Darf ein 20-jähriger was mit einer 15-jährigen anfangen?

3 Antworten

ja, kein Problem

Geocacher76  08.03.2020, 22:53

Die einzige korrekte Antwort hier.

Danke

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Wenn sie das möchte: Klar.

Ist in Deutschland wie fast überall in Europa erlaubt, mit Ausnahme einiger weniger, traditionell besonders christlicher und damit "offiziell" besonders prüder Länder (also insbes. bei den Angelsachsen und Irland, sowie der Schweiz).

Sonderregel: In Deutschland dürfen Volljährige Minderjährige nicht für Sex entgelten. Aber aus Spaß an der Freud ist es kein Problem.

Deepview213  10.03.2020, 16:56

Ab 18 darf man auch nicht bei Zwangslage und fehlender sexuellen Selbstbestimmung Sex mit unter 16 Jährigen haben. Das müsste dann auch theoretisch von der Polizei nachgeprüft werden.

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Libertinaerer  10.03.2020, 18:01
@Deepview213
Ab 18 darf man auch nicht bei Zwangslage

Falsch. Das gilt für jedes Alter. Und ist hier nicht das Thema.

und fehlender sexuellen Selbstbestimmung Sex mit unter 16 Jährigen haben.

Doppelt falsch. Erstens gilt das nicht "ab 18", und zweitens darf die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung durchaus auch fehlen. Aber auch das ist beides hier kein Thema.

Das müsste dann auch theoretisch von der Polizei nachgeprüft werden.

Die Polizei prüft gar nichts. Die ist für eine Prüfung nicht zuständig, geschweige denn auch nur ansatzweise qualifiziert.

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Deepview213  10.03.2020, 18:17
@Libertinaerer

1. Es ist ab 18

2. die Selbstbestimmung darf nicht fehlen.

3. Die Polizei prüft es, wenn's gemeldet wird.

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Libertinaerer  10.03.2020, 18:24
@Deepview213

Irrtum.

Offensichtlich hast Du den eigentlich recht überschaubaren, kurzen Gesetzestext falsch gelesen.

Du darfst aber gerne hier die entsprechenden Stellen zitieren.

Und ich würde dir DRINGEND raten, vor der Blamage noch mal in aller Ruhe GANZ genau zu lesen ...

... und in Zukunft vielleicht von Kommentierung rechtlicher Fragen etwas Abstand zu halten.

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Libertinaerer  10.03.2020, 18:36
@Deepview213

Danke, aber ICH kenne das Gesetz.

Deswegen bat ich dich ja, die betreffenden Stellen hier zu zitieren.

In der vagen Hoffnung, dass Du spätestens dann merkst, dass sie nicht im Gesetz stehen.

Also auf: Klicke deinen Link, kopiere exakt die Stellen, die deine Behauptungen bestätigen, und poste diese Stellen hier. Da bin ich schon mal gespannt! :))

PS: Die Polizei prüft nicht, sie trägt Infos zusammen. Prüfen tut etwas ggf. ein gerichtlich bestellter Gutachter.

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Deepview213  10.03.2020, 18:41
@Libertinaerer

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

Das sind genau die Stellen die meine Behauptung bestätigen. Also habe ich keine Lügen verbreitet, was du ja damit sagen wolltest ;)

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Deepview213  10.03.2020, 18:58
@Libertinaerer

Hier noch zwei andere Stellen von einem anderen Link:

https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/informationen/weitere-informationen/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht/

Ab einem Alter von 14 Jahren spricht das Gesetz von Jugendlichen. Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. Ein absoluter Schutz oder eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. In besonderen Fällen ist aber auch der Sex mit und unter Jugendlichen unter Strafe gestellt. Nutzt der Täter eine Zwangslage des Minderjährigen aus, macht er sich wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 StGb strafbar.

