Was muss ich alles beantragen und worauf muss ich achten als Onlyfans Model?

2 Antworten

Hi,

letztendlich hast Du schon alles selbst genannt.

Du musst ein Gewerbe anmelden. Das ist das wichtigste.

Die Meldung beim Finanzamt weißt Du auch.

Am besten "googelst" Du mal Selbstständigkeit Beratung und Deine Stadt. Da kann man Dir Tips geben auf Deinem Weg.

Ich drück die Daumen, dass alles klappt, wie Du es Dir vorstellst und Du erfolgreich damit bist.

Karlo3535 
Fragesteller
 03.04.2023, 21:55

Danke für die schnelle Antwort

Wir nehmen mal an, ich habe jetzt mein Gewerbe angemeldet und das Finanzamt weiß auch bescheid könnte ich dann theoretisch loslegen oder gibt es da noch was? Und wie sieht es aus mit den Steuern wissen sie da auch bescheid wenn ja könnte sie mir das bitte mitteilen. :)

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Fridleif  03.04.2023, 21:56
@Karlo3535

Es hat schon seinen Grund, weshalb solche Beratungen Stunden in Anspruch nehmen. Bitte erwarte nicht, dass hier jemand in ein paar Sätzen alle Eventualitäten darlegen kann. Fühl Dich freundlich aber bestimmt die persönliche Beratung in Deiner Stadt verwiesen ;)

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Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln,

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst. Ebay und Co sind zudem seit dem 01.01.2023 verpflichtet, deine Umsätze ans BZSt zu melden. Dies dürfte auch für OF gelten.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"