Ich höre immer das man ghusl machen muss wenn man sein geschlechtsteil berührt stimmt das?

6 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Wenn man sich absichtlich oder unabsichtlich am Geschlechtsteil berührt, dann wird Wudhu fällig, aber nicht Ghusl. Beim Abtrocknen kann man sich ja wohl mit dem Handtuch abtupfen bzw. abtrocknen, da berührt man sich ja nicht direkt. Und wenn dir das zu viel ist, dann spiele eben nicht an dir rum, denn SB ist im Islam ohnehin nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Ein kurzes Kratzen wird Allah vermutlich nicht stören.

Und nach dem Duschen: auf jeden Fall abtrocken! Weil: Sonst juckts.

Bleib gesund!

Hallo, es kommt halt darauf an wen du dazu fragst, manche Gelehrte sagen dazu das du um eine religiöse Handlung (beten, Koran lesen als Beispiel) keinen Ghusl nehmen musst wenn du dich nur aus Versehen im Intimbereich angefasst hast z B zum waschen oder kratzen, aber wenn du schon eine sexuelle Absicht dabei gehabt hast und Sperma oder Lusttropfen rauskommt dann sagen die meisten Gelehrten das du Ghusl nehmen musst weil du als rituel unrein gilst in dieser Situation

In einer solchen Sache gibt es einen großen Konsenz unter den Gelehrten

Aber in so religiösen Fragen sagt man immer

Allah weiß es am besten

Nein ich glaube nicht. Ließ aber den unteren Artikel

In der Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (195/31) steht:

„Die Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass der Austritt von Maniy zu den Dingen gehört, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen. An-Nawawi hat diesbezüglich sogar den Konsens überliefert. Es gibt hier keinen Unterschied zwischen Mann und Frau, ob schlafend oder wach. Die Grundlage dafür ist der Hadith von Abu Sa'id Al-Khudri -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gewiss, Wasser ist für Wasser.“

Überliefert von Muslim (343).

Und dies bedeutet, so wie es An-Nawawi erwähnte, dass man mit Wasser die Ganzkörperwaschung vollziehen muss, wenn warmes Wasser, was hier Maniy ist, austritt.

Siehe folgende Fragen: 6010, 12317, 47693.

2. Wenn die zwei beschnittenen Teile sich berühren, so dass die Eichel komplett in der Vagina ist, auch wenn es keine Ejakulation gab.

Siehe die Fragen Nr. 7529 und Nr. 36865.

3. und 4. Die Menstruation und das Wochenbett.

In der Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (204/31) steht:

„Die Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass die Menstruation und das Wochenbette zu den Dingen gehören, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen. Ibn Al-Mundhir, Ibn Jarir At-Tabari und andere haben diesbezüglich den Konsens überliefert. Der Beweis für die Pflicht, sich nach der Menstruation zu waschen ist Seine -erhaben ist Er- Aussage: „Sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.“ [Al-Baqara:222]“

Der zweite Teil sind die Situationen, welche die Ganzkörperwaschung, nach Übereinstimmung, nicht obligatorisch machen, vielmehr aber wünschenswert.

1. Immer wenn die Leute sich treffen, ist es wünschenswert sich zu waschen.

Al-Baghawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Es ist wünschenswert für denjenigen, der sich mit Leuten treffen will, sich zu waschen, zu reinigen und zu parfümieren.

Dazu gehört auch, wenn man sich für die beiden Festtage wäscht. An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'“ (233/2): „Es ist, gemäß der Übereinstimmung, eine Sunnah für jeden, ob Männer, Frauen oder Kinder, da man sich dadurch schön machen will und sie alle gehören dazu.“

Siehe die Frage Nr. 48988.

Dazu gehört auch die Ganzkörperwaschung für das Gebet der Sonnenfinsternis, der Bitte um Regen, für das Stehen bei 'Arafa, für Al-Masch'ar Al-Haram, für das Werfen der Steine an den Jimar in den Taschriq-Tagen etc.

2. Wenn der Körper sich verändert.

Al-Muhamili, einer der Rechtsgelehrten der Schafi'iten, sagte:

„Es ist wünschenswert die Ganzkörperwaschung zu jeder Situation zu vollziehen, in der sich der Körper verändert.

Dazu gehört auch, wie die Rechtsgelehrten erwähnten, dass es wünschenswert ist, wenn der Verrückte oder Ohnmächtige sich zu waschen, nachdem sie wieder bei Sinnen kommen/aufwachen, wenn man Hijama (Blut schröpfen) vollzogen hat und nachdem man den Hammam betreten hat etc. Denn die Ganzkörperwaschung entfernt das, was noch am Körper hing und bringt ihn wieder in seiner natürliche Lage.“

Siehe „Al-Majmu'“ (234,235/2).

