1,2 Promille, MPU?
Guten Tag Zusammen,
ich hatte vor ca. 2-3 Monaten mein erstes Vergehen mit Alkohol am Steuer.
Getrunken wurden drei Gläser Wein über ein paar Std. verteilt. (nichts gegessen an dem Tag)
Im Anschluss fuhr ich Richtung Heimat und kam in eine allg. Kontrolle.
Lange Rede kurzer Sinn: BAK 1,2 Promille und dadurch, dass ich normal gewirkt habe hat der Polizist mich angeschrien und gesagt ich sei Alkoholiker..
Urteil: 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und 50 Tagessätze.
Ich bin bereits bei einem Verkehrspsychologen und mache freiwillige Abstinenznachweise.
Meine Frage (bzw. eigentlich hab ich 1.000) wäre zunächst:
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer MPU ist? Ich hab wahnsinnige Angst davor und hoffe über ein paar hilfreiche Tipps
Ich kann ja in einem halben Jahr den Führerschein bereits beantragen und muss Dokumente vorlegen, was ist aber wenn mein Abstiprogramm und die Termine beim Psychologen noch nicht durch sind? Gibt es da vorläufige Bescheinigungen?
Wie ist das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung? Sollte ich die jetzt schon beantragen?
Bitte entschuldigt die ganzen Fragen aber ich bin ganz neu in dieser Materie und habe panische Angst.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
3 Antworten
Am bestem wäre es gewesen gleich einen Anwalt einzuschalten. 1.2 Promille bei 3 Gläsern Wein, das kommt mir doch schon sehr viel vor. Als ich mal nach 2x0.5l Bier mit 0.5 Promille Atemalkohol kontrolliert wurde und danach eine BAK-Messung vorgenommen wurde, hat der Polizist mich ein paar Wochen später, als das Ergebnis vorlag, angerufen und gesagt je nach Rückrechnungsmethode ist die BAK zwischen 0.5 und 0.9. Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe war es dann nur noch 0.29. Eigenartig, so kurz unter der 0.3 Grenze. Aber ich glaube der Anwalt war wohl einfach gut, denn 0.5 würde ich eher als realistisch ansehen.
Wenn Du den Führerschein dringend wieder brauchst würde ich einen Anwalt einschalten.
Aber sicher, dass es nur 3 Gläser Wein über Stunden verteilt waren? Also ich wiege 48kg und würde da nicht auf 1.2 Promille kommen, mal abgesehen davon, dass ich gar nichts mehr trinke mittlerweile. Und wenn man dann auch noch normal wirkt, dann kann ich die Vermutung des Polizisten schon verstehen.
Oh. Da bin ich ja froh dass es bei mir im Atrm nur 0.5 war... jätte ich nie gedacht dass es auchh mal so schnell so hoch gehen kann. Also im Atem ist schon klar wenn man wirklich direkt davor seinen Mund mit Alkohol ausspült (ja auch das macht manchmal Sinn, dass man seinen Atemalkohol hochtreiben muss, aber natürlich nicht im Straßenverkehr....) aber da bin ich ja froh dass ich nur einmal kontrolliert wurde. So ein Glas Wein kam schon öfters frühwr mal vor vorm Fahren. Viel Glück Dir!!!🍀🍀
Hi, eine MPU wird bei Wiederholungstätern oder bei 1,6 Promille angeordnet.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei weniger eine MPU anordnen möchte, müsste sie das konkret begründen.
Dass der Betroffene scheinbar an Alkohol gewöhnt ist und abhängig sein könnte, wäre so ein Grund.
Hierzu werden bei der Blutabnahme verschiedene Tests erbeten um zu prüfen, wie sicher der Probant sich noch bewegen kann.
Man muss die Blutabnahme über sich ergehen lassen. An diesen Tests muss man nicht mitwirken.
So würde ich das auch empfehlen, denn das Resultat dieser Tests kann sich nur ungünstig für den Betroffenen auswirken, aber nie zu seinem Vorteil.
Vielen lieben Dank für Deine Antwort! Meinst Du damit dass die bei mir ein sog. ärztliches Gutachten fordern? Oder bezieht sich das auf den Tatabend mit der Blutabnahme? Also ist das wahrscheinlich reine Glückssache bei mir ob eine MPU kommt oder nicht?
Ich kann ja in einem halben Jahr den Führerschein bereits beantragen
Du hast doch nur neun Monate Sperre. §20 FeV:
(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre
1. nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder
2. nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
Aber wenn bis dahin mein Abstiprogramm noch am laufen ist und auch meine Sitzungen, dann kann ich der Fahrerlaubnisbehörde ja keine handfesten Dokumente vorlegen, oder gibt es da sowas wie vorläufige Dokumente? VG
Ach so, zu mir heißt es die ganze Zeit erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist😳
Tausend Dank für die Antwort!
den hatte ich mir direkt geholt, doch kann leider sein, Jemand aus meinem Bekanntenkreis hatte letztes Jahr im Sommer ein Glas Wein getrunken und ist im Anschluss gefahren, wurde angehalten und hatte einen Wert von 0,6. Die Person war völlig irritiert wie wir...