Ab wann sollte eurer Meinung nach Sex erlaubt sein?
63 Stimmen
21 Antworten
Ganz klar ab 18 bzw. wenn die Person weiss was Sie da tut! In dieser Zeit schwierig, aber durchaus Sinnvoll!
Der Natur ist es egal ob es für dich korrekt ist oder nicht;)
Es gibt Werte und Normen die als Grundlegend gelten sollten, aber es kann jeder halten wie er es möchte👌🏽
Wir zerstören die Natur und werden dafür früher oder später bezahlen müssen.
Es hat seinen Grund warum es so geregelt ist mit 14 ist man voll in der Pubertät und ein Kind im dem Alter einzuschränken wo Lust am größten ist bringt gar nichts
Ab 14 ist ein gutes Zeichen.
Wenn er einvernehmlich ist !!!!! Bei mir war es früher zu früh aber ist nicht zu ändern.
So ist es. Das Alter wäre für mich zweitrangig. Es müssen beide wollen. Das ist wichtig.
Sex ist in keinem Alter verboten. Auch ein Zehnjähriger kann Sex haben, ohne bestraft zu werden. Schon alleine, weil man nach deutschem Recht überhaupt erst mit 14 Jahren strafmündig ist. Das ist ja das Problem der Justiz, wenn Kinder unter 14 eine Straftat begehen. Sie können nicht belangt werden.
Die Frage nach dem Sex muss eigentlich umgekehrt gestellt werden:
Wie alt muss eine Person mindestens sein, damit man mit ihm/ihr Sex haben darf?
Nach deutschem Recht ist diese Grenze bei 14 Jahren. Ab dem 14. Geburtstag ist man rechtlich nicht mehr Kind, sondern Jugendlicher und hat damit das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das heißt, man darf ab 14 Jahren selbst und gänzlich frei entscheiden, mit wem man welche sexuellen Kontakte hat. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass Sex mit einem/einer Jugendlichen auch für Erwachsene jeden Alters straffrei ist, sofern der Sex in beiderseitigem Einvernehmen und unentgeltlich geschieht und zwischen den Beteiligten kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Lehrer-Schüler, Chef-Angestellter, etc.).
Das macht die Grenze natürlich ziemlich hart: Denn rein rechtlich begeht ein 15-Jähriger ein Verbrechen ("sexueller Missbrauch eines Kindes"; mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe), wenn er einer 13-Jährigen am Vorabend ihres 14. Geburtstages einen Zungenkuss gibt, selbst wenn die Initiative dazu von ihr ausging. Nach Mitternacht dürfte hingegen ein Erwachsener jeden Alters straflos mit ihr Geschlechtsverkehr haben, sofern sie damit einverstanden ist, weil sie dann 14 ist.
Das Gesetz kennt hier keine Zwischenstufen. Die Zwischenstufen entstehen durch die Handhabung des Gesetzes. Kein Staatsanwalt würde einen Zungenkuss zwischen einem 15-Jährigen und einer 13-Jährigen verfolgen oder gar Anklage deswegen erheben. Anders sieht es natürlich aus, wenn es kein 15-Jähriger, sondern ein Erwachsener ist.
Mit 18 viel zu spät in der Pubertät kann das zur sexuellen Frustration führen