3. Bei einigen gottesdienstlichen Handlungen, wie die Ganzkörperwaschung für den Weihezustand. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zog sich aus, um in den Weihezustand einzutreten, und hat sich gewaschen. Überliefert von At-Tirmidhi (830) und die Rechtsgelehrten haben überliefert, dass es wünschenswert ist, wenn man sich für Tawaf Az-Ziyara und der Abschieds-Tawaf und in der Nacht der Bestimmung (Lailatul Qadr) wäscht. Ibn 'Umar pflegte, wenn er Mekka betrat, sich zu waschen und er erwähnte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies tat. Überliefert von Al-Bukhary (1478) und Muslim (1259).

Der dritte Teil: Die Ganzkörperwaschungen, über die man sich uneinig ist, und die Darlegung von der stärkeren Meinung:

1. Die Totenwaschung.

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass der Tod zu den Dingen gehört, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte, als seine Tochter verstarb: „Wascht sie dreimal, fünfmal oder mehr als das.“ Überliefert von Al-Bukhary (1253) und Muslim (939).

2. Die Ganzkörperwaschung nach der Totenwaschung.

Die Gelehrten waren sich diesbezüglich uneinig, entsprechend ihrer Meinungsverschiedenheit über das Urteil des überlieferten Hadiths darüber. So wurde von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer einen Toten wäscht, der soll sich waschen.“

Überliefert von Ahmad (454/2), Abu Dawud (3161) und At-Tirmidhi (993), der sagte: „Ein guter Hadith.“ Imam Ahmad sagte in „Masa'il Ahmad li Abi Dawud“ (309): „Diesbezüglich wurde kein Hadith bestätigt.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (411/1): „Die Meinung, dass es wünschenswert sei, ist die gerechteste und nächste Meinung.“

Siehe die Frage Nr. 6962.

3. Die Ganzkörperwaschung am Freitag (für das Freitagsgebet).

An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (232/2):

„Es ist bei der Mehrheit eine Sunnah, aber einige Altvordere haben sie verpflichtet.“

Richtig diesbezüglich aber ist das, was Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya in „Al-Fatawa Al-Kubra“ (307/5) auswählte:

„Die Ganzkörperwaschung am Freitag ist für denjenigen obligatorisch, der schwitzt oder übel riecht und dadurch andere(n) stört/Schaden zufügt.“

4. Wenn der Ungläubige den Islam annimmt.

In der Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (205/31-206) steht:

„Die Malikiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass die Annahme des Islams des Ungläubigen die Ganzkörperwaschung obligatorisch macht. Wenn also der Ungläubige den Islam annimmt, so muss er sich waschen, da Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass Thumama Ibn Athaal -möge Allah mit ihm zufrieden sein- den Islam annahm und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bringt ihn zum Garten von Banu Soundso und ordnet ihm an, sich zu waschen.“

Und Qais Ibn 'Asim berichtete, dass er den Islam annahm, woraufhin ihm der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl, sich mit Wasser und Lotusblättern zu waschen. Und meistens ist er (der Ungläubige) noch im Zustand der Unreinheit, somit kam dies in die Stellung der Realität, wie beim Schlaf und wenn sich die beiden beschnittenen Teile (wenn der Penis in die Vagina eingeführt wird) berühren.

Die Hanafiten und Schafi'iten sind der Meinung, dass es für den Ungläubigen, der den Islam annimmt, wünschenswert ist sich zu waschen, wenn er sich nicht im Zustand der Unreinheit befindet. Denn viele haben den Islam angenommen und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat ihnen nicht angeordnet sich zu waschen. Doch wenn der Ungläubige den Islam annimmt und sich im Zustand der Unreinheit befindet, so muss er sich waschen.

An-Nawawi sagte: „Asch-Schafi'i überlieferte dies und die Mehrheit der Gefährten sind sich darüber einig.“

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (397/1): „Sicherer ist, dass er sich wäscht.“

Und Allah weiß es am besten.

Quelle:https://islamqa.info/ge/answers/81949/wann-ist-die-ganzkorperwaschung-obligatorisch-und-wann-wunschenswert

Woher ich das weiß:Hobby – Al-Abdallah

earnest  04.04.2020, 13:34

Das sind viele komplizierte Antworten auf eine einfache Frage...

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Danke721  04.04.2020, 13:41
@earnest

Nein ich wollte der Person zusätzlich Informationen geben. Mit dem ersten Satz ist die Frage bereits geklärt.

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Midgardian  13.03.2021, 08:43

Drei DIN A4-Seiten über etwas so banales wie Waschen. Unglaublich.

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Nein, sonst muss ma ja immer ghusl holen, wenn man auf der toilette war.