Ich wurde beim Sex unbewusst gefilmt mit einer versteckten Kamera?
Ich habe mich mit einem Mann getroffen, wir haben etwas getrunken und ich war etwas betrunken.
Wir sind dann ins Schlafzimmer gegangen und wir hatten Sex. Etwas später habe ich dann etwas leuchtendes gesehen (blinkt). Ich habe später nachgeschaut, als ich alleine war und das war tatsächlich eine "versteckte" Mini Kamera. Ich habe die Speicherkarte entfernt und mitgenommen...
Ist es nicht eigentlich verboten, andere Leute ungefragt zu filmen? Das ist seine eigene Wohnung aber ich habe ihm nicht die Einverständnis gegeben.
Einige Tage später habe ich ihn dann darauf angesprochen und er meinte, dass wir "quit" sind, da ich die Speicherkarte "geklaut" habe. Ich habe ihn "aufmerksam" gemacht, dass sowas verboten / illegal ist. Er meinte dann, dass er mich auch anzeigen kann, weil ich die speicherkarte von ihm "geklaut" habe...
Ist euch auch schon mal sowas passiert? Wie soll ich darauf reagieren? Was soll ich machen?
14 Antworten
Es ist eine Straftat von ihm gewesen dich ungefragt zu filmen. Er hat versucht eine intime Situation für seine egoistischen Belange auszunutzen. Eine Sexistisch motivierte Straftat war das!
Das Strafgesetzbuch regelt das. Im § 201a StGBSchau dir das mal an:
https://www.anwalt.org/201a-stgb/
Das du ihm die Speicherkarte geklaut hast war lediglich das Sicherstellen eines Beweisstückes, welches zur Aufklärung einer Straftat führen kann. Zeige ihn bei der Polizei an. Seine Argumentationsebene bewegt sich auf extremst dünnem Eis
Wie alle anderen schon „bitte sofort anzeigen“. Du hast nichts geklaut, dass ist quasi Beweismittel. Lass ihn damit bitte bloß nicht durchkommen .. es wär echt übel, wenn er dass noch mit anderen abzieht und die davon nichts mitbekommen. Deswegen bitte tu das richtige und zeig den Typen an. Da wird mir echt ganz schlecht.
Das war eine Nothandlung. Und selbst wenn es dann tatsächlich als Diebstahl gesehen wird, wird sie dafür niemals eine strafe bekommen.
Um sie der Polizei zu übergeben, das ist kein Diebstahl, sondern Sicherstellung von Beweismitteln.
Krasser Typ. Natürlich ist das verboten. Nicht nur das Verbreiten, auch das Herstellen solcher Aufnahmen. (§201a StGB)
Du hast ein Beweismittel sichergestellt, also keinen Diebstahl begangen!
Er hängt am Fliegenfänger, falls du ihn anzeigen solltest.
Mit der Speicherkarte zur Polizei gehen und ihn anzeigen, was gibts da noch zu fragen?!
Natürlich hat sie etwas geklaut. Auch Beweismittel darf man nicht stehlen.