Ordnungsmaßname?

2 Antworten

Ja, anscheinend dürfen sie das. Und leider hat dein Lehrer recht. Beim Handschlag kann man noch darüber streiten. Aber eine Umarmung kann durchaus als sexuelle Belästigung ausgelegt werden.

Außenstehende wissen nicht, dass du nach der Umarmung gefragt hast. Und es wäre nicht das erste Mal, wo danach die Schülerin selbst dem Lehrer etwas anhängt. Traurig, aber wahr.

Ja, dein Verhalten ist übergriffig. Auch das dauerhafte Fragen nach (nicht gewünschtem) körperlichen Kontakt kann den Tatbestand der (sexuellen) Belästigung darstellen. Somit ist es durchaus rechtens (und hier wohl sehr angebracht) das es Konsequenzen gibt.