Sollte auch ein 87-Jähriger noch ins Gefängnis müssen, wenn er sich auf seinem Laptop öfter perverse Porno-Bilder von 4 Jährigen Mädchen angeschaut hat?! 😡

Ja 88%
Nein 12%

50 Stimmen

5 Antworten

Ja

Definitiv. Schließlich geben die Konsumenten den Verbrechern die Motivation solche Videos zu produzieren.

Und vor dem Gesetz sind alle gleich.

Ja

Ja, selbstverständlich! Alter schützt vor Strafe nicht!

Nur weil jemand sehr alt ist, heißt es nicht, das man diese Person bei Gesetzverstößen, nicht mehr bestrafen sollte, nur weil es sich aus Sicht vieler Menschen "nicht mehr lohnt"!

Es gibt nunmal Spielregeln in unserer Gesellschaft, und an die müssen sich alle halten, ganz egal ob 18 Jahre, 30, 65 oder 87!

Die 87 jährige Person hat gegen das Gesetz verstoßen, also muss diese Person auch die volle Verantwortung dafür tragen! Keine Ausnahmen! Nur weil jemand so alt ist, bedeutet das nicht, das die Person deswegen die absolute Narrenfreiheit genießen darf!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Natürlich, sonst hätte jeder alte Mensch ja einen Frei Fahrschein für jegliche Straftaten.

Ja

das gesetz ist für alle strafmündigen da...

allein das anschauen von kinderpornografischem material ist in deutschland strafbar… im strafgesetzbuch steht das unter § 184b stgb…
dafür gibt es eine freiheitsstrafe von mindestens drei monaten bis zu fünf jahren… schon der besitz (also wenn die datei auf deinem gerät landet, auch durch automatisches speichern) ist eine straftat, genauso wie das verschaffen, verbreiten oder weitergeben… auch das bloße anschauen über streaming wird rechtlich wie „besitzverschaffen“ behandelt…
kurz gesagt: anschauen = immer strafbar, und die strafen sind empfindlich (knast oder zumindest ein eintrag im führungszeugnis)…
in der schweiz ist das anschauen von kinderpornografie ebenfalls eine straftat… geregelt ist das in art. 197 stgb…
wer kinderpornografische inhalte anschaut, besitzt oder verbreitet, macht sich strafbar… die strafe reicht von geldstrafe bis hin zu freiheitsstrafe bis zu 3 jahren (bei schwereren fällen auch mehr)…
wichtig: auch das blosse streaming oder zwischen­speichern zählt rechtlich schon als besitz… selbst wenn man nichts herunterlädt, ist es strafbar…
also: in der schweiz wie in deutschland = harte strafen, kein „graubereich“…

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 18.08.2025, 13:21

was soll das genau heißen? Was wäre denn wenn man einen Link geschickt bekommt und gar nicht weiß was sich dahinter verbirgt?????? Oder wenn einem jemand diese Bilder einfach so schickt ohne das man das wollte?!

Ardyn  18.08.2025, 13:22
@JessicaWolff

nicht mein problem! abgesehen davon hätte dann die polizei mittel und wege um herauszufinden, ob das stimmt...

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 18.08.2025, 13:24
@Ardyn

Ist das theoretisch eigentlich denkbar, dass z.b. aus Nordkorea sowas massenhaft verschickt würde nur um in einem anderen Land Unruhe zu stiften?!