zum Anwalt sparen. Mit deiner Absicht, SV-Beiträge erstattet zu bekommen und dafür (mehr) Arbeitslosengeld zu kassieren, wird dich jeder ordentliche Anwalt ablehnen. Nochmal: Der Arbeitgeber hat dich korrekt abgerechnet, du brauchst dich nicht verarscht zu fühlen.

Jeder Teilzeitbeschäftigte hat Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen!

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Der Beitragsgruppenschlüssel 1000 steht für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der AU (kein Minijob!). Die anderen drei Stellen müssen aber auch entsprechend dem Arbeitsverhältnis gekennzeichnet werden. Die 2. Ziffer gibt den Beitrag zur Rentenversicherung, sie 3. den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und die 4. den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung an. Den Schlüssel 1000 wird keine Krankenkasse bei der Meldung so akzeptieren.

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Wenn du das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen löst, wird es (stillschweigend) mit deiner Zustimmung beendet. Dies führt regelmäßig zu einer Sperre beim ALG1 und ALG2. Es gibt auch keine Sozialhilfe für diese Zeit (3 Monate).

Du hast 2 Möglichkeiten:

  1. Du besprichst deine Situation bei der Agentur für Arbeit, bevor du das Arbeitsverhältnis auflöst. Dort bekommst du dann entsprechenden Rat. Oder
  2. Du überzeugst deinen Arbeitgeber, dir eine normale (fristgerechte) Kündigung auszusprechen.
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Ob eine Kündigung rechtskräftig ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Sind es durchschnittlich weniger als sechs, dann kommt das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung, d.h. man kann nicht gegen eine sozial ungerechtfertigte Kündigung vorgehen.
  2. Ein unbefristeter Vertrag bedeutet nicht gleichzeitig, dass man eine Anstellung auf Lebenszeit hat. Wenn man sich falsch verhält, z.B. ständig zu spät zur Arbeit erscheint, kann man (nach erfolgter Abmahnung und weiteren Fehlverhaltens) auch gekündigt werden.
  3. Bei Arbeitsmangel liegt ein sog.betriebsbedingter Grund für eine Kündigung vor.
  4. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgt sein. Zu den Fristen bitte in den Arbeitsvertrag schauen.
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Hallo, als ich 14 Jahre alt war, habe ich Nachhilfeunterricht gegeben und mir so Geld dazuverdient. Als Taschengeld bekam ich damals 25 DM (das war 1982). Ich brauchte mir davon aber auch keine Klamotten, Essen oder Schulsachen kaufen.

Ich musste auch lernen, mir das Taschengeld einzuteilen, denn ohne Sparen geht es (auch später im Berufsleben) nicht. Versuche es doch erst einmal mit einem Sparbuch.

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Im Internet kannst du nach Zahnärzten suchen, die sich auf Angstpatienten spezialisiert haben, und zwar z.B. hier:

http://www.zahnarzt-empfehlung.de/zahnarztsuche/Angst_Zahnarzt

Was soll der Zahnarzt dazu sagen? Vielleicht, dass du es mit der Zahnpflege nicht so genau genommen hast. Aber er kann, muss und wird deine Zähne behandeln, besonders wenn für dich weitere gesundheitliche Folgen zu befürchten sind. Das ist sein Job und dafür wird er (sehr gut) bezahlt.

Ein Tipp zum Finanziellen: Solltest du nur ein geringes (oder gar kein) Einkommen haben, kann Dir die Krankenkasse den Festzuschuss zu einem (evtl. fälligen) Zahnersatz auf Antrag verdoppeln. Frage dort mal nach!

Also: Nur Mut! Geh hin, denn nur dann kann dir auch geholfen werden. Je länger du wartest, desto langwieriger, schmerzhafter und evtl. auch teurer wird die Behandlung.

Alles Gute!

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Bin ich Krank? Immer wieder das gleiche.

Hallo, ich habe ne ganz großes Problem.

Also erstmal zu mir ich bin Männlich 24 Jahre alt, Deutscher herkunft. Ich habe jetzt einiges gemacht im Berufsleben aber ich komme leider nicht vorwärts. Ich habe eine Ausbildung als Metallbauer angefangen wurde in der Probezeit gekündigt. Ich habe danach eine Lehre als Bäcker angefangen die ich nach einem Jahr beenden musste da ich meine Mofaprüfbescheinigung abgeben musste.Danach bin ich bei meinen Eltern ausgezogen da diese auf dem Dorf leben und ohne Führerschein das Arbeiten nahezu unmöglich ist da öffentliche Verkehrsmittel nur in sehr bescheidener Form vorhanden sind/waren. Aufjedenfall bin ich erstmal in die Stadt gezogen und habe einen Job als Zeitarbeiter angenommen. Dort wurde ich gekündigt weil der Kundenbetrieb mich nicht weiter beschäftigen wollte. Dann hab ich erstmal ca. ein halbes Jahr keinen Job mehr gefunden. Nach dem halben Jahr hab ich eine Stelle als Kommissionieren angenommen wo ich ca ein habes Jahr auf Akkord gearbeitet habe. Nach dem halben Jahr hab ich wieder eine Kündigung bekommen. Ich konnte allerdings gleich im anschluss erstmal bei VW am Band arbeiten für die Werksferien wo ich mich gut gemacht habe und auch noch einmal 3 Monate verlängerung erhalten habe. Nach den 3 Monaten war es dann allerdings wieder vorbei. Danach hatte ich mir den Plan gemacht nochmal zu versuchen eine Lehrstelle zu bekommen. Ich habe dazu ein EQJ Praktikum in einem Lager für Ersatzteile gemacht. Das war auch alles ganz toll bis ich den Ausbildungsvertrag erhalten sollte. Den habe ich nicht bekommen. Nun bin ich im April in eine andere Stadt gezogen und habe wieder einen Zeitarbeitsjob angenommen wo ich wiedermal ganze 3 Monate beschäftigt war bis ich die Kündigung bekommen habe. Danach bin ich gleich zur nächsten Zeitarbeitsfirma gegangen und wurde im selben entleihbetrieb eingesetzt ich und der Betrieb hatten damit keine Probleme. Allerdings hat die Firma gleiche eine Woche drauf zu gemacht. Also bin ich wieder zu einer anderen Zeitarbeitsfirma gegangen und konnte wieder im selben Betrieb arbeiten ohne Probleme. Dies war allerdings nur eine Teilzeitstelle von ca 5 Stunden am Tag. Im September erhielt ich einen Anruf von einer noch ganz anderen Zeitarbeitsfirma, diese hatte mir eine Vollzeitstelle angeboten was ich natürlich richtig gut fang. Allerdings habe ich gleich einen Monat später wieder die Kündigung bekommen. Nun habe ich einen Job im Büro wo ich etwas Telefonieren muss. Es gefällt mir da ganz gut aber ich habe das gefühl, dass da eine Frau ist, die mich nicht in dieser Firma sehen will. Ich vermute, dass ich dort auch in den nächsten Wochen noch innerhalb der Probezeit die Kündigung bekommen werde.

Ich versteh einfach nicht was ich falsch mache. Ich bin immer nett zu allen. Ich helfe behinderten die Straße zu überqueren ich rufe Leuten hinterher wenn sie etwas verloren habe ich stehe im Bus immer für alte Menschen auf.

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Da du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, empfehle ich dir, mal zur Agentur für Arbeit zu gehen. Dort helfen dir die Leute gerne weiter. Du kannst dort z.B. in einem Test deine persönlichen Neigungen für den einen oder anderen Beruf feststellen lassen. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung ist das Risiko, arbeitslos zu werden, wesentlich geringer. Die Agentur für Arbeit kann und muss dich auch zu finanziellen Hilfen beraten.

Wenn du wie bisher weitermachst, bekommst du mit einem derartigen Lebenslauf bald gar keinen Job mehr.

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Hallo MiaS097,

falls Deine Freundin noch keine 16 Jahre alt ist, braucht sie für eine Abtreibung unbedingt die Zustimmung der Eltern. Vorher muss sie sich auch bei einer Beratungsstelle wie z.B. proFamilia beraten lassen. ProFamilia stellt dann einen Beratungsschein aus. Ohne den wird keine Abtreibung in Deutschland vorgenommen.

Vielleicht ist es aber besser, doch erst mal mit den Eltern zu reden. Sie kann ja auch eine Vertrauensperson dazu mitnehmen. Manchmal reagieren Eltern besser, als man vorher gedacht hat.

Alles Gute und viel Glück!

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Hier soll die Quersumme einer oder mehrerer Zahlen gebildet werden.

Lösung 1: Zahl 111: 1+1+1=3

Lösung 2: Zahl 120: 1+2+0=3

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