Was muss ich beim Finanzamtangeben (Onlyfans)?

6 Antworten

wenn du OnlyFans machen willst, dann musst du dir im klaren sein, dass du es machen willst und auch 100% dahinter stehen. Also wenn du es machen willst dann gib auch OnlyFans an, du kannst ja auch was anderes angeben mit OnlyFans zusammen. Aber wenn du es umschreibst, kann es sein, dass du dann noch wegen Steuerhinterziehung Stress bekommst, weil die das dann womöglich noch denken.

Ich spreche aus Erfahrung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Internetdienstleistungen".

Ging bei mir durch und damit habe ich damals von Webdesign über Bildbearbeitung bis hin zu Hochzeitsfilmen und sogar Transporten alles gemacht, war nie ein Problem.

Was auf dem Gewerbeschein steht ist fast egal. Dein Steuerberater wird das in den Erklärungen genauer betiteln. Mein Gewerbeschein läuft über Verkaufsförderung/Promotion, du kannst auch angeben "Content Creator", "Online-Marketing" oder was dir in die Richtung alles noch schönes einfällt :) Manche Gewerbeämter haben vorgegebene Kategorien, die sie in den Schein nur eintragen können. Ggf. wird dann das genommen, was am ehesten passt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind einfach ganz trocken "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit".

anTTraXX  28.06.2023, 13:33

Da sind ganz trocken Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit liegen bei Streamern (egal ob OF oder YouTive etc) regelmäßig nicht vor

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SweetKitty36849  28.06.2023, 18:47
@anTTraXX

Ähm.... Danke für die Info?

(Gewerblich oder freiberuflich ist beides selbständig, schon klar, oder? Das Formular unterscheidet nur zwischen "selbständig" und "nicht selbstständig". "Gewerbe" oder "Freiberufler" gibt es da nicht.)

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anTTraXX  28.06.2023, 18:49
@SweetKitty36849

Es gibt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb und das Formular unterscheidet da zwischen sehr genau

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anTTraXX  28.06.2023, 19:46
@SweetKitty36849

Der Einkommensteuer unterliegen

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22

Du magst zwar recht haben wenn du sagst das sowohl die Freiberuflichkeit als auch das Gewerbe eine Selbstständigkeit darstellen, jedoch ist ein Gewerbe keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit/Arbeit!

Wenn es nämlich so wäre, müsste man auch kein Gewerbe anmelden.

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SweetKitty36849  28.06.2023, 19:49
@anTTraXX

Also ich habe ein Gewerbe angemeldet und zahle Steuern ausschließlich auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

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anTTraXX  28.06.2023, 19:57
@SweetKitty36849

Bestimmt nicht, denn eine Selbstständigkeit mit Einkünften gem §19 EStG ist nicht beim Gewerbeamt anzumelden.

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SweetKitty36849  28.06.2023, 20:01
@anTTraXX

Klar. Ich bin seit 23 Jahren Fußpflegerin. Seit mindestens halb so lange zahle ich Gewerbesteuer und da erfahre ich jetzt von dir, dass ich noch nicht mal ein Gewerbe abmelden muss.

Mann bin ich doof! 🤦‍♀️Morgen feuere ich meinen Steuerberater... 😏

Und mein Finanzamt feuer ich gleich mit.

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anTTraXX  28.06.2023, 21:16
@SweetKitty36849
zahle ich Gewerbesteue

Was denn auch ziemlich genau das belegt was ich vermute: du hast einfach keine Ahnung!

Du erzielst Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem §15 EStG

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Giota210  28.06.2023, 21:26
@SweetKitty36849

Wer hat denn behauptet, dass du kein Gewerbe dafür anmelden musst?

Du hast ein Gewerbe und damit auch gewerbliche Einkünfte, auf die auch Gewerbesteuer zu zahlen ist.

Schau doch mal auf deinen letzten Steuerbescheid und dann wirst du vllt. auch sehen, dass es keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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Überbegriff wäre hier wohl Content Creator

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"