13&15?

5 Antworten

In Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Erst ab diesem Alter wird eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen. 

Dann gilt sie als sexualmündig und auch Erwachsene jeden Alters dürfen einvernehmlich sexuell mit ihr verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

Unter 14 Jahre ist man noch ein Kind und jeder mindestens 14 Jahre alte Täter macht sich dann nach § 176 des Sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Lediglich wenn die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, kann das Gericht von Strafe absehen.

Meines Erachtens bleiben Kinder nicht länger oder kürzer Kinder, nur weil ein willkürlich gewähltes Alter juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird.

Ich habe mir schon lange ein Schutzalter (gerne 14 Jahre) plus Alterstoleranzklausel gewünscht, damit gegebenenfalls 14/15jährige nicht zum „Täter“ und 12/13jährige nicht zum „Opfer“ gemacht werden.

So begrüße ich, dass seit 1. Juli 2021 das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen kann (aber nicht muss), wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist (es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus).

Doch weiterhin ist versäumt worden zu definieren, was denn nun eine „sexuelle Handlung“ ist.

Zumindest ist festgelegt, was als nicht erheblich angesehen wird. Erlaubt sind demnach Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen.

Also besteht nach wie vor bei der Entdeckung der eigenen Sexualität keine verbindliche Rechtssicherheit für den älteren Partner, was ich bei diesem Schritt ins Erwachsenwerden schade finde.

Schau mal unter:

https://www.gutefrage.net/frage/sie-sind-beide-unter-14-und-schlafen-miteinander-strafbar

Dort findest du eine gute Antwort von „TheGoodOne“.

Alles Gute für dich!

"zusammen sein" regelt kein Gesetz. Das ist ein äusserst unscharfer Begriff, der deshalb auch nicht für Gesetze taugt.

Das Gesetz regelt nur sexuelle Handlungen. Und die sind zulässig, wenn beide Teile 14 sind. Ist ein Teil jünger als 14, begeht der andere eine Straftat:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),176%20Sexueller%20Missbrauch%20von%20Kindern&text=ein%20Kind%20dazu%20bestimmt%2C%20dass,2%20anbietet%20oder%20nachzuweisen%20verspricht.

Küssen kann als sexuelle Handlung ausgelegt werden, wird es aber i.d.R. nicht. Und bei eurem geringen Altersabstand wird das sowieso nur verfolgt, wenn da jemand ganz viel Druck macht, etwa Eltern. Sonst interessiert es niemanden.

Man darf, und sollte keinen Sex haben. Mädchen wollen das meistens auch nicht. lieben darf man sich schon. ist fast normal.

Justme23216 
Fragesteller
 08.02.2023, 15:00

Und wieso wollen Mädchen das meistens nicht? Naja, ich bin nh Mädel und finds nd schlimm, bin ich ehrlich

0

Also das ist nd illegal und ihr dürft euch auch küssen aber miteinander schlafen is gesetzlich erst ab 14 erlaubt machen viele aber auch schon früher also is es eigentlich egal.

Hoffe ich konnte dir helfen<3