Darf ich schöne Popo fotografieren?
Wenn mich jemand unerlaubt fotografieren darf solange er es nirgendswo veröffentlicht
dann darf ich auch ein schöne Popo fotografieren oder zählt das als sexuelle Belästigung???
Wenn ich ein Polizei Beamten im Einsatz fotografiere kann er Smartphone beschlagnahmen mit welchem Recht ???
7 Antworten
Meines Wissens nach dürfte es hier keine Probleme geben - außer den psychischen, die man benötigt, um das regelmäßig zu tun.
Eine deiner letzten Fragen war scheinbar, welche Rechte du hast, wenn du unerlaubt fotografiert wurdest. Ist dir Doppelmoral ein Begriff?
Wenn du das in der Öffentlichkeit machst, also nicht in einem geschützten Raum wie z.B. einem Schwimmbad oder einem Schulhof, dürfte es da rein rechtlich keine Probleme geben.
Probleme gibts da eher rein privat, wenn das jemand mitbekommt und dir evtl. die Kamera aus der Hand schlägt.
Doch ist es. Was du meinst ist das Recht am eigenen Bild und dieses bezieht sich nur auf eine Veröffentlichung von Bildern aber nicht auf die Anfertigung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Nur in diesen Fällen ist ein Fotografieren verboten:
- Fotos aus höchstpersönlichen Lebensbereichen
- Fotos die Hilflosigkeit zur Schau stellen
- Fotos, die einer Person bewusst Schaden zufügen
- Und Fotos mit Nacktheit unter 18
Leider immer noch falsch!
"Das Anfertigen von Bildern ohne Einverständnis des Betroffenen stellt zwar keinen Eingriff in Paragraph 22 KunstUrhG dar, denn diese Norm regelt ausdrücklich nur das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen von Bildnissen. Die Herstellung eines Bildes kann allerdings einen Eingriff in das sich aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG ergebende allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Begründet wird dies mit der Überlegung, dass bereits die Anfertigung eines Bildes in das Selbstdarstellunsrecht des Betroffenen eingreift, das Bildnis von der Person des Abgebildeten losgelöst und damit in dieser konkreten Form dessen Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird."
Und weiter:
"Ein besonderer Schutzbedarf der fotografierten Person könne sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen des Fotografen ergeben, urteilt das Bundesverfassungsgericht."
Nachzulesen und hier ohne Verlinkung aufbereitet in "Recht am Bild" von Wagenknecht/Tölle.
Bitte schön! 🙋🏻♂️
Sorry hab keinen Bock deine Links zu googeln wenn du unfähig bist diese zu posten. Und eine "Überlegung" und "könne" ist immer noch kein Gesetz. Das ist etwas, was ein Gericht in dem betreffenden Fall dann prüfen muss.
Erster Auszug beruft sich auf
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12
Und nun ja, Manchen ist eine gewisse Seriösität wichtiger als das Ausreizen von Grauzonen! 💁🏻♂️
Ich glaub zwar nicht dass die Frage ernst gemeint war, falls doch bekommst du sehr große Probleme wenn das jemand mitbekommt
Viel Spaß, wenn du erwischt wirst und dir richtig Ärger einbrockst.
Moin,
könnte mir vorstellen, dass das gegen § 201a Abs. 1 Ziff 2 StGB verstoßen würde.
Es ist auch in der Öffentlichkeit nicht gestattet, fremde Personen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren! 💁🏻♂️