Personen über 18 Jahren dürfen grundsätzlich sexuellen Kontakt mit Jugendlichen haben. Ist der Jugendliche jedoch unter 16 Jahre alt, dürfen keinerlei Gegenleistungen für die sexuellen Handlungen erfolgen. Die Gegenleistung muss nicht unbedingt Geld sein, sondern können auch Geschenke oder sogar Einladungen sein. Darunter fallen Kinobesuche, Essenseinladungen oder aber sogar das Überlassen von Süßigkeiten. Hier ist eine unabsichtliche Strafbarkeit häufig gegeben. In vielen Fällen kann hier das Verfahren aber zur Einstellung gebracht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um einen sozialadäquaten Kontakt handelte. Insbesondere wenn kein großer Altersunterschied besteht, die Gegenleistung geringwertig war und eine dauerhafte Beziehung bestand. Dieses Vorbringen sollte aber unbedingt mit einem spezialisierten Anwalt abgesprochen werden, damit in diesen Fällen keine unbedachten Äußerungen getätigt werden.

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Libertinaerer  10.03.2020, 19:00
@Deepview213

Sag mal, bist Du weich in der Birne? (Rhetorische Frage!)

Poste exakt die Stellen, die deine Behauptungen bestätigen! Nicht den irgendeinen Text!

(seufz)

"Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage": Keine Beschränkung "ab 18". Gilt für jedes Alter.

"Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht": Ebenfalls keine Beschränkung "ab 18", sondern "ab 21".

DAS ist "Dummheit". LÜGE ist, dass Du den nicht genehmen Teil mit der Selbstbestimmung einfach weggelassen hast.

Denn der Gesetzestext geht weiter mit: "und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".

D.h., nicht nur muss diese Fähigkeit fehlen (sie wird aber ab 14 grundsätzlich angenommen, bzw. das Fehlen ist heutzutage aus mehreren Gründen bei 14/15-Jährigen ohnehin kaum mehr möglich - und hier auch nicht gegeben), sondern das Fehlen muss auch noch ausgenutzt werden.

Man kann, es wird dich überraschen, tatsächlich auch Sex haben, ohne jemanden auszunutzen. In Beziehungen z.B. ist dies der Fall. Und auch das ist hier gegeben.

Also, BITTE: Halte dich von rechtlichen Themen fern.

Aber, nun ja, das rate ich dir ja wohl nicht zum ersten Mal ... %-)

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Libertinaerer  10.03.2020, 19:08
@Deepview213

Dein zweiter zitierter Text ist nicht fehlerfrei.

Richtig: "eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht" & "Personen über 18 Jahren dürfen grundsätzlich sexuellen Kontakt mit Jugendlichen haben".

Falsch: "Ist der Jugendliche jedoch unter 16 Jahre alt, dürfen keinerlei Gegenleistungen für die sexuellen Handlungen erfolgen". Das gilt, s. Gesetztestext, für alle Jugendlichen - auch die 16/17-Jährigen.

PS: Ich würde es ja mal mit teurer juristischer Fachliteratur versuchen, anstatt mit Schrott aus dem Kostenlos-Internet! Tipp: "Handbuch Sexualstraftaten", Laubenthal.

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Deepview213  10.03.2020, 19:15
@Libertinaerer

Und das es auch für 16/17 Jährigen gilt, macht jetzt auch kein großen Unterschied.

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Libertinaerer  10.03.2020, 19:21
@Deepview213
Zunächst einmal hast du nicht die anderen 2 Stellen gelesen

Deine Behauptungen waren falsch. Sie sind Beleg für deine Inkompetenz.

das es nicht problemlos ist Sex mit minderjährigen zu haben.

Wenn man möchte, ist es absolut problemlos. Wenn man nicht möchte, kann es immer und überall problematisch werden. Noch mehr Binsenweisheiten? ^^

Was auch im Grunde das einzige war, was ich behauptet habe

Du hast sehr konkrete Rahmenbedingungen genannt, die falsch waren.

Dann schick mir bitte mal ein Link, welcher beweist das es falsch ist.

Ich habe die Stellen im Gesetzestext fett markiert und unterstrichen.

Wenn es immer noch zu schwer für dich ist, wundert es mich zwar auch nicht, aber belassen wir es mit diesem schönen Beispiel von Textverständnis, auf das ich bei Gelegengeit (leider aber gerne) bestimmt noch mal verlinken werde ... ^^

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Libertinaerer  10.03.2020, 19:23
@Deepview213
Und das es auch für 16/17 Jährigen gilt, macht jetzt auch kein großen Unterschied.

Außer, dass es eben falsch ist.

Man verbreitet Fehler nicht als korrektes Wissen weiter. Punkt.

Optimalerweise fragt man sich, wie einem das überhaupt passieren konnte, geht in sich und gelobt Besserung.

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Deepview213  10.03.2020, 19:33
@Libertinaerer

Wie das passieren konnte, musst du den Autor fragen ^^ jedoch waren meine Behauptungen nicht komplett falsch, da es nunmal wirklich so ist das der Sex mit Minderjährigen strafbar ist, wenn man die Zwangslage ausnutzt und auch wenn die sexuelle Selbstbestimmung fehlt.

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Libertinaerer  10.03.2020, 20:18
@Deepview213
Wie das passieren konnte, musst du den Autor fragen ^^

Wie konnte es passieren, dass DIR der Fehler nicht aufgefallen ist?

Antwort: Gedankenlosigkeit/Gleichgültigkeit, gepaart mit Inkompetenz. Das ist keine Grundlage für Beiträge in einem schweren Themengebiet, wo es auf jedes Wort, jede Formulierung ankommt, mit - andees als im Standarddeutsch - oft anderen oder zumindest sehr spezifischen Bedeutungen,

jedoch waren meine Behauptungen nicht komplett falsch,
  1. Habe ich auch nicht behauptet. Ich schrieb dir, WAS falsch ist. Alleine das ist, s.o., bereits ein No-go.
  2. Selbst wenn Du keine Fehler gemacht hättest, spielen die Punkte hier ohnehin keine Rolle. Also falsch UND überflüssig. Schlimmer noch:
  3. Durch den "ab 18"-Fehler hast Du einen auch noch falsch verstandenen Punkt in den Fokus gerückt, der für einen 20-Jährigen so oder so gar nicht zutreffen kann.
und auch wenn die sexuelle Selbstbestimmung fehlt.

Und immer noch falsch.

Sag mal, bist Du wirklich nicht in der Lage zu lesen, dass im Gesetz NICHT steht: "wenn dabei ihr gegenüber die Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt"?

Wenn in einem juristischen Text Worte stehen, die eigentlich überflüssig scheinen, dann ist dir etwas entgangen. Da ist nichts überflüssig. Das hat alles eine Bedeutung.

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Deepview213  10.03.2020, 21:37
@Libertinaerer

Also meinst du das, das mit der Selbstbestimmung, was auf der Seite stande falsch war?

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Libertinaerer  11.03.2020, 07:04
@Deepview213

Ich weiß nicht, was Du meinst oder was auf der Seite steht.

Ich weiß, dass richtig ist, was ich geschrieben habe.

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wenn die eltern damit einverstanden sind

FischIstGesund  08.03.2020, 22:42

Die Eltern haben nicht zu bestimmen. Ein Mensch ist keine Ware.

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Libertinaerer  09.03.2020, 04:35
@zeytinx33

In Deutschland ist man ab 14 sexuell selbstbestimmt.

Ab da können Eltern Sex nicht mehr verbieten, sondern "nur" noch den Umgang mit Personen, die eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen (Kriminelle, oder z.B. bei "Verführung zu Alkohol-/Drogenkonsum oder [religiösem] Sektierertum").

Abseits dieser hohen Anforderungen, wäre ein Verbot der Eltern selbst eine Gefährdung des Kindeswohls.

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DrCox1982  09.03.2020, 10:34
@zeytinx33

Warum kommentierst du, wenn du keine Ahnung hast, bzw nur vermutest?

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