Sicherstellung Autoschlüssel bei Trunkenheit im Verkehr?
Hallo,
wenn die Polizei auf Grund von Alkohol im Verkehr den Schlüssel sicherstellt, wird dann der Fahrzeughalter darüber informiert?
Danke
2 Antworten
Ohne Fahrzeugschein und übereinstimmenden Perso wirst Du kaum die Schlüssel wieder bekommen.
Wenn die das gesagt haben, könnte es klappen. Da Du aber nicht der Halter bist, kann es da auch schwierig werden. Werden ja nicht dieselben Personen Dienst haben, die den Schlüssel kassiert haben.
Abholen kann ich ihn sicher, man hat ja nicht gleich eine Straftat begangen, nur weil Beamte den Verdacht haben. Aber um den Schlüssel geht es ja überhaupt nicht.
Indirekt schon, denn wenn Du ihn nicht bekommst, bekommt ihn der Halter oder eine Person mit seiner Vollmacht. Das geht nur darüber, dass dieser informiert wird.
ob der Fahrzeughalter einen Anruf oder Post bekommt.
Davon würde ich ausgehen, schließlich wird gegen ihn wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt. Es steht die Frage im Raum, ob er dir das Fahrzeug ausgehändigt hat, obwohl er wusste, dass du fahruntauglich warst.
Wieso sollte gegen den Halter ermittelt werden? Hat der trunkige Fahrer zusätzlich keine Fleppe gehabt, wäre es vielleicht logisch. Wenn der Fahrer besoffen ist, hat der Halter damit nix zu tun.
Weil die Frage im Raum steht, ob er das Fahrzeug wissentlich einem betrunkenem Fahrer ausgehändigt hat, obwohl er wusste, dass dieser fahruntauglich ist.
In der knappen Frage kann man nicht mal richtig rauslesen, ob der Schlüssel im trunkigen Zustand übergeben wurde oder ob der Suffi das Auto längere Zeit fährt bzw. den Schlüssel inne hat.
Was würde denn dem Halter strafrechtlich drohen, sollte er den Schlüssel dem dann besoffenen Fahrer übergeben haben? Stehe gerade auf dem Schlauch bzw. kann mir keine vorstellen. Versicherungstechnisch ist die ganze Sache natürlich was ganz Anderes. Da kommt man in die Haftung, aber sonst...
Richtig. Das ist nicht klar. Folglich steht die Frage im Raum, ob es so war oder nicht. Wenn es nicht so war, ist alles in Ordnung. Wenn es so war, war es Beihilfe zu einer Straftat.
Nur, wenn dir selbst der Schlüssel nicht mehr ausgehändigt wird oder anzunehmen ist, dass du das Fahrzeug ohne Einverständnis des Halters geführt hast. Ansonsten ist erst mal primär der letzte Fahrzeugführer der Ansprechpartner für die Polizei.
Fahrzeugschein und Führerschein habe ich. Mir wurde auch gesagt, ich kann den Schlüssel selber am nächsten Tag holen. Interessieren würde mich nur, ob der Fahrzeughalter einen Anruf oder Post bekommt.