Hallo Zusammen,
bitte verzeiht mir den nicht so ganz aussagekräftigen Frage-Titel.
Ich fange mal direkt mit der Vorgeschichte an:
Seit dem 01.02.12 gehe ich wieder zur Schule um mein Fachabitur nach zumachen,
zeitgleich habe ich eine Beschäftigung auf 400 Euro-Basis im Einzelhandel angenommen,
leider habe ich 3 Monate nacheinander über 40 Stunden gearbeitet(alle drei Male aus Unwissenheit, da mich mein Abteilungsleiter - der mir auch gleichzeitig die Schichten zuteilt - nicht über die Folgen aufgeklärt hat), dies ist bei einem 400€-Job ja leider nicht zulässig.
Die Folge war, dass die Verwaltung mich auf Teilzeit hochgestuft hat und mir für alle drei Monate Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen hat(trotz 400€-Vertrag).
Und da ist der Punkt: mein Arbeitgeber hat mir auch für alle weiteren Monate die Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen obwohl ich danach nicht mehr über die 40 Stunden gekommen bin! An jedem Ende des Monats bin ich also in die Verwaltung gegangen und habe sie darum gebeten den Fehler zu korrigieren, allerdings ist nie was geschehen.
Das größte Problem bei der Sache ist nun, dass meine Schulzeit Mitte diesen Monats vorbei ist und ich danach gern für eine paar Monate Arbeitslosengeld 1 kassieren möchte, da ich noch keine Aussicht auf eine Anstellung habe.
Normalerweise würde mir das Arbeitslosengeld ja wie folgt berechnet werden, 1.Ich muss in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben 2. für die 12 Monate wird dann der Durchschnittsverdienst berechnet und davon bekomme ich 60%. Da mich mein blöder Arbeitgeber für die 400€-Stelle allerdings nun für die Sozialversicherungen angemeldet hat - obwohl ich manchmal nur 260€ im Monat verdient habe -, muss ich doch befürchten, dass ich nun um Einiges weniger an Arbeitslosengeld bekommen werde, denn in den 12 Monaten vor meiner Schulzeit habe ich knapp 2200€/monatlich verdient und die werden dann ja nicht mehr ganz mitberechnet oder?
Meine Hauptfrage ist nun eigentlich:
Sollte ich zur Rechtsberatung bzw. Anwalt gehen und versuchen diese Abgaben an die Sozialversicherung rückgängig zu machen, da ich ja nur einen 400€-Job hatte?
Denn es ist doch ein Fehler des Arbeitgebers?
Meine Absicht dabei wäre, sowohl die Beiträge zurückzubekommen, als auch mehr Arbeitslosengeld zu bekommen.
Oder wirken sich diese Abgaben gar nicht negativ auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes aus? Dann würde ich nämlich auf die Rückerstattung verzichten.
Ich fühle mich jedenfalls verarscht, da ich eine 400€-Anstellung hatte und auf die wenige Kohle die ich bekommen habe Teilweise noch 60-70 Euro Abzüge für die Versicherungen hatte.
Vielen Dank für die Geduld diesen Text zu lesen...
....und für die eventuellen, hilfreichen Antworten! :)
mfg
Maltron