Was soll ich der polizei sagen?
Also eine Freundin von mir wurde von ihren Vater sexuell missbraucht. Sie hat mir davon erzählt und ich habe sie dazu überredet mit mir zur polizei zu gehen. Jetzt habe ich ein Brief von der Kriminalpolizei k1 bekommen wo steht „Vorladung zur Zeugenvernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ nur ich weiß nicht was ich denen sagen soll weil ich ja eben sie nur dazu überredet habe zur polizei zu gehen mit mir. Kann jemand mir helfen?
7 Antworten
Wie alt ist deine Freundin? Wohnt sie zuhause? Deine Aussage alleon ist nicht relevant, weil du bei der Tat oder den Taten nicht dabei warst und nur bestätigen kannst, was sie dir erzählt hat. Ohne Beweise wird dieses Ding im Sande verlaufen. Standard. Wann gibt es bei solchen Straftaten schon Zeugen, die dazu auch noch aussagen wollen? Wenn diese Ereignisse schon länger zurückliegen und deine Freundin nicht mehr zuhause wohnt, wird die Polizei nichts machen können. Ansonsten sollte sie nach einer solchen Tat ihres widerlichen Erzeugers sofort zur Polizei gehen und ihre Geschlechtsteile auf Verletzungen und Spermarückstände untersuchen lassen, falls er in ihr gekommen ist.
Du erzählst der Polizei einfach nur, was deine Freundin dir erzählst hast und beantwortest die Fragen der Polizei.
Als Zeuge bist du zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, soweit du dadurch weder dich selbst noch einen nahen Angehörigen in die Gefahr bringst, wegen einer Straftat oder OWI verfolgt zu werden.
Nö, bei der Polizei gilt aber zumindest Erscheinens- und Aussagepflicht.
Korrekt. Ich hatte das nicht negiert. Nur das mit der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Aussage
Ich würde es eher so formulieren: Eine Falschaussage im Sinne der §§ 153 StGB ist nur vor Gerichten strafbar, soweit dadurch keine anderen Straftatbestände erfüllt werden (z. B. § 145d, § 164, § 186 oder § 187 StGB).
Ich würde nach allgemeinem Menschenverstand davon ausgehen, dass eine Pflicht, "zur Sache auszusagen", auch eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage impliziert. Unberührt der Tatsache, dass eine Falschaussage nur strafbar ist, wenn dies explizit geregelt ist.
Du sagst der Polizei einfach die Wahrheit, was du weißt. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Kripo möchte erfahren, ob sich die Aussage der Freundin in der Anzeige mit dem deckt, was sie dir erzählt hat.
Kaum zu glauben, aber es gibt Menschen, die denken sich sowas aus, um sich interessant zu machen!
Zunächst: Da das im Auftrag der Staatsanwaltschaft geschieht, bist Du zur Aussage verpflichtet.
Überlege, ob Du einen Anwalt oder eine Vertrauensperson mitnehmen möchtest. Geht ja um einiges. Und ansonsten aussagen, was Du weißt.
Nö, das gilt nur vor Gericht.