Onlyfans und Steuer?

1 Antwort

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO dein gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Diese meldet dies dem Finanzamt. 

Vom Finanzamt wirst du aufgefordert einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch zu übermitteln, dies kannst du eigentlich auch parallel machen. Beschleunigen das Verfahren ungemein.

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für sog Onlineschnittstellen benötigst du eine USt-ID.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Yourcutewaifu 
Fragesteller
 25.11.2022, 18:49

Vielen Dank, dann weiß ich Bescheid

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