ist sex wirklich erst ab 14 erlaubt?brauche rat

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland:

  • Das Gesetz regelt nur wer mit wem Sex haben darf, jedoch nicht ab wann
  • Das Schutzalter hier liegt bei 14 Jahren, das heißt:
    • Beide Partner unter 14: OK
    • Beide Partner über 14: OK
    • Ein Partner unter, der andere über 14: Verboten
  • Bei allen Fällen müssen folgende Bedingungen vorliegen:
    • Beide Partner müssen es einvernehmlich wollen (es freiwillig machen)
    • Es darf keine Ausnutzung vorliegen (Erpressung, Nötigung,...)
    • Es darf keine Entgeldleistung getätigt werden (Geldzahlung, Wertgegenstände,...)

Andere Länder:

Anderswo sind die Regelungen verschieden. In Luxemburg bsp.weise ist das Schutzalter bei 16 Jahren, im Vatikan glaube ich bei 12 und so weiter... Informiere dich dabei immer im jeweiligen Gesetz des Landes. (Alles über Google zu findem;)

Wer Fehler findet (die nichts mit der Rechtschreibung zu tun haben) oder Ergänzungen hat, die mir noch fehlen, könnt ihr das gerne schreiben:) Ich höre es mir an und verarbeite es. Durch Kritik oder Korrektur lerne ich nur bessere und vor allem hilfreichere Antworten zu schreiben;)

wenn beide unter 14 sind, dann sind beide strafmuendig, dann ist das kein Problem, aber wenn einer unter 14 ist und der andere schon aelter, dann kann die aeltere Person angezeigt werden und da gab es durchaus auch schon einige Verurteilungen, denn dann ist das strafbar. Hauptsaechlich werden das wohl die Eltern sein, die so was anzeigen, aber theoretisch koennte das auch jemand anderes tun. Von allein ermittelt die Polizei wahrscheinlich eher nicht.

KONKRET ZU DEINER FRAGE

  • Für den jüngeren der beiden Partner ist das kein Problem. Sex ist FÜR Kinder nicht verboten, egal wie jung sie sind. Kinder sind nämlich gar nicht straffähig.
  • Falls ein Partner älter als 14 ist, dann darf er keine sexuellen Handlungen mit Kindern, also Personen unter 14, ausüben. Ganz egal, ob einvernehmlich oder nicht. Sex MIT Kindern ist also streng verboten und das ist auch richtig so.

ALLGEMEIN

  • Ob sexuelle Handlungen zwischen zwei Personen erlaubt sind, hängt vom Alter der beiden beteiligten Personen ab. Für Petting gilt dabei das gleiche wie für Sex.
  • Eine leicht zu verstehende Übersicht findest Du hier: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
  • Bei der Regelung zum Alter geht es vorrangig darum, den jüngeren von beiden zu beschützen -- und zwar vor Ausnutzung seiner geringeren Reife. Man unterstellt also (überwiegend zu recht), dass die Reife und Fähigkeit zum einvernehmlichen Sexualkontakt während der Pubertär sprunghaft ansteigt und ältere Teilnehmer grundsätzlich überlegen sind. Sie könnten den jüngeren durch Druck, Erwartungshaltung, täuschende Argumentationen überreden, Sex zu haben, den sie realistisch betrachtet vielleicht nicht wollen würden, wenn sie alle Folgen übersehen könnten.

wenn du Sex willst, dann such dir ein Kind unter 14, denn darüber ist strafbar, für das ältere Kind!

Es ist niemandem erlaubt, mit einem Kind Sex zu haben. Auf diese Weise scheint es, als sei Sex erst ab vierzehn erlaubt. Zwei Dreizehnjährige werden aber nicht vor den Richter gezerrt, wenn sich miteinander heftig geschmust haben. Das Verbot besteht ja, um Kinder vor Übergriffen durch Heranwachsende oder Erwachsene zu schützen.

Havege  12.04.2014, 17:43
Zwei Dreizehnjährige werden aber nicht vor den Richter gezerrt, wenn sich miteinander heftig geschmust haben.

Trotzdem ist das was sie getan haben für BEIDE verboten. Sie können nur nicht bestraft werden.

Von daher ist es auch zwei unter 13 Jährigen verboten, wenn defacto sie aber auch keine Strafe erwartet

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Goodnight  12.04.2014, 17:50
@Havege

Sie erfahren keine Strafe vom Gesetzgeber, wohl aber Erziehungsmassnahmen. Das kann dann sehr wohl bedeuten, das Kinder fremdplatziert werden. Der Gesetzgeber erwartet von den Eltern, dass sie ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen. Ob man das dann als Strafe ansieht ist Definitionssache.

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Libertinaer  13.04.2014, 22:58
@Havege
Trotzdem ist das was sie getan haben für BEIDE verboten.

Das ist (immer noch) falsch. Wen eine genauere Begründung interessiert (AFAIR interessiert es dich nicht), dem kann ich sie gerne nachliefern (inkl. staatlicher Quellen).

Sie können nur nicht bestraft werden.

Nein, bestraft können sie nicht werden, aber trotzdem hat es für Kinder Konsequenzen, wenn sie andere sexuell missbrauchen. Nur: Das Strafrecht hat damit so rein gar nichts zu tun.

Von daher ist es auch zwei unter 13 Jährigen verboten, wenn defacto sie aber auch keine Strafe erwartet

Es ist strafbar, U14 können sich nicht strafbar machen und defacto haben sie dennoch Konsequenzen zu tragen, wenn sie Dinge tun, die andere schädigen (und nein: einvernehmlicher Sex gehört, so auch die Fachwelt, nicht dazu).

Folglich: Für einvernehmliche Sexualkontakte gibt es eben dennoch keine Konsequenzen (s. Zitat von denen, die es wissen müssen in einem anderen Kommentar).

PS: Beim "Inzest-Paragraphen" machen sich z.B. U18-Geschwister generell nicht beim GV strafbar. Sie sind ausdrücklich von Strafe ausgenommen. Beim Sex bei U14 gilt gleiches, nur dass die Straffreiheit nicht im Paragraphen selbst, sondern an anderer Stelle im StGB festgehalten ist. Und natürlich werden auch die Eltern nicht bestraft (s. § 180 StGB).

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