Darf ich schöne Popo fotografieren?

7 Antworten

Meines Wissens nach dürfte es hier keine Probleme geben - außer den psychischen, die man benötigt, um das regelmäßig zu tun.

AndreasDerTor  02.05.2020, 17:49

Eine deiner letzten Fragen war scheinbar, welche Rechte du hast, wenn du unerlaubt fotografiert wurdest. Ist dir Doppelmoral ein Begriff?

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Wenn du das in der Öffentlichkeit machst, also nicht in einem geschützten Raum wie z.B. einem Schwimmbad oder einem Schulhof, dürfte es da rein rechtlich keine Probleme geben.

Probleme gibts da eher rein privat, wenn das jemand mitbekommt und dir evtl. die Kamera aus der Hand schlägt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003
VanilleHonig  02.05.2020, 21:43

Es ist auch in der Öffentlichkeit nicht gestattet, fremde Personen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren! 💁🏻‍♂️

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VanilleHonig  03.05.2020, 19:50
@Uneternal

Leider immer noch falsch!

"Das Anfertigen von Bildern ohne Einverständnis des Betroffenen stellt zwar keinen Eingriff in Paragraph 22 KunstUrhG dar, denn diese Norm regelt ausdrücklich nur das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen von Bildnissen. Die Herstellung eines Bildes kann allerdings einen Eingriff in das sich aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG ergebende allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Begründet wird dies mit der Überlegung, dass bereits die Anfertigung eines Bildes in das Selbstdarstellunsrecht des Betroffenen eingreift, das Bildnis von der Person des Abgebildeten losgelöst und damit in dieser konkreten Form dessen Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird."

Und weiter:

"Ein besonderer Schutzbedarf der fotografierten Person könne sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen des Fotografen ergeben, urteilt das Bundesverfassungsgericht."

Nachzulesen und hier ohne Verlinkung aufbereitet in "Recht am Bild" von Wagenknecht/Tölle.

Bitte schön! 🙋🏻‍♂️

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Uneternal  03.05.2020, 19:52
@VanilleHonig

Sorry hab keinen Bock deine Links zu googeln wenn du unfähig bist diese zu posten. Und eine "Überlegung" und "könne" ist immer noch kein Gesetz. Das ist etwas, was ein Gericht in dem betreffenden Fall dann prüfen muss.

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VanilleHonig  03.05.2020, 20:09
@Uneternal

Erster Auszug beruft sich auf

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12

Und nun ja, Manchen ist eine gewisse Seriösität wichtiger als das Ausreizen von Grauzonen! 💁🏻‍♂️

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Ich glaub zwar nicht dass die Frage ernst gemeint war, falls doch bekommst du sehr große Probleme wenn das jemand mitbekommt

Viel Spaß, wenn du erwischt wirst und dir richtig Ärger einbrockst.

Moin,

könnte mir vorstellen, dass das gegen § 201a Abs. 1 Ziff 2 StGB verstoßen würde.