Kann ne sexuelle Belästigung verziehen werden?
Hallo
Habe meiner Nichte etwas angetan, und weiß nicht mehr weiter. Beginne mal von vorne. Vor ca 3 Jahren schliefen meine Schwester ich und meine nichte auf dem Balkon. Damals war sie 13.
Ich hatte es in der Schule nicht leicht und hatte nie ne freundin geschweige ne bekanntschaft mit Liebe. Als meine nichte neben mir lag und schlief wanderte meine Hand, zwischen ihre Beine. Besser gesagt mein Finger, aber nur ein einziges mal. Ich wollte das natürlich nicht tun, und weiß auch nicht wie das passieren konnte. Ich denke vermutlich weil ich zuneigung wollte, aber keine freundin habe. Nachdem das passiert ist, bin ich hingelegen und hab erstmal geweint. Bis vor einigen Monaten hab ich das niemandem gesagt, weil ich meine nichte ziemlich gerne hab, und mich schlecht fühlte. Damals dachte ich an Selbstmord weil ich damit was ich tat nicht klar kommen konnte. Ich entschied mich also mich an jemanden zu wenden auch wenns noch so schlimm war. Ich erzählte die Geschichte der Schwester meiner Nichte und sie sagte solange es mir leid täte, wäre es halb so schlimm. Nach ner Zeit konnte ich es auch meiner Nichte beichten, was für mich nicht grade leicht war. Ich erzählte ihr wie sehr ich mich dafür hasste, und ich am liebsten selbstmord begehen würde. Sie hat mir verziehen und war mir dankbar das ich es sagte. Dennoch wollte sie noch weiterhin Kontakt und war nicht einverstanden das ich gehen wollte. Nun ist das ganze 3 Jahre her und momentan bin ich 22 und sie 16. Ich meine jemand anderes würde nix sagen das er das getan hätte. Was ist eure Meinung dazu, und bin ich deswegen jetzt ein schlechter Mensch?
Danke fürs Lesen
8 Antworten
Deine Ehrlichkeit ehrt dich - theoretisch war deine Handlungsweise ein sexueller Missbrauch, der bei Anzeige unter Strafe gestellt wird. Da aber deine Nichte auch keinerlei traumatische Erlebnisse zu verarbeiten hatte - offensichtlich hatte sie es ja nicht einmal selbst gespürt - die Sache in den vergangenen 3 Jahren wohl nur durch dich zur Sprache gekommen ist, solltest du dich von deiner Schuldzuweisung befreien. Ohne ähnliche Wiederholung wird dich niemand als schlechten Menschen bezeichnen.
Nur zur rechtlichen Einordnung: es handelte sich nicht um "sexuelle Belästigung", sondern, unter 14, um sexuellen Mißbrauch eines Kindes, § 176 StGB. Die sexuelle Handlung war von "einiger Erheblichkeit". Theoretisch reichte der Bericht aus, um eine Ermittlung einzuleiten (Verfolgungsverjährung nach 10 Jahren, im Augenblick noch gehemmt, absolute Verjährung nach 20 Jahren, also in ca. 22 Jahren unter Beachtung der Verjährungshemmung).
Ansonsten hat ethisch die Geschädigte das Primat, hier zu verurteilen. Wenn sie es nicht tut, warum sollte dann ein anderer einen Stein schmeißen, sofern es die einzige "Verfehlung" von Dir war?
Bei Schutzbefohlenen muß eine Garantenstellung bestehen, was hier nicht der Fall war. § 177 StGB, wobei nur der "sexuelle Übergriff" paßte, wurde 2016 novelliert unter Einbeziehung von § 179 StGB a.F. unter Neuschaffung der sexuellen Belästigung als strafrechtlichen Begriff. Vorher lautete es als Tatbestand "Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen". Da aber die Tat vor Ende 2016 verübt wurde, wäre § 179 StGB a.F. anzuwenden, ein "sexueller Übegriff" kann es also nicht sein.
Des weiteren liegt tateinheitliche Begehung vor, § 52 StGB, wonach nur die Straftat mit der höheren Strafandrohung zu verfolgen sei, womit sich § 179 StGB a.F. subsidiär zu § 176 StGB verhielte. In der Summe: § 176 StGB.
bei dem geschilderten Fall käme es meiner Einschätzung nach aber nicht zur Verurteilung und Bestrafung, weil die Straftat dafür nicht schwer genug ist
Um die Frage habe ich mich gedrückt, denn es wurde nicht ganz genau beschrieben, wo der Finger war, allerdings blieb die Tat ohne erkennbare Folgen, was bei der Beurteilung relevant ist. Angesichts des Umstandes, daß man noch wahlweise Jugendstrafrecht anwenden könnte, der Täter reumütig ist etc.p.p., also eine "bestmögliche" Sozialprognose auch ohne Verurteilung bestünde, was dann auf §§ 153, 153a StPO hinausliefe, folge ich Dir in der Einschätzung. § 170 Abs. 2 StPO steht nicht zur Verfügung
Erstmal: ich hab das gemacht, weil ich keine Freundin habe ist keine Entschuldigung. Du hast Deine Triebe nicht unter Kontrolle gehabt. Dafür kann niemand was, außer Dir selbst (bzw. Deine Biologie).
Ich finde es gut, dass Du es ihr gesagt hast. Sie hat Dir verziehen, jetzt bist Du dran. Hoffentlich hast Du wirklich draus gelernt und denkst dran. Sich für etwas entschuldigen, es dann aber wieder zu machen und zu denken, dass eine Entschuldigung das eh wieder reinwäscht, ist ein Trugschluss.
du weißt, dass der sexuelle Übergriff falsch war
du hast dich entschuldigt
du hast dich lange deswegen schlecht gefühlt
ich würde dir verzeihen
die Frage ist natürlich auch, ob die Nichte es im Schlaf mitbekommen hat, oder ob sie doch nicht so tief geschlafen hat
wenn sie es live miterlebt hat, dann kann das bei ihr psychischen Schaden angerichtet haben, weil du eben ihr Vertrauen missbraucht hast
Nein, sie hatte nix bemerkt. Ich hätte auch nix sagen können. Aber das wäre nicht ehrlich
es ehrt dich, dass du dich wegen der Sache so schlecht fühlst!
das erwarte ich von einem intelligenten, empathischen Menschen
aber ich finde, dass du dich jetzt lange genug schlecht gefühlt hast und die Sache jetzt abhaken solltest
Hab ihr ne selbst designte Handy Hülle im Wert von 50 Euro zum Geburtstag geschenkt. Klar ist mir bewusst, das durch Geld oder Geschenke nix wieder gut gemacht wird. Aber ich hab ihr damit ne freude gemacht. Und wenn sie glücklich ist bin ichs auch
versuch dein Leben nicht um deine Schuld herum aufzubauen
alle Menschen machen sich im Laufe des Lebens mal mehr oder weniger schuldig
Naja.
Du weißt selber dass das nicht in Ordnung war.
Und anschließend hast du alles getan um deinen Fehler zu korrigieren.
Ich würde nicht sagen, dass du ein schlechter Mensch bist.
wie unterscheidet man, ob hier nicht auch § 174 (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen) oder § 177 (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) vorliegt?