Seit wann gibt es vergewaltigung in der ehe?
8 Antworten
Hallo,
Vergewaltigung in der Ehe gibt es schon, seit es die Ehe gibt. Nur ist es in Deutschland erst seit 1997 wirklich strafbar. Davor war es die gängige Meinung, einem Mann würde Sex in der Ehe zu jedem Zeitpunkt zustehen, davon möchte ich mich aber ganz klar distanzieren, denn meiner Meinung nach müssen für Sex IMMER alle Beteiligten einverstanden sein, unabhängig ihrer Beziehung zueinander. Außerdem finde ich, dass es Frauen als Lustobjekt und Besitztum ihres Mannes degradiert. Es war wirklich ein wichtiger Schritt, dieses Gesetz einzuführen (obwohl es eigentlich unnötig sein sollte, da Vergewaltigung ja schon durch andere Gesetze strafbar ist).
Vermutlich seit es die Menschen, bzw das Konzept Ehe gibt. Aber erst seit wenigen Jahrzehnten ist es auch strafbar.
vermutlich genau so lange wie es die ehe gibt.
nur war es glaub ich früher keine straftat, wenn der mann die frau ...
und auch weil es sehr selten überhaupt bekannt wurde, weil sich die frauen nicht getraut hatten es anzuzeigen. was eigentlich sehr schade ist/war! auch heute wird das recht selten bekannt/angezeigt. dewegen denken männer, die das machen, es wäre alles ok und machen einfach damit weiter
ich glaube kaum, dass es einer frau gefällt vergewaltigt zu werden.
natürlich gibt es solche "spielchen" aber das ist abgesprochen und es gibt sog. safewords.!
Die Vergewaltigung in der Ehe gibt es schon immer. Nur werden diese nicht unbedingt angezeigt. Seit geraumer Zeit ist dies ein strafrechtliches Delikt und das ist gut so. Frauen sind in der Ehe doch kein Lustobjekt für den Mann die zu jeder Zeit für ihn bereit sein müssen. Wenn die Frau nein sagt dann sollte es auch bei nein bleiben. Leider trauen sich viel zu wenig Frau eine Vergewaltigung anzuzeigen.
Die gibt es schon immer.
Nur früher wurde sie nicht bestraft.
... es war sogar ein Scheidungsgrund, wenn Frau sich dem Mann sexuell verweigert hat.
Ich kann mich noch erinnern, als meine Mutter meiner Schwester sagte, dass sie dem "Manne" bei seinem Bedarf, zur Verfügung zu stehen (... oder liegen) hat.