Darf man mit 13 Sex haben?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja 44%
Nein 44%
Vielleicht, aber nur wenn…. 12%

7 Antworten

Nein
Eine sexuelle Handlung mit einer Person unter 14 Jahren ist immer eine Straftat!

Dabei ist wichtig zu wissen, dass Personen unter 14 Jahren vor dem Gesetz „schuldunfähig“ sind und niemals angeklagt und bestraft werden. Ab 14 Jahren aber durchaus. 

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen). 

Es sei denn, es sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen. Das sind z.B. Lehrer, Trainer oder Berufsausbilder. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Strafbar macht sich auch, wer Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlt (sei es durch Geld oder andere Dinge) oder Ihnen Pornographie in egal welcher Art und Weise überlässt.

Beispiel: Würden ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt. Das ist wichtig zu wissen, damit sich Jugendliche durch dieses Wissen schützen können, ohne in die Gefahr eines solch schweren Vorwurfs zu geraten.

Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.

Unabhängig vom Alter: Eine sexuelle Handlung ist immer strafbar, wenn eine Person nicht FREIWILLIG handelt!

>> Quelle und weitere Infos hier <<

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Learning by doing
Ja

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor
Ja

Ich bin zwar der Meinung, dass es mit 13 noch zu früh ist, aber rein aus rechtlicher Sicht dürfen auch 13 Jährige Sex haben.

Genau genommen gibt es gar kein Gesetz, welches einem erst ab einem bestimmten Alters Sex erlaubt. Strafbar ist nur wenn Jugendliche oder Erwachsenen Sex mit einem Menschen haben, der unter 14 ist. Denn das zählt nach §176 Strafgesetzbuch als sexueller Missbrauch von Kindern. Aber das Kind selbst macht sich nicht strafbar. Das zählt rechtlich gesehen als Missbrauchsopfer und der ältere als Straftäter. Auch wenn beide damit einverstanden waren.

Wenn beide unter 14 sind, dann passiert keinem von beiden was. Es hätten zwar beide was getan, was laut Gesetz nicht erlaubt wäre, aber da beide nicht strafmündig sind, gilt das Gesetz für sie nicht. Beide sind rechtlich gesehen nicht strafmündig.

Ja

Sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab einem bestimmten Alter erlaubt. Folgende Situationen sind möglich:

Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Jugendliche können sich erst ab 14 Jahren strafbar machen.

Ist eine/einer von beiden unter 14 Jahren, macht sich ab einem bestimmten Altersunterschied die Ältere/der Ältere strafbar:

  • Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, bleiben straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und die jüngere Partnerin/der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist.
  • Kommt es zum Geschlechtsverkehr, bleibt dies straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die Jüngere/der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist.

Quelle: gv.at

eigentlich nein, aber wenn der/die andere auch unter 14 ist, kann niemand bestraft werden da man unter 14 ja strafunmündig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung