Hund lecken lassen?

5 Antworten

Das halte ich schlichtweg für Unsinn, was man dir da erzählt hat.

Es gibt Menschen die Zoophilie betreiben. Grundsätzlich ist das nicht erlaubt und sollte auch nicht gemacht werden. Das mag zwar die mindere gestörte und schlimme variante sein. Dennoch ist es nicht gesund und nicht gut! Er sollte damit aufhören oder sich psychische Hilfe suchen.

Libertinaerer  18.04.2024, 06:42
Grundsätzlich ist das nicht erlaubt

Doch, ist es.

De Rechtslage ist vergleichbar mit der beim Sex zw. Menschen, nur weniger streng.

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Das ist nicht normal eigentlich sogar schon krank

M14

ich habe heute auf dem Schulhof von jemanden gehört das er sich von seinem hund an seinem penis lecken lässt

Kommt zwar durchaus vor, aber wiederholt?

Da habe ich meine Zweifel.

Nicht grundsätzlich, sondern weil sich der Lustgewinn beim reinen Lecken sehr in Grenzen hält (vermute ich aber nur - mangels eigener Erfahrung mit Hunden).

Bei Mädchen/Frauen hingegen sieht das GANZ anders aus! DA ist ein hoher Lustgewinn zu erwarten. Und Hunde mögen den weiblichen Intimgeruch.

Sexualgeschichtlich gesehen: Züchtung wie auch Bezeichnung des "Schoßhündchens" sind keineswegs zufällig erfolgt ...

darf man das über haupt

Ja, darf man (s. § 3 Nr. 13 TierSchG - mindestens ohne Zwang ist Sex mit Tieren erlaubt).

und macht das irgendwer

Sex mit Tieren? Ja.

An Penissen lecken lassen? Habe ich, s.o., so meine Zweifel.

An Vulven/Klitoris lecken lassen? Ja.

oder hat er störungen?

Erlaubt ist, was gefällt (und nicht verboten ist).

"Moralische" Bedenken sind da eine Erfindung der Christen. Aber diese durch und durch sexuell gestörte bis dysfunktionale Religion ist kein Maßstab für irgendwas auf dem Gebiet der Sexualität ...

Wenn das durch Zufall mal passiert - ok!
Dann ist es halt passiert!
Aber ich würde es eher für verwerflich halten und
es deshalb meinem Hund nicht erlauben mich an Geschlechtsteilen zu berühren!
Siehe auch
https://wamiz.de/hund/ratgeber/177207/tabuthema-zoophilie-sex-mit-hund-ist-missbrauch ;
https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/tiernotfaelle/zoophilie oder
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0034-1385032 !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Libertinaerer  18.04.2024, 07:49
Siehe auch (...)!

Gratulation! Du hast es geschafft, gleich drei Seiten zu verlinken, deren Autor:innen es weder geschafft haben, a) einen eigentlich überschaubaren Gesetzestext zu verstehen (§ 3 Nr. 13 TierSchG), noch b) den erläuternden(!) Beschluss des BVerfG dazu (Az: 1 BvR 1864/14).

Merke: In juristischen Fragen sollte man schauen/verlinken, was Juristen dazu sagen, und nicht Hinz und Kunz, die ebenfalls keine Juristen gefragt haben. ^^

Hier habe ich die diesbezügl. Rechtslage, den § 3 Nr. 13 TierSchG sowie den einschlägigen "Zoophilen-Beschluss" des BVerfG verständlich erläutert bzw. erläutern lassen: https://www.gutefrage.net/frage/sollte-man-zoophilie-noch-mit-zu-lgbt-dazunehmen#answer-524483198

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