Dürfen Polizisten Minderjährigen in die Unterhose schauen?
Hallo,
Diese Frage hat mich schon lange beschäftigt. Und zwar dürfen Polizisten bei einer Personendurchsuchung von Minderjährigen in deren Unterhose schauen? Ab 14 ist man ja strafmündig, dürfen sie es also ab 14 oder erst ab 18? Und gibt es irgendwelche Ausnahmen?
Liebe Grüße
4 Antworten
Beim Vorliegen von Anhaltspunkten, dass dort Gegenstände oder Substanzen versteckt sein könnten, die von strafrechtlicher Relevanz sind, ja.
Die Durchsuchung hat duch Personen des gleichen Geschlechts zu erfolgen (übrigens unabhängig davon, wie sich die Person "fühlt" - ich rede hier von Transgender).
Die Durchsuchung hat jedoch äußerlich zu erfolgen (bloses Schauen, wobei ein Spreizen der Pobacken noch abgedeckt ist genauso wie das Abnehmenlassen von Mützen usw.). In Körperöffnungen hinein dürfen dann aber nur Ärzte fassen oder gar mit irgendwelchen Instrumenten handtieren. Das nennt sich dann aber köperliche Untersuchung.
Und falls du schon in der Vergangenheit z.B. mit Drogen zu tun hattest und dies polizeilich bekannt ist, kannst du an bestimmten Orten (oder je nach Bundesland auch ortsunabhängig) OHNE konkret vorliegenden Verdacht auf solche Substanzen durchsucht werden. Führst du dabei noch ein Fahrzeug, kann ein Drogentest angeboten werden. Falls du ablehnst (was dein Recht ist) wirst du vermutlich zur Blutentnahme mitgenommen - das wiederum darf dann die Polizei.
Blutentnahme mitgenommen - das wiederum darf dann die Polizei.
Das kann missverstanden werden. Blutproben dürfen nur von Ärzten entnommen werden, jedoch nach Anordnung durch die Polizei.
Ja, vom selben Geschlecht.
Ja. Einfach so darf grundsätzlich niemand durchsucht werden
Aber der bloße Verdacht das man was dabei haben könnte reicht schon als Verdachtsgrund
Das kann die Polizei also bei jedem machen
Verdacht muss begründet werden können. Es müsste tatsächliche Hinweise vorliegen.
Nein Hinweise sind nicht nötig die Polizei kann jeden kontrollieren den sie will
Die Polizei kann von jedem die Identität feststellen. Durchsuchen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das ist strafbar, §344 StGB verfolgung Unschuldiger.
Nicht mit begründetem Verdacht und die bloße Vermutung das man was dabei haben könnte reicht eben schon dafür
Und mit Paragrafen kommst du hier nicht weit da es wie gesagt in der Theorie nicht erlaubt ist und in der Praxis eben doch
Vermutlich wenn du was dabei hattest wird es halt richtig formuliert am Ende, und wenn nicht dann macht man dir wohl noch ne Menge mehr Stress damit es glaubhaft wird rückwirkend
Nein wenn sie nichts finden suchen sie sich einfach den nächsten
Verfolgung ist es erst mit einer Anzeigenerstattung. Durch die Durchsuchung wird ja festgestellt, ob du unschuldig bist!
Die Durchsuchung der Person als Maßnahme kennt keine Altersgrenze oder Ausnahme.
Klar dürfen sie das wenn sie Verdachtsmomente haben das du am Körper was versteckt hast.
In der Theorie stimmt das aber in der Praxis darf man jeden kontrollieren
Nach dem POLG braucht es keine Verdachtsmomente, sondern nur eine Antreffsituation wie z.B. Drogenszene, Hbf, u.ä.
Aber sicher nicht einfach so da muss doch schon ein sehr gravierender Grund vorliegen