Ist es als 14-jähriger legal wenn man nur um zu kuscheln zu einer Prostituierten geht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Gegensatz zu anderslautenden Behauptungen DÜRFEN in Deutschland Jugendliche (also ab 14) für Sex bezahlen. Allerdings dürfen sich Jugendliche nicht in/an/vor "Prostitutionsstätten" aufhalten. Werden Jugendliche bei einer Kontrolle also in einem Bordell angetroffen, dann gibt es Ärger - für den Betreiber!

Wenn ein Jugendlicher aber eine Escort-Lady zu sich nach Hause bestellt oder sich für ein 1:1-Date in ihrem Appartement trifft, dann wäre das erstmal kein Problem - vorausgesetzt die Dame lässt sich überhaupt mit ihm ein, denn als Jugendlicher ist er noch nicht voll Geschäftsfähig und seine Eltern könnten ggf. die Gage zurückfordern, sofern diese den Taschengeld-Rahmen überstiegen hat.

Es gelingt auch immer wieder Jugendlichen sich in irgendwelche Laufhäuser zu schleichen, da es dort meist keine Einlasskontrolle gibt - aber da das Erotiklevel dort selten über dem einer Darmspiegelung liegt, sind sie damit eigentlich schon gestraft genug...

In die wirklich guten Läden kommst Du erst ab 18 - bis dahin solltest Du in der freien Wildbahn Dein Glück versuchen und/oder die Zeit nutzen, um Dich weiterzubilden. Bei Amazon & Co. findest Du unter dem Suchbegriff "Paysex" die passenden Ratgeber:

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R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bekennender Paysex-Nutzer und Autor von Fachliteratur
Muster66  14.11.2023, 02:28

Woher hast du diese Info?

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RFahren  14.11.2023, 08:11
@Muster66

woher hast Du anderslautende Infos?

Wir sehen uns im Puff!

R. Fahren

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Ab dem Alter von 14 Jahren hat man in Deutschland das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Man darf sowohl kuscheln als auch Geschlechtsverkehr haben, ohne dass der Staat etwas dagegen hätte oder einen Jugendlichen deswegen bestrafen würde.

Was für Minderjährige verboten ist, ist, sich selbst zu prostituieren, also sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anzubieten.

Aber wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt, ist ja nur die Frage der Geschäftsfähigkeit und der Leistung der Bezahlung über den "Taschengeldparagraphen". Rechtsgeschäfte von Minderjährigen (z. B. Käufe) sind schwebend unwirksam, so lange die Erziehungsberechtigte nicht zugestimmt haben. Aber das Kuscheln kann man ja nicht an die Dienstleisterin rückabwickeln, um den Preis dafür zurückzubekommen.

Rolajamo  20.06.2023, 16:57

Ich würde mal behaupten, dass jegliche Interkation mit einer Prostituierten als sexuelle Handlung wahrgenommen wird, auch wenns nur Kuscheln ist.

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Paguangare  20.06.2023, 22:43
@Rolajamo

Sexuelle Handlungen sind nicht verboten. Es ist lediglich verboten, sexuelle Handlungen an Kindern (also Personen unter 14 Jahren) auszuüben. Kinder, die an derartigen Interaktionen beteiligt sind, machen sich schon einmal überhaupt nicht strafbar.

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Unter 18 Sex gegen Geld zu haben , ist für die bezahlende Person strafbar.

Unter 18 jemand bezahlen für Sex ist nicht geregelt, ob verboten Bordelle zu betreten .

Nicht strafbar , Ober so ein Grauzone, sittenwidrig, etc

Natürlich fragen sie deinen 16 jährigen Kumpel nicht nach einem Ausweis. Die Prostituierte wurde sicher auch nie nach einem Ausweis gefragt. Informiere dich über diese Branche, kaum jemand tut so etwas freiwillig.

Blabliblub507 
Fragesteller
 20.06.2023, 18:50

Viele Prostituierte fragen nach dem Ausweis.

Woher willst du wissen dass es kaum jemand freiwillig tut? Ich behaupte, kaum jemand macht es nicht freiwillig.

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Ich habe nur mal gehört, dass ein Baby zu eier Prostituierten gegangen ist, weil seine Mutter nicht genug Muttermilch produziert hat. Sowas kann aus gesundheitlichen Gründen durchaus sinnvoll sein.

Blabliblub507 
Fragesteller
 19.06.2023, 22:49

Ein Baby ist zu einer Prostituierten gegangen um gestillt zu werden 😂🙈 das klingt irgendwie sehr lustig formuliert 🤣

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