Über Todesfall informieren?

11 Antworten

Der Tod lässt sich nicht verheimlichen; Verpflichtet bist Du zunächst einmal zu nichts, kommt aber auf Dein Verwandschaftsverhältnis zu der/dem Verstorbenen an, es sei denn Du findest den/die Verstorbene(n) zufällig auf dem Bett/Boden liegend; dann hast Du Handlungszwang. Die Todesursache wird amtlich festgestellt und das "Ereignis" wird ganz sicher im Dorf kommuniziert. 'Schweigepflicht' und 'Stillhalten' und "davon wind bekommen" sind eher unpassende Begriffe -- aber ich habe eh zu viele Krimis gesehen, um hier selbst eigene substanziell hilfreiche Antwort zu geben.
Daher nun zu dem recherchierten Beitrag (gilt nur für DE):
Erforderliche Maßnahmen im Todesfall von Familienangehörigen:
1. Ausstellung des Totenscheins:
Der Totenschein wird durch den Hausarzt, der umgehend vom Tod eines Menschen zu benachrichtigen ist, ausgestellt. Ist ein Notarzt hinzugezogen worden, weil der Hausarzt nicht erreichbar ist, erledigt er die Ausstellung des Totenscheins. Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, stellt der Krankenhausarzt diese Urkunde aus.
2. Beantragung einer Sterbeurkunde:
Nach einem Todesfall haben bestimmte (?!) Einrichtungen und Personen das Standesamt vom Todeseintritt zu informieren. Dort wird das Personenstandsregister geführt, in welches auch der Tod als Standestatsache aufgenommen wird. Das Standesamt am Ort des Todesfalles stellt die Sterbeurkunde aus. Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder an einem Unfallort ist das für diesen Ort zuständige Standesamt zu informieren. Die nächsten Angehörigen und die Erben benötigen ein besonders wichtiges Dokument, nämlich die Sterbeurkunde. Diese ist für eine Vielzahl bürokratischer Vorgehensweisen notwendig und vorzulegen. Das zuständige Standesamt sollte möglichst bald alle notwendigen Unterlagen erhalten, damit der/des Verstorbene in das Sterberegister eingetragen und die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Folgende Unterlagen sind dem Standesamt vorzulegen: der Totenschein, der Personalausweis der/des Verstorbenen, die Geburtsurkunde, bei Verheirateten: die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil, bei Witwen und Witwern: die Sterbeurkunde der/des vorverstorbenen Ehegatten, bei eingetragenen Lebenspartnern: die Nachweise über die Begründung der Lebenspartnerschaft.
3. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens:
Regelmäßig ist nach dem Todesfall ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Dieses kümmert sich um………..
4. Benachrichtigung von Angehörigen und sonstigen Personen:
Vom Eintritt des Todes sind verschiedene Personenkreise zu informieren, z. B.: Angehörige, Verwandte und Freunde der/des Verstorbenen, der Arbeitgeber der/des Verstorbenen, Mieter bzw. Vermieter der/des Verstorbenen, Vereine, denen der/die Verstorbene angehörte.
5. Information der Rentenstelle:
Ist ein(e) Angestellte(r) oder Arbeiter(in) verstorben, informiert regelmäßig der Arbeitgeber den Träger der Rentenversicherung. Bei einem Unternehmer oder Freiberufler muss ein Angehöriger oder Bekannter den Rentenversicherungsträger über den Todeseintritt informieren. Der gesetzlichen Rentenversicherung, welcher der/die Verstorbene angehörte, ist eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde zuzuleiten; eine solche Ausfertigung wird in der Regel vom Standesamt sogleich erteilt.
6. Krankenversicherung und Lebensversicherung:
Die Krankenkasse, bei welcher der/die Verstorbene versichert war, wird zunächst vom Arbeitgeber über den Tod informiert. Bei verstorbenen Selbständigen oder Rentner(inne)n müssen Angehörige die Krankenkasse benachrichtigen. Sie müssen auch die Überweisungen oder Abbuchungen ans/vom Girokonto der/des Verstorbenen stoppen. In der Regel ist innerhalb von 48 Stunden eine Lebensversicherung und eine vorhandene Unfallversicherung zu informieren.
7. Sonstige Versicherungen des Verstorbenen
Eine Hausratversicherung, eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder sonstige Haftpflichtversicherungen müssen ebenfalls informiert und notfalls gekündigt werden.
8. Sparkonten, Vollmachten und Rechte aus Lebensversicherungen:
Die Konten, Lebensversicherungen und etwaige Vollmachten, welche der Verstorbene erteilt hatte, müssen umgehend überprüft und notfalls widerrufen oder gesperrt werden.
9. Kontakt mit dem Nachlassgericht, Abgabe eines Testamentes:
Für die Bearbeitung des Sterbefalles ist grundsätzlich dasjenige Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Erblasser/in den letzten Wohnsitz hatte. Nur in Bayern teilt das zuständige Standesamt den ihm gemeldeten Todesfall direkt dem zuständigen Nachlassgericht mit. In den meisten Bundesländern unterrichten die Behörden das Nachlassgericht nicht direkt, so dass dort eine Mitteilung an das zuständige Nachlassgericht von den Hinterbliebenen gemacht werden sollte.
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Das war's auch schon :-)

Wen du nach einem Todesfall informierst, hängt hauptsächlich davon ab was der Wunsch der verstorbenen Person ist. Soll diese Information nicht an "alle" gehen, kann man das im Voraus festlegen und darüber reden, so dass die nächsten Angehörigen informiert sind.

Darüber hinaus musst du niemanden informieren, auch nicht zwingend eine Todesanzeige in die Zeitung setzen. Meines Wissens wird die Öffentlichkeit aber früher oder später von Amts wegen in Kenntnis über Todesfälle gesetzt.

Und es spricht sich normalerweise rum wenn jemand gestorben ist.

Wenn man sich entscheidet dass nicht "das ganze Dorf" über einen Todesfall informiert werden soll, muss man sich bewusst sein dass es Menschen gibt, die um einen trauern und dass man ihnen dadurch diese Möglichkeit teilweise nimmt.

Fubelt 
Fragesteller
 27.04.2020, 17:57

Mein Onkel lebte zuletzt zurückgezogen. Er war von Vereinen her bekannt, nur engagierte er sich nicht mehr. Als er nicht mehr in seinen Haus wohnen konnte musste ich ihm im April 2019 "abholen" lassen. Er lebte zunächst im Heim. Ich holte ihn zu uns. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich zunehmends. Aufgrund der Demenz war er nicht mehr Herr über sich selbst. Ich bin Vollzeit tätig und meine Mutter war nicht in der Lage sich um ihn zu kümmern. Die Tagespflege wollte ihn nicht mehr. Daher kam er in stationärer Pflege. Das erste Heim wurde mit ihn nicht fertig. Also kam er in ein Pflegeheim in der er besser aufgehoben war. In einen klaren Moment wünschte er sich im Krankenhaus "in Ruhe gelassen zu werden". Die Ärzte legten es, er hatte eine Patientenverfügung, so aus, dass er nicht mehr leben wollte. Er wurde dann als Palliativpatient geführt. Nach seinen Oberschenkelhalsbruch ging es mit ihm innerhalb von einer Woche zuende. 2015 sagte er mir, er wollte nicht neben seinen Bruder beerdigt werden. Den Wunsch befolgte ich. Spezielle Wünsche für seine Beisetzung hatte er nicht. Ich bestattete ihn nach seiner Lebenseinstellung. Er war der Naturverbunden und liebte Bäume.

Ich betone, die Sache ist so speziell. Ich habe getan was ich tun musste. Und wollte zum Schluss nicht "das ganze Dorf" daran teilhaben lassen. Die Leute hier verurteilen schnell und sind zu traditionsbewusst.

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annie80  27.04.2020, 19:15
@Fubelt

Also dir geht es um einen Todesfall (dein Onkel), der schon geschehen ist. So wie ich deine Fragestellung in dem Zusammenhang verstehe, haben die Leute in seinem Wohnort "sich beschwert" weil sie nicht am Beerdigunsprozess teilhaben konnten?

Es ist meistens so, dass die Hinterbliebenen sich vorrangig nach den Wünschen des Verstorbenen richten, sofern bekannt, und nicht nach den Traditionen. Und das kommt nicht überall gut an, muss aber akzeptiert werden.

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Fubelt 
Fragesteller
 27.04.2020, 21:15
@annie80

Ich habe heute ein Beschwerdebrief bekommen. Hab den gleich vernichtet.

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annie80  27.04.2020, 21:17
@Fubelt

Du kannst sonst auch höflich darauf antworten dass dein Verhalten im Sinne des Verstorbenen war. Mehr nicht. Ohne dich zu rechtfertigen. Vielleicht gab es ja doch ein paar Menschen, die sich für deinen Onkel interessiert haben.

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Fubelt 
Fragesteller
 27.04.2020, 22:07
@annie80

Trauer ist was spezielles. Man ist damit alleine. Man geht damit so um. Und drumherum wird verbal gegen mich gekeilt.

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Wenn du nicht möchtest, dass das ganze Dorf kommt, dann kannst du nach der Beerdigung die Leute über eine Anzeige informieren, dass die Beerdigung im engsten Familienkreis vorgenommen wurde.

Außenstehende geht das gar nichts an. Aber man weiß ja gar nicht, wer den Verstorbenen alles gekannt hat. Deswegen setzt man ja meistens eine Anzeige auf.

Dem Dorf musst du es nicht erzählen wenn du es nicht